Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 424

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 424 (GBl. DDR 1954, S. 424); 424 Gesetzblatt Nr. 40 Ausgabetag: 22, April 1954 Dieser Teilsehein zum „EWBS“ ist außer den in Abs. 3 genannten Unterlagen dem Binnenzollamt vorzulegen. Außer der Eintragung auf der Rückseite des Exempla-res „Lieferbetrieb“ des „EA“ gemäß Abs. 5 ist die binnenzollamtliche Abfertigung auch auf der Rückseite des Blattes 1 des „EWBS“ einzutragen und durch Zollstempel zu bestätigen. Das so gekennzeichnete Blatt 1 des „EWBS“ und das Exemplar „Lieferbetrieb“ des „EA“ erhält der Lieferbetrieb (Versender) zurück. Er reicht diese zusammen mit dem entsprechenden „Teilschein“ zum „EWBS“ bei jeder Teilsendung erneut dem Binnenzollamt ein, bis die im „EWBS“ festgelegte Gesamtmenge vollständig versandt worden ist. Nach Abfertigung der letzten Teilsendung erhält der Lieferbetrieb (Versender) das vom Binnenzollamt bestätigte Blatt X des „EWBS“ zurück und hat dieses unverzüglich dem zuständigen VEH Deutscher Innen- und Außenhandel zu übersenden. Das Blatt 1 des „Teilscheines zum EWBS“ ist nach Abfertigung jeder Teilsendung und Bestätigung durch das Binnenzollamt dem Lieferbetrieb (Versender) zurückzugeben, der dieses unverzüglich nach Warenversand dem zuständigen VEH Deutscher Innen- und Außenhandel zu übersenden hat. Das Blatt 2 des „EWBS“ begleitet die erste Teilsendung bis zum Grenzzollamt bzw. Kontrollpassier-punkt und wird dort hinterlegt. Das Blatt 2 des „Teilscheines zum EWBS“ begleitet die jeweilige Teilsendung bis zum Grenzzollamt bzw. Kon-trollpassierpunkt. Die Lieferbetriebe und Frachtführer haben darauf zu achten, daß die weiteren Teilsendungen über das Grenzzollamt bzw. den Kontrollpassierpunkt geleitet werden, bei dem das Blatt 2 des „EWBS“ hinterlegt worden ist. (7) Von der Abfertigung durch das Binnenzollamt ✓sind die in der Anlage 2 zu dieser Durchführungs-/ bestimmung genannten Exportwaren ausgenommen. Änderungen oder Ergänzungen der Anlage 2 werden vom Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel vorgenommen. Das zuständige VEH Deutscher Innen- und Außenhandel hat bei Waren, die von der Abfertigung durch das Binnenzollamt ausgenommen sind, auf dem Exemplar „Lieferbetrieb“ des „EA“ und auf der Rückseite des Blattes 2 des „EWBS“ den Stempelabdruck „Abfertigung durch das Binnenzollamt entfällt“ anzubringen. Erfolgt die Lieferung in einer Sendung, so begleitet das Blatt 2 des „EWBS“ wie üblich die Ware bis zum Grenzzollamt bzw Kontrollpassierpunkt. Das Blatt 1 des „EWBS“ ist vom Lieferbetrieb unverzüglich nach Warenversand dem zuständigen VEH Deutscher Innen-und Außenhandel zu übersenden. Erfolgt die Lieferung in Teilsendungen, so begleitet das Blatt 2 des „EWBS“ die erste Teilsendung bis zum Grenzzollamt bzw. Kontrollpassierpunkt und wird dort hinterlegt. Das Blatt 1 des „EWBS“ ist vom Lieferbetrieb nach Abgang der letzten Teilsendung unverzüglich dem zuständigen VEH Deutscher Innen- und Außenhandel zu übersenden. Für jede Teilsendung, auch für die erste, ist vom Lieferbetrieb (Versender) jeweils ein „Teilschein zum EWBS“ auszustellen, dessen Blatt 2 die Ware bis zum Grenzzollamt bzw. Kontrollpassierpunkt begleitet. Der Lieferbetrieb hat bei Waren, die laut „EA“ und „EWBS“ von der Abfertigung durch das Binnenzollamt ausgenommen sind, auf der Rückseite des Blattes 2 des „Teilscheines zum EWBS“ den Stempelabdruck „Abfertigung durch das Binnenzollamt entfällt“ anzubringen. Das Blatt 1 des „Teilscheines zum EWBS“ ist vom Lieferbetrieb nach Abgang jeder Teilsendung unverzüglich dem zuständigen VEH Deutscher Innen- und Außenhandel zu übersenden. Für Waren, die keiner Vorführung beim Binnenzollamt bedürfen, entfällt, die Vorlage des Exemplars „Lieferbetrieb“ des „EA“ für die Zollabfertigung. (8) Bei Teilsendungen ist in den Transportpapieren (Frachtbrief-Ladeschein) jeder Teilsendung deutlich sichtbar folgender Vermerk anzubringen: „Exportwarenbegleitschein Nr beim Grenzzollamt / KPP hinterlegt. (Datum) (Unterschrift)" § 18 Exportsendungen, die im Rahmen dieses Verfahrens auf dem Postwege zum Versand gebracht werden, sind unter Beifügung des „EWBS“ beim örtlich zuständigen Postamt aufzugeben. Die Deutsche Post hat die Sendung der örtlich zuständigen „Zollstelle Post“ vorzuführen, welche die Zulassung zum Versand in das Ausland erteilt. Die Vorlage des Exemplars „Lieferbetrieb“ des „EA“ entfällt für die Zollabfertigung. Direkte Auflieferungen bei der „Zollstelle Post“ sind zulässig. § 19 Der Frachtführer, der eine binnenzollamtlich abgefertigte Ware befördert, übernimmt die sich aus der Zollanweisungsordnung ergebenden Verpflichtungen. An die Stelle des Zollbegleitscheines tritt der vom Binnenzollamt bescheinigte und mit Dienstsiegelabdruck versehene „EWBS“ oder „Teilschein zum EWBS“. * § 20 Exportwarenbegleitscheine sind wichtige Urkunden. Sie sind von den Verantwortlichen sorgfältig zu behandeln und vor Verlust zu bewahren. V. Währungszahlung DM-Zahlung § 21 (1) Bei Eigengeschäften der VEH Deutscher Innen-und Außenhandel hat der jeweilige Lieferbetrieb die „Währungs-Faktura“ gemäß den Bedingungen des „EA“ im Namen des zuständigen VEH Deutscher Innen- und Außenhandel auszustellen. (2) Bei Eigengeschäften der Lieferbetriebe haben diese die „Währungs-Faktura“ im eigenen Namen auszustellen und rechtsgültig zu unterzeichnen. (3) Zahlungen sind grundsätzlich wie folgt anzufordern: „An die Deutsche Notenbank, Berlin W 8, zugunsten des Deutscher Innen- und Außenhandel (des zuständigen) wegen (Name des Lieferbetriebes) für EA-Nr,;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 424 (GBl. DDR 1954, S. 424) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 424 (GBl. DDR 1954, S. 424)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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