Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 362

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 362 (GBl. DDR 1954, S. 362); 362 Gesetzblatt Nr. 36 Ausgabetag: 10. April 1954 (5) Die Pädagogischen Schulen sind verpflichtet, den Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise die genauen Prüfungstermine rechtzeitig mitzuteilen. § 5 Prüfungsanforderungen Die Prüfungsanforderungen zur Staatlichen Abschlußprüfung als Kindergärtnerin nach externer Vorbereitung werden in der pädagogischen Presse veröffentlicht. § 6 Prüfungsordnung Das Ministerium für Volksbildung erläßt zu diesen Prüfungen eine Prüfungsordnung. § 7 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. März 1954 in Kraft. Berlin, den 19. März 1954 Ministerium für Volksbildung Laabs Minister Siebente Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Prämienzahlung für das' ingenieurtechnische Personal einschließlich der Meister und für das kaufmännische Personal in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben. Deutsche Handelszentralen und Großhandelskontore Vom 1. April 1954 Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 21. Juni 1951 über die Prämienzahlung für das ingenieurtechnische Personal einschließlich der Meister und für das kaufmännische Personal in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. S. 625) wird im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien und Staatssekretariaten für die Niederlassungen des Großhandelskontors für Kurzwaren und des Großhandelskontors für Haushaltwaren, für die Niederlassungen der Deutschen Handelszentrale Maschinen- und Fahrzeugbau „ „ Elektrotechnik „ „ Feinmechanik und Optik „ „ Zellstoff und Papier , „ Kulturwaren und Büro- bedarf , „ Textilwaren „ „ Industrietextilien „ , Leder „ „ Schnittholz „ „ Möbel und Holzwaren „ „ Pharmazie und Kranken- hausbedarf „ . Metallurgie - „ „ Kraftstoffe und Mineralöle ' „ „ Kohle „ „ Chemie „ „ Haushaltschemie „ „ Gummi und Asbest „ „ Baustoffe „ Lebensmittel 6. Durchfb. (GBl. 1953 S. 1170) und der den Großhandelskontoren und Deutschen Handelszentralen angeschlossenen Betriebe sowie für das Absatzkontor für Rauchwaren, Kontor für Import und Lagerung, Fleisch-, Fett- und Molkereierzeugnisse, Kontor für Import und Lagerung, Sortiment und Genußmittel, Zentrales Absatzkontor für die Fischwirtschaft und die Absatzkontore für die Lebensmittelindustrie mit den angeschlossenen zentralen Absatzabteilungen folgendes bestimmt: § 1 (1) Voraussetzung für eine Prämienzahlung ist a) die Erfüllung des geplanten Umsatzes (Lager- und Streckengeschäfte) zum Einkaufspreis, b) die Unterschreitung der geplanten Kosten, c) die Einhaltung des geplanten Ergebnisses und d) die termingemäße Abführung sämtlicher Verpflichtungen an den Haushalt aus Steuern, Nettogewinnen und Umlaufmitteln. Die überplanmäßige Kostensenkung muß in jedem Falle auch bei Übererfüllung des Umsatzplanes in dem entsprechend gesteigerten, überplanmäßigen Gewinn ihren Ausdruck finden. (2) Bei Kohle wird der Prämiierung die Erfüllung des tonnagemäßigen Umsatzes für das Lager- und Streckengeschäft, wie er im Plan der Warenbewegung festgelegt ist, zugrunde gelegt. (3) Zusatzauflagen sind auf den geplanten Umsatz anzurechnen. Als Voraussetzung zur Prämienzahlung gilt das unter § 1 Abs. 1 Gesagte. (4) Durch die zuständigen Ministerien und Staatssekretariate ist im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen darüber zu entscheiden, welcher Prozentsatz der Unterschreitung gegenüber den geplanten Kosten für die unterstellten Handelszentralen maßgebend ist, wobei die bisherige Kostenentwicklung der einzelnen Deutschen Handelszentralen Berücksichtigung finden muß. Der Prozentsatz der Kostenunterschreitung kann in Zehntelprozent ausgedrückt werden. § 2 Bei einer Übererfüllung des Umsatzplanes ist der geplante Gewinn unter Beachtung des Erfüllungsstandes in den einzelnen Geschäftsarten (Lager und Strecke) entsprechend zu steigern. § 3 (1) Die Errechnung der überplanmäßigen Kostensenkung hat nach Kostenträgern entsprechend den Anweisungen des Ministeriums der Finanzen über den Nachweis zur Errechnung der überplanmäßigen Kostensenkung zu erfolgen. (2) Der Nachweis der Erfüllung der Planaufgaben gemäß § 1 ist an Hand des Kontrollberichtes zu erbringen. § 4 (1) Die Prämien können in voller Höhe entsprechend der Prämientabelle (Anlagen 1 und 2) gezahlt werden, s. wenn die Umschlagsgeschwindigkeit ebenfalls eingehalten ist. (2) Wird die geplante Umschlagsgeschwindigkeit nicht eingehalten, so sind die Prämien verkürzt zu zahlen. Dies geschieht dadurch, daß der nach der anliegenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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