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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 353

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 353 (GBl. DDR 1954, S. 353); Gesetzblatt Nr. 35 - Ausgabetag: 7. April 1954 353 I § 13 Zusätzliche Geräte (1) Für die Benutzung von Seilwinden wird je Stunde Benutzungszeit berechnet: a) Für Seilwinden, die durch den Motor des Kraftfahrzeuges angetrieben werden . 10, DM b) für handbetriebene Seilwinden 2, DM Die tägliche Bentitzungszeit der Seilwinden wird je Auftraggeber zusammengerechnet. Erst dann werden angefangene halbe Stunden auf halbe Stunden nach oben aufgerundet. (2) Bei Beplanung von Kraftfahrzeugen auf besonderes Verlangen des Auftraggebers werden auf das reine Fuhrentgelt des Fahrzeuges auf Lastkraft- auf Anhänger wagen a) bei Stellung von Planen und Spriegeln , 5°/o 15 °/o b) . bei Stellung loser Planen 3 °/o 10 % berechnet. Das reine Fuhrentgelt umfaßt die Entgelte der zwei Vergütungsarten ohne Nebenkosten. Zum reinen Fuhrentgelt gehören nicht Kosten für Beifahrer und zusätzliches Personal, Entgelte für Be- oder Entladung und Abwesenheitsgelder. (3) Das besondere Verlangen des Auftraggebers nach Abs. 2 muß aus dem Frachtbrief ersichtlich sein. Beförderungsteuer Soweit nach den Steuervorschriften für Fuhrleistun-gen, die außerhalb des Nahverkehrsbereiches nach dieser Preisverordnung abgerechnet werden müssen, Beförderungsteuer erhoben Wird, wird das reine Fuhrentgelt um 3,8 /o erhöht und dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Das um 3,8 °/o erhöhte reine Fuhrentgelt ist mit 6,542 °/o beförderungsteuerpflichtig, § 15 Rechnungslegung , (1) Über jede Fuhrleistung ist eine Rechnung auszustellen. Original, Durchschrift oder Abschrift der Rechnung sind zehn Jahre aufzubewahren. (2) Die Rechnungslegung erfolgt nach "den gesetzlichen Bestimmungen über die Ausstellung und den Inhalt von Rechnungen für Warenlieferungen und Leistungen. Darüber hinaus ist die angewandte Vergütungsart anzugeben (Teil A, Teil B). (3) Die Entgelte der einzeln ausgewiesenen Leistungen werden nicht abgerundet. Der Rechnungsendbetrag (einschließlich Abwesenheitsgeld zuzüglich 3,09 °/o für Umsatzsteuer) wird auf volle 0,10 DM in der Weise abgerundet, daß Beträge unter 0,05 DM nicht, Beträge von 0,05 DM ab für 0,10 DM gerechnet werden. (4) Bei Stellung von Kraftstoffen und Schmierölen in natura durch den Auftraggeber wird der zulässige Rechnungsbetrag um den preisrechtlich zulässigen Verbraucherpreis für kontingentierten Kraft-stoff/Schmieröl gekürzt. / § 16 Schlußbestimmungen (1) Diese Preisverordnung tritt am 1. Mai 1954 in Kraft, (2) Die Verordnung vom 15. Januar 1940 über Höchstpreise für Fuhrleistungen mit Kraftfahrzeugen im Nahverkehr NVP (RGBl. I S. 115) einschließlich aller zu dieser Verordnung bisher erlassenen Änderungs- und Ergänzungsbestimmungen, die Preisanordnung .Nr. 62 vom 11. Oktober 1947 (PVOB1. 1948 S. 174) und die Anordnung vom 8. November 1943 über Höchstpreise für die Beförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Bedarfsstoffe mit Kraftfahrzeugen im Lande Mecklenburg (RegBl. Mecklenburg vom 18, November 1943, Nr. 38) werden aufgehoben. . (3) Kraftstoffzuschläge gemäß Preisverordnung Nr. 36 vom 26. Januar 1950 (GBl. S. 30) und der Ersten Durchführungsbestimmung zur Preisverordnung Nr. 36 vom 30. Oktober 1950 (GBl. S. 1137) sind in den Entgelten der Teile A und B Anlagen 1 und 2 dieser Preisverordnung einbegriffen und werden nicht besonders berechnet. (4) Die auf der Grundlage der Verordnung vom 15. Januar 1940 über Höchstpreise für Fuhrleistungen mit Kraftfahrzeugen im Nahverkehr NVP gebildeten pauschalen Leistungssätze verlieren mit Ausnahme der besonderen tariflichen Regelungen für Baustellen ihre Gültigkeit. Berlin, den 2. April 1954 ■ Staatssekretariat für Kraftverkehr und Straßenwesen Weiprecht Staatssekretär Anlage 1 zu vorstehender Preisverordnung Nr. 352 Teil A Preistafel für Fuhrleistungen mit Kraftfahrzeugen im Nahverkehr Nutzlast oder Leistungs- Zeitsatz in km-Satz lähigkeit der Fahrzeuge DM Je Std. in DPf Lastkraftwagen (einschließlich Fahrerentgelt) bis 0,5 t Nutzlast 1,60 15 H 0,75 t 1,70 17 tt 1 t 2, 20 1,5 t tt 2:10 23 2 t 2,30 26 1 2,5 t tt 2,50 29 3 t ft 2,70 32 tt 3,5 t tt 2,80 34 4 t 3, 35 tt 4,5 t 11 3,20 38 tt 5 t tt 3,50 41 tt 5,5 t tt 3,70 45 ft 6 t tt 3,80 48 ft 6,5 t tt 3.90 53 ft 7 t 4,20 57 ft 8 t if 4,b0 62 9 t tt 5,i0 68 ft 10 t n 5,60 ' 78 ft 11 t n 6,10 88 ft 12 t tt 6,50 96 über 12 t tt 6,80 102 Anhänger (ohne Begleitpersonal) bis 1,5 t Nutzlast 0,30 10 „ 3,5 t 0,40 15 t tt 5,5 t tt 0,50 19 6,5 t tt 0,60 22 tt 8,5 t tt 0,80 26 12 t tt 0,90 37 über 12 t tt 1,10 48;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

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