Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 388

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 388 (GBl. DDR 1954, S. 388); 388 Gesetzblatt Nr. 37 Ausgabetag: 15. April 1954 Abschnitt II Erfassung von Obst § .127 Ablieferungspflicht des Erzeugers von Obst (1) Der Ablieferung von Obst unterliegen nach § 1 der Verordnung die Eigentümer und Pächter von Obstkulturflächen, wenn die in ihrem Besitz befindliche Obstkulturfläche die Größe von 0,07 ha übersteigt. Zur Ablieferung wird der Erzeuger nach dem § 11 der Verordnung auf Grund von Verträgen herangezogen. (2) Obsterntepächter sind unabhängig von dem Umfang der von ihnen genutzten Fläche zur Ablieferung von Obst verpflichtet. Das gleiche gilt auch für die von den Gemeinden verwalteten Obstkulturflächen sowie die der staatlichen Straßenunterhaltungsbetriebe. (3) Erzeuger, die im Rahmen des Gemüseanbauplanes zum Anbau von Erdbeeren verpflichtet sind, haben Erdbeeren auch dann abzuliefern, wenn die Fläche 0,07 ha nicht übersteigt. Die im Rahmen des Gemüseanbauplanes liegenden Erdbeerflächen sind unabhängig von ihrem Umfang mit 80 % des durchschnittlichen Ertrages ablieferungspflichtig. Neuanlagen von Erdbeeren sind im ersten Jahre ablieferungsfrei. (4) Mitglieder von LPG, deren Obstkulturfläche 0.07 ha übersteigt, sowie LPG, die Obstanlagen über 0,07 ha in Gemeinschaftsbewirtschaftung haben, sind nach diesen Bestimmungen zur' Ablieferung von Obst verpflichtet. (5) Der Erzeuger ist verpflichtet, die einzelnen Obstarten, so wie es in dem zwischen dem Erfassungsbetrieb und dem Erzeuger abgeschlossenen Vertrag über die Ablieferung und den Aufkauf von Obst oder im Ablieferungsbescheid festgelegt ist, an den VEAB oder eine von ihm benannte Ortserfassungsstelle spätestens zu den im § 79 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 2. Dezember 1953 festgesetzten Terminen abzuliefern. § 128 Befreiung von der Ablieferungspflicht Von der Ablieferung von Obst sind befreit: a) Eigentümer und Päditer von Obstkulturflächen, sofern diese 0,07 ha nicht übersteigen; b) Obstkulturflächen von Kinder- und Jugendheimen, Jugendschulen und Jugendherbergen nach § 44 des Gesetzes vom 8, Februar 1950 über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung (GBl. S. 95); c) Obstkulturflächen von Krankenhäusern, Heilanstalten, Invaliden-, Krüppel- und Altersheimen, Evholungs- und Ferienheimen der Sozialversicherungsanstalt, des FDGB und andere Massenorganisationen oder Anstalten von staatlichen Verwaltungsorganen und volkseigenen Industriebetrieben, in denen eine gemeinschaftliche Küche besteht. Voraussetzung ist, daß das durch die Befreiung zur Verfügung stehende Obst zur Verbesserung der Gemeinschaftsverpflegung Verwendung findet. § 129 Feststellung der ablieferungspflichtigen Fläche (1) Eigentümer und Pächter, deren Obstkulturanlagen in verschiedenen Gemeinden oder Kreisen des eigenen oder eines benachbarten Bezirkes liegen, sind in der Gemeinde zur Ablieferung heranzuziehen, in der sie ihren Wohnsitz haben. (2) Die Grundlage für die Einreihung in die Obstgrößengruppe ist die beim Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde vorhandene .Betriebsliste. (3) Obsterntepächter sind in der Gemeinde zur Ablieferung heranzuziehen, in der sie ihre Obstkulturanlagen in Erntepacht haben. (4) Wo mehrere Mitglieder eines Haushalts getrennt Obstkulturflächen bewirtschaften, sind diese Obstkulturflächen als eine Flächeneinheit bei der Einreihung in die entsprechende Größengruppe zu betrachten. Vertragspflichtig ist der Haushaltungsvorstand. § 130 Differenzierung der Obstablieferungsmengc (1) Der Rat der Gemeinde hat unter Beteiligung der Gemeindedifferenzierungskommission die der Gemeinde auf erlegte Planmenge entsprechend dem Baum- und Strauchbestand sowie dem Umfange der Obstkultur-fläche bis zum 30. April 1954 auf die Erzeuger nach Arten zu differenzieren. Zur Differenzierungskommission sind werktätige Obstbauern, bei LPG oder volkseigenen Gütern Vertreter von diesen, hinzuzuziehen. (2) Die Höhe der auf die einzelnen Obstkulturflächen entfallenden Ablieferungsmenge ist differenziert nach der Größe der einzelnen Obstkulturflächen festzulegen. (3) Bei der Differenzierung ist von der durchschnittlich differenzierten Ablieferungsmenge der Vorjahre sowie von der differenzierten Ablieferungsmenge des Jahres 1953 unter Einhaltung der festgelegten Planmenge, für das Jahr 1954 auszugehen. Veränderungen sind vorzunehmen, sofern ein Zugang von ertragsfähigen Obstkulturflächen zu verzeichnen ist, oder sich u. a. die Veranlagung der Vorjahre als zu niedrig erwiesen hat. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Ablieferungsmenge bei einem Umfang der Obstkulturfläche (Obstgrößengruppe) über 0,07 ha bis 0,15 ha 30 °/o „ 0,15 ha „ 0,20 ha 40 °/o „ 0,20 ha „ 0,25 ha 50% „ 0,25 ha „ 0,50 ha 70 % „ 0,50 ha „ 1,00 ha 80 % „ 1,00 ha 90% des durchschnittlichen Ertrages der Vorjahre nicht übersteigen sollte. Für volkseigene Güter und die Betriebe der örtlichen Landwirtschaft gelten auch die vorstehenden Bestimmungen. (4) Obsterntepächter sind mit 95 % ihres Durchschnittsertrages von Obst ablieferungspflichtig. Das gleiche trifft zu für die Obstkulturanlagen, die die staatlichen Straßenunterhaltungsbetriebe oder die Gemeinden bewirtschaften. (5) Die differenzierten Ablieferungsmengen sind von den Räten der Gemeinden in dem Nachweis der Obstdifferenzierung (Vordruck 1) einzutragen. (6) Die Differenzierung der Ablieferungsmenge für Obstkulturanlagen an-' Bezirks- und Kreisstraßen ist durch die Abteilung Erfassung und Aufkauf des Rates des Kreises unter Hinzuziehung des zuständigen Kreis-obstbaumwartes durchzuführen, der auch für den Abschluß der Verträge verantwortlich ist. (7) Die Abteilungen Erfassung und Aufkauf der Räte . der Kreise haben bis zum 30. April 1954 die Abliefe-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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