Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 366

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 366 (GBl. DDR 1954, S. 366); 366 Gesetzblatt Nr. 37 . Ausgabetag: 15. April 1954 * schäften (Typ III) für ihre individuelle Wirtschaft ist es gestattet, im ersten Halbjahr 45 °/t und im zweiten Halbjahr 55 / des festgesetzten Ablieferungssolls abzuliefern. (2) Erzeuger, deren veranlagte Menge an Schlachtvieh nicht das im § 7 festgesetzte Mindestgewicht eines Tieres erreicht, können ihre Pflichtablieferung in Schlachtvieh nach eigener Entscheidung, spätestens aber bis 30. November jedes Jahres, erfüllen. Wird auf die Pflichtablieferung Geflügel abgeliefert, 60 i6t das Geflügel an die Erfassungsbetriebe ebenfalls bis spätestens 30. November jedes Jahres abzuliefern. § 6 Gemeinschaftsablieferung Mitglieder der LPG oder Bauernwirtschaften können die Pflichtablieferung auch gemeinschaftlich erfüllen. In diesen Fällen ist bei der Ablieferung eine schriftliche Erklärung über die gemeinsame Erfüllung darüber vorzulegen, welche Menge je Erzeuger auf die Pflichtablieferung anzurechnen ist und welche Beträge je Erzeuger überwiesen werden sollen. Der VEAB gibt jedem beteiligten Erzeuger nach der gemeinschaftlichen Erfüllung eine Ablieferungsbescheinigung über seinen Anteil; die Erlöse 6ind wunschgemäß zu überweisen. Abschnitt II Abnahme von Schlachtvieh § 7 Qualitätsbedingungen (1) Die Abnahme von Ebern, von Vieh oder Geflügel, das stark abgemagert oder offensichtlich krank ist, sowie von Schlachtvieh mit einem Lebendgewicht bei Rindern unter 125 kg ft Kälbern ft 50 kg tt Schweinen ft 80 kg ft Schafen und Ziegen ft 16 kg ff Hühnern ft 1,500 kg ft Junghühnern ft 1 kg ft Backhähnchen ft 0,625 kg n Kapaunen ft 2 kg ft Gänsen ft 4 kg tr Enten ft 2 kg tf Truthähnen und Puten . ft 4 kg Kaninchen, kleine Rassen ft 2 kg ff Kaninchen, große Rassen ff 2,500 kg ist in Anrechnung auf die Erfüllung der Pflichtablieferung von Schlachtvieh den VEAB oder den zugelassenen Erfassungsbetrieben untersagt. (2) Eber und Ziegenböcke dürfen nur abgenommen werden, wenn sie acht Wochen vor der Ablieferung geschnitten wurden. (3) Schweine, die mit Fischabfällen gefüttert wurden, dürfen nur dann abgenommen werden, wenn sie mindestens zehn Wochen vor der Ablieferung nicht mit fischhaltigen Futtermitteln gefüttert worden sind. Erzeuger, die Schweine mit Fischabfällen gefüttert haben, sind verpflichtet, dies vor der Abnahme dem Beauftragten des VEAB anzuzeigen, der davon den Abnehmern des Schlachtviehs Mitteilung zu machen und die Tiere zu kennzeichnen hat. Ergibt sich bei der Schlachtung, daß ein mit Fischabfällen gefüttertes Schwein als minderwertig oder untauglich beurteilt werden muß, so hat der Erzeuger den finanziellen und Anrechnungsverlust zu tragen. Die gleichen Folgen treten füi den Erzeuger ein, wenn sich bei einer Schlachtung ergibt, daß das Schwein ein Binneneber ist und deshalb als minderwertig oder genußuntauglich erklärt werden muß. § 8 Abnahmebedingungen Die Erzeuger sind verpflichtet: 1. das zu Schlachtzwecken bestimmte Tier während der letzten drei Tage vor der Ablieferung normal zu füttern, zu-tränken und in sauberem Zustand abzuliefern; 2. bei der Ablieferung des Tieres Maßnahmen zu treffen, daß es nicht zu einer Beschädigung seiner Haut kommt; 3. dem Erfassungsbetrieb rechtzeitig alle Umstände mitzuteilen, die besondere Maßnahmen bei der Abnahme des Tieres erforderlich machen (vgl. § 7 Abs. 3 dieser Durchführungsbestimmung oder Bösartigkeit des Tieres); 4. geschlachtetes Geflügel (Gänse, Enten) in marktfähigem Zustand, d. h. gerupft und geschlossen, abzuliefern; 5. Ochsen und Kühen, die als Zugtiere verwendet wurden, die Klaueneisen vor der Ablieferung zu entfernen. § 9 Anrechnungssätze * (1) Für jedes Kilogramm abgenommenes Lebendgewicht von Vieh und Geflügel werden auf die Erfüllung der Pflichtablieferung von Schlachtvieh folgende Mengen in Gramm angerechnet: 1. Zur Erfüllung der Pflichtablieferung von Schweinen bei Abgabe von a) Schweinen mit einem Lebendgewicht von 100 kg und mehr (Schlachtwertklassen A bis C, Sauen G 1 und G 2 und Altschneider der Schlachtwertklasse J) 1000 g b) Schweinen einschließlich Sauen und Altschneidern mit einem Lebendgewicht von 80 bis 99,9 kg 900 g c) Schweinen einschließlich Sauen und Altschneidern von 50 bis 79,9 kg, aber nur bei Notschlachtungen 800 g 2, Zur Erfüllung der Pflichtablieferung von Rindern bei Abgabe von a) Rindern oder Kälbern (Schlachtwertklassen AA, A, B und C) 1000 g b) Rindern oder Kälbern (Schlachtwert- klasse D) 800 g c) Schafen (Schlachtwertklassen A und B) 1000 g d) Schafen (Schlachtwertklasse C) 750 g e) Ziegen (Schlachtwertklassen A, B und C) 600 g f) Schweinen (Schlachtwertklassen A bis C), Sauen (Schlachtwertklassen G1 und G 2) oder Altschneidern mit einem Lebendgewicht von 100 kg und mehr 1200 g g) Schweinen (Schlachtwertklasse D), Sauen (Schlachtwertklassen G 1 und G 2) oder Altschneidern mit einem Lebendgewicht von 80 bis 99,9 kg 1000 g h) Schweinen einschließlich Sauen und Altschneider mit einem Lebendgewicht von 50 bis 79,9 kg, aber nur bei Notschlachtungen 900 g £;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung - insbesondere de? Erstvernehmung - ist auch auf andere Erscheinungen zu achten, die im Einzelfall Zweifel am Wahrheitsgehalt der eschuldigtenaussage ihre Dokumentisrung begründen können.

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