Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 418

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 418 (GBl. DDR 1954, S. 418); f 418 Gesetzblatt Nr. 39 Ausgabetag: 20. April 1954 richts und unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Betreffenden erfolgen. Sie dürfen keine Verschlechterung der Vergütungen enthalten. (2) Versetzungen, die auf Grund besonderer Vorfälle im Schuldienst notwendig werden, sind hiervon nicht betroffen. § 5 (1) Termingebundene Kündigungen und fristlose Entlassungen sowie Kündigungen von Funktionen der im § 2 genannten Lehrer und Erziehe' erfolgen auf Vorschlag der Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises durch den Leiter der Abteilung Volksbildung des Rates des Bezirkes. In Zweifelsfällen entscheidet das Ministerium für Volksbildung. (2) Im übrigen sind bei allen Kündigungen die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere auch die über die Zustimmung der Gewerkschaft, einzuhalten. § 6 Kündigungen von Funktionen (z. B. als Schulleiter oder Direktoi) sind als Kündigungen des alten Arbeitsvertragsverhältnisses zu werten und unterliegen den entsprechenden Formvorschriften. § 7 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten alle entgegenstehenden Bestimmungen außer Kraft. Insbesondere ist durch § 5 der Verordnung vom 4. März 1954 zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen auch die Bestimmung der Ordnung vom 8. Januar 1953 über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den Stadtkreisen (GBl. S. 53), Abschnitt VI Ziff. 11 Buchst, e, außer Kraft gesetzt. Berlin, den 8. April 1954 Ministerium für Volksbildung L a a b s Minister Siebzehnte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Neuorganisation des Hochschulwesens. Staatsexamen für Werktätige ohne abgeschlossenes Hochschulstudium Vom 5. April 1954 Der Aufbau in der Deutschen Demokratischen Republik erfordert in steigendem Maße auf allen Gebieten wissenschaftlich qualifizierte Kader. Zahlreiche Werktätige besitzen große Kenntnisse auf ihrem Fachgebiet, ohne ein Hochschulstudium absolviert ’-u haben. Diese Werktätigen sollen die Möglichkeit erhalten, ihre erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen durch Ablegung eines Staatsexamens nachzuweisen. Auf Grund des § 10 der Verordnung vom 22. Februar 1951 über die Neuorganisation des Hochschulwesens (GBl. S. 123) wird daher im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien folgendes bestimmt: § 1 Staatsexamen als Externe Werktätige, die ihre wissenschaftliche Qualifikation durch eine staatliche Prüfung nachweisen wollen, ohne ein Studium an einer Universität oder Hochschule absolviert zu haben, können das Staatsexamen als Externe ablegen. Dieses Staatsexamen ist den sonstigen Staatsexamen an den Universitäten und Hochschulen gleichgestellt. § 2 Prüfungsanforderungen (1) Die Anforderungen der Prüfungen richten sich nach den bestätigten Studienplänen der Universitäten und Hochschulen. (2) Der Nachweis abgelegter Zwischenprüfungen ist nicht erforderlich. (3) In Fächern, die eine praktische Betätigung in Übungen verlangen, sind die entsprechenden Belege beizubringen, wobei bereits vorliegende Leistungen angerechnet werden können. (4) Examensarbeiten experimenteller Art sind unter Aufsicht des Institutsdirektors anzufertigen. § 3 Meldung Die Meldung für das Staatsexamen gemäß § 1 erfolgt bei den Prorektoren für Studentenangelegenheiten. § 4 Bewerbungsunterlagen Die Bewerber haben nachzuweisen, daß sie sich bereits längere Zeit mit den Fragen des Fachgebietes, auf dem die Prüfung abgelegt werden soll, beschäftigt haben. Sie haben folgende Unterlagen einzureichen: a) Personalbogen der Deutschen Demokratischen Republik mit handgeschriebenem Lebenslauf; b) Nachweis des Studiums bzw. der wissenschaftlichen Arbeiten und genaue Kennzeichnung der Art der Beschäftigung mit den Fragen der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll (Studium an Universitäten und Hochschulen als Student oder Gasthörer, Studium an Fachschulen, Mitarbeit an Forschungsarbeiten, wissenschaftliche Leistungen oder Veröffentlichungen u. dgl.); c) polizeiliches Führungszeugnis; d) Beurteilung durch die Dienststelle, bei der sie beschäftigt sind. § 5 Zulassung zur Prüfung Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuß der Fakultät der Universität oder Hochschule. § 6 Beratung der Bewerber In einer Besprechung mit dem Bewerber legt der betreffende Fachrichtungsleiter die etwa erforderliche zusätzliche Ausbildung fest. § 7 Ablegung der Prüfungen (1) Das Staatsexamen für Externe wird entsprechend der jeweiligen Prüfungsordnung beim Prüfungsausschuß der zuständigen Fakultät der Universität oder Hochschule abgelegt. (2) Für die Anfertigung der Examensarbeit und die Ablegung der mündlichen Prüfungen steht dem Bewerber der Zeitraum eines Jahres vom Zeitpunkt der 16. Durchfb (OBI 1953 S 1171);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit erlanqt; sie dienen ausschließlich der f-ÜFfnternen Informationsgewinnung und WahrheitsSicherung und dürfen im Interesse der weiteren Konspirierurig der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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