Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 306

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 306 (GBl. DDR 1954, S. 306); 306 Gesetzblatt Nr. 31 Ausgabetag: 26. März 1954 arbeiten, aus der erarbeiteten Unterscäireitung des geplanten Verlustes, sofern die im § 3 Abs. 2 genannten Pläne erfüllt sind. (2) Die Höhe der Zuführungen gemäß Abs. 1 beträgt 60 °/o bzw. 45 °/o des überplanmäßigen Gewinnes oder der Unterschreitung des geplanten Verlustes entsprechend der Eingruppierung der Betriebe in die Musterprämientabelle A oder B der Prämienverordnung vom 21. Juni 1951 (GBl. S. 625). § 5 (1) Im Planjahr 1954 erfolgen Zuführungen zum Direktorfonds aus der überplanmäßig durch eigene Initiative der Betriebe erzielten Einsparung von eigenen Umlaufmitteln, sofern die in § 3 Abs. 2 Buchst, a genannten Pläne und alle Verpflichtungen des Betriebes gegenüber dem Staatshaushalt sowie die übrigen Zahlungsverpflichtungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Die erzielte Einsparung muß bei gleichbleibender Qualität der Erzeugnisse zu einer entsprechenden Erhöhung der Umschlagszahl führen. (2) Die Höhe der Zuführungen gemäß Abs. 1 beträgt 20 °/o der überplanmäßig eingesparten eigenen Umlaufmittel. Erfolgt die Abführung der überplanmäßig eingesparten Umlaufmittel im Laufe des Planjahres, darf nur der zeitanteilig für den Rest des Jahres zu ermittelnde Betrag von 20% der Einspa’ungssumme dem Direktorfonds zugeführt werden. (3) Die Betriebe haben in diesen Fällen einen neuen Richtsatzplan aufzustellen, der durch das zuständige übergeordnete Verwaltungsorgan zu bestätigen ist. Die Deutsche Notenbank hat auf der Grundlage des neuen Richtsatzplanes Kredit zu gewähren. Die eingesparten eigenen Umlaufmittel sind nach Kürzung des Anteils der Zuführung zum Direktorfonds an den Staatshaushalt abzuführen. § 6 Die Zuführungen zum Direktorfonds gemäß §§ 4 und 5 sind zu 75 °/o an den Fonds I und zu 25 % an den Fonds II vorzunehmen. § 7 Im Planjahr 1954 sind entsprechend Abschnitt II Buchst, a Ziff. 3 der Verordnung vom 17. Dezember 1953 über die Erhöhung und Verbesserung der Produktion von Verbrauchsgütern für die Bevölkerung (GBl. S. 1315) die Nettogewinne der Abteilungen für Massenbedarfsgüter dem Direktorfonds I zuzuführen. ( § 8 In Aufbaubetrieben und in Betrieben mit größeren Produktionsumstellungen auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes, die die im § 3 Abs. 2 genannten Pläne nicht erfüllen konnten, dürfen Zuführungen zum Fonds I bis zur Höhe von 3 °/o der Lohn- und Genaltssumme erfolgen. Diese Betriebe sind durch den zuständigen Minister bzw. Staatssekretär im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen festzulegen. Dabei ist gleichzeitig festzulegen, welche Planteile von diesen Betrieben zu erfüllen sind. § 9 (1) In allen übrigen Betrieben, in denen die im § 3 Abs. 2 genannten Pläne nicht erfüllt werden konnten, dürfen Zuführungen zum Fonds I bis zur Höhe von 3 °/o der Lohn- und Gehaltssumme nur erfolgen, wenn die Nichterfüllung der Pläne auf im Laufe des Planjahres erfolgte Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Lohnerhöhungen, Steuern, Preisänderungen usw.) und auf Schwierigkeiten, die nicht vom Betrieb verschuldet sind (z. B. Nichtbelieferung mit Material trotz vertraglicher Bindung) zurückzuführen sind. (2) Im Falle des Vorliegens von Schwierigkeiten gemäß Abs. 1 entscheidet