Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 33

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 33 (GBl. DDR 1954, S. 33); Gesetzblatt Nr. 6 Ausgabetag: 14. Januar 1954 33 § 4 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 7. Januar 1954 Amt für Wasserwirtschaft Prof. Möller Leiter Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Erhöhung des Arbeitslohnes der Arbeiter der volkseigenen Wirtschaft in den Lohngruppen I IV. Vom 29. Dezember 1953 Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 23. Juli 1953 über die Erhöhung des Arbeitslohnes der Arbeiter der volkseigenen Wirtschaft in den Lohngruppen I bis IV (GBl. S. 885) wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: 5 1 Die Löhne für LKW-Fahrer ohne Qualifikations-Prüfung für Kraftfahrzeugreparaturen und Beifahrer, deren Zeitlohnsätze den in den Kollektivverträgen oder Lohn- und Gehaltsabkommen festgelegten Lohngruppen I bis IV entsprechen, sind zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt in ihrer jeweiligen Lohngruppe des entsprechenden Wirtschaftszweiges nach der Anlage zu § 2 der Verordnung vom 23. Juli 1953, im Höchstfälle jedoch nur bis zu den Lohnsätzen der Lohngruppen I bis IV des Wirtschaftszweiges Kraftverkehr (Transport). § 2 Wo in Einzelfällen der Lohnsatz der Lohngruppe IV höher liegt als der Lohnsatz der Lohngruppe V, ist die Entlohnung der Beschäftigten in der Lohngruppe V nach dem Lohnsatz der Lohngruppe IV vorzunehmen. § 3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. August 1953 in Kraft. Berlin, den 29. Dezember 1953 Ministerium der Finanzen Ministerium für Arbeit I. V.: Georgino Macher Staatssekretär Minister Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Aufgaben der Haushaltsbearbeiter. Vom 17. Dezember 1953 Auf Grund des § 13 der Verordnung vom 6. Dezember 1951 über die Aufgaben der Haushaltsbearbeiter Haushaltsbearbeiter-Verordnung (GBl. S. 1134) wird zur Durchsetzung einer geordneten Finanzpolitik in den Bezirken, Kreisen, Stadtbezirken und Gemeinden sowie in den staatlichen Einrichtungen folgendes bestimmt: § 1 Zu § 1 der Verordnung: (1) Als Haushaltsbearbeiter dürfen nur solche Angestellte bestimmt werden, die die in den §§ 5 und 6 der Verordnung festgelegten Aufgaben unmittelbar wahrnehmen können. Haushaltsbearbeiter können daher nicht sein: a) die Leiter der Fachabteilungen bei den Räten der Bezirke, Kreise und Gemeinden, soweit die Abteilungen mit mehr als vier Mitarbeitern besetzt sind, b) Sekretärinnen und Stenotypistinnen. Zu Haushaltsbearbeitem sind in den sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Einrichtungen bevorzugt die Verwaltungsleiter zu bestellen; in den Fachabteiiun-gen bei den F.äten der Bezirke, Kreise, Stadtbezirke und Gemeinden ein qualifizierter Mitarbeiter, der politisch und fachlich in der Lage ist, diese Aufgaben wahrzunehmen. (2) In allen Fachabteilungen und selbständigen Sachgebieten der Räte der Bezirke, Kreise, Stadtbezirke und Gemeinden, die Haushaltsmittel bewirtschaften, ist durch den Leiter der Fachabteilung bzw. des selbständigen Sachgebietes ein Mitarbeiter der eigenen Abteilung bzw. des selbständigen Sachgebietes als Haushaltsbearbeiter zu bestimmen. (3) Sofern die selbständigen Sachgebiete nur bis zu vier Mitarbeitern besetzt sind, nimmt der Leiter des Sachgebietes die Aufgaben des Haushaltsbearbeiters wahr. (4) In Gemeinden, die keine selbständigen Fachabteilungen haben, ist der Mitarbeiter als Haushaltsbearbeiter zu bestellen, der die Haushaltsgeschäfte der Gemeinde führt. (5) Haushallsbearbeiter sind unabhängig davon zu bestellen, ob der Stellenplan die Planstelle eines Sachbearbeiters für Haushalt vorsieht oder nicht. Soweit in den Stellenplänen Sachbearbeiter für Haushalt vorgesehen sind, sind sie in der Regel zu Haushaltsbearbeitern zu bestellen. In größeren Instituten oder Einrichtungen ist es jedoch erwünscht, daß der dem Sachbearbeiter für Haushalt übergeordnete Angestellte (z. B. der 'Verwaltungsleiter eines Krankenhauses) zum Haushaltsbearbeiter bestellt wird. (6) Wird nach Abs. 1 ein besonders qualifizierter Angestellter zum Haushaltsbearbeiter bestellt, können die technischen Arbeiten Hilfskräften übertragen werden. (7) Die als Haushaltsbearbeiter bestimmten Angestellten sind nach Vorliegen der Zustimmung des Finanzorgans durch den Leiter der Haushaltsorganisation von ihrer Einsetzung schriftlich zu unterrichten. § 2 Zu § 3 Abs. 2 der Verordnung: Entsprechend den Maßnahmen zur weiteren Demo-kratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe gelten als übergeordnete Haushaltsorganisationen im Sinne des § 3 Abs. 2 für die Fachabteilungen der Räte der Bezirke die Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes, für die den Fachabteilungen der Räte der Bezirke unterstellten Einrichtungen die Fachabteilung des Rates des Bezirkes, zu deren Bereich die Einrichtung gehört, für die Fachabteilungen der Räte der Kreise die Abteilung Finanzen des Rates des Kreises, für die den Fachabteilungen der Räte der Kreise unterstellten Einrichtungen die Fachabteilung des Rates des Kreises, zu deren Bereich die Einrichtung gehört, für die Sachgebiete der Räte der Stadtbezirke das Sachgebiet Finanzen des Rates des Stadtbezirkes, für die den Sachgebieten der Räte der Stadtbezirke unterstellten Einrichtungen das Sachgebiet des Rates des Stadtbezirkes, zu dessen Bereich die Einrichtung gehört, für die Fachabteilungen bzw. selbständigen Sachgebiete der Gemeinden die Abteilung oder das Sachgebiet Finanzen des Rates der Gemeinde,;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 33 (GBl. DDR 1954, S. 33) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 33 (GBl. DDR 1954, S. 33)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Bekleidung. Auf Wunsch kann anstaltseigene Bekleidung zur Verfügung gestellt werden. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche im Verwahrraum zu waschen.

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