vierteljährlich die übergeordnete Verwaltung bzw. der Kontrollausschuß auf begründeten Antrag des Betriebes darüber, ob die Zuführung zum Fonds I bis zur Höhe von 3 % der Lohn-und Gehaltssumme erfolgen kann. Ist der Betrieb mit der Entscheidung aer übergeordneten Verwaltung nicht einverstanden, kann er Einspruch beim zuständigen Minister bzw. Staatssekretär erheoen, der im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen die endgültige Entscheidung trifft. § 10 (1) Die Errechnung, Buchung und Zuführung zum Direktorfonds gemäß § 3 Abs. 1 erfolgt monatlich. (2) Die Errechnung, Buchung und Zuführung zum Direktorfonds gemäß § 3 Abs 2 kann vierteljährlich auf der Grundlage der Erfüllung der Quartalspläne erfolgen. Diese Zuführungen sind, endgültig. Wird die Nichterfüllung einiger Quartale bis zum Jahresende aufgeholt, so kann bei Erfüllung der Jahrespläne am Ende des Jahres die volle Zuführung für dag ganze Planjahr erfolgen. (3) Die Errechnung, Buchung und Zuführung zum Direktorfonds gemäß § 4 kann vierteljährlich auf der Grundlage der Quartalsergebnisse erfolgen. Die endgültige Errechnung und Buchung erfolgt auf der Grundlage des Jahresergebnisses. Die endgültige Zuführung erfolgt nach Bestätigung des Jahresabschlusses. (4) Die Errechnung, Buchung und Zuführung zum Direktorfonds gemäß § 5 erfolgt im Monat der Abführung der überplanmäßig eingesparten Umlaufmittel an den Staatshaushalt. (5) Die Errechnung, Buchung und Zuführung zum Direktorfonds gemäß § 7 kann vierteljährlich auf der Grundlage der Quartalsergebnisse der Abteilung für Massenbedarfsgüter erfolgen. Die endgültige Hohe der Zuführung ist am Jahresende bei der Bestätigung des Jahresabschlusses festzustellen. § 11 Die im Jahre 1953 nicht verbrauchten Beträge des Direktorfonds I und II werden auf das neue Planjahr übertragen. Die Verwendung kann nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch den Kontrollausschuß entsprechend §§ 15 und 16 vorgenommen werden. § 12 Für den Direktorfonds ist bei der Deutschen Notenbank ein Sonderbankkonto zu führen. Diesem Konto sind alle Zuführungen zum Direktorfonds unverzüglich zu überweisen. Alle Ausgaben, die aus dem Direktorfonds zu finanzieren sind, werden diesem Konto entnommen. Die Mittel des Direktorfonds dürfen zur Finanzierung der betrieblichen Produktion nicht herangezogen werden. § 13 (1) In Betrieben, die aus besonderen Gründen brutto aus dem Haushalt finanziert werden, ist an Stelle des Prämienfonds ein Direktorfonds zu bilden. % (2) Die Betriebe und die von diesen zu erfüllenden Bedingungen sind durch die zuständigen Ministerien bzw. Staatssekretariate mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen festzjulegen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu verhindern. Die Anwendung von Hilfsmitteln ist bezogen auf die Untersuchungsarbeit zur Abwehr von Gewalttätigkeiten gegen Untersuchungs-führer und Untersuchungshandlungen und zur Verhinderung von ihnen ausgehender Aktivitäten, zu planen und auch zu realisieren. Es ist zu sichern, daß vor allem solche Kandidaten gesucht, aufgeklärt und geworben werden, die die erforderlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Gründe für das gewissenhaft geprüft, notwendige vorbeugende oder der Einhaitung Wiederherstellung der Gesetzlichkeit dienende Maßnahmen eingeleitet veranlaßt werden.

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