Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 295

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 295 (GBl. DDR 1954, S. 295); Gesetzblatt Nr. 29 Ausgabetag: 19. März 1954 295 (3) In den Versandpapieren bzw. Lieferscheinen oder Rechnungen ist die Leihverpackung als solche zu kennzeichnen. (4) Der Entleiher von Leihverpackung trägt das Risiko und die Kosten für die Rücksendung der Leihverpackung bis zur Bahnstation des Verleihers bzw. bis zu dessen Lager, falls es sich um Lieferungen im gleichen Ort handelt. (5) Anstelle der gelieferten Verpackungsmittel können andere Verpackungsmittel gleicher Art und gleichen Wertes zurückgegeben werden. (6) Die Vertragspartner können bei Abschluß eines Vertrages kürzere Rückgabefristen vereinbaren. Eine Erweiterung der festgelegten Rückgabefristen in besonderen Fällen kann nur durch das für den Lieferbetrieb zuständige Ministerium oder Staatssekretariat bzw. für die örtliche Wirtschaft durch die Räte der Bezirke oder Räte der Kreise erfolgen. f § 2 (1) Der Entleihe’* von Leihverpackung, der mit der Rückgabe der Verpackungsmitte] über die im § 1 Abs. 1 genannte Frist im Rückstand bleibt, folgendes Entgelt zu zahlen: hat dem Verleiher 1. Für Eierkisten 360er (komplett) je Woche u. Stück 0,35 DM 2. Für Steigen DIN 10 092 und andere Obst- und Gemüsesteigen n n ff ff 0,21 „ 3. Für Flachsteigen DIN 10 093 und andere Flachsteigen n rt fl fl 0,14 „ 4. Für Gewebe- und Jutesäcke (Getreide-, Kartoffel- und Gemüsesäcke) n ti n i* 0,14 „ 5. Für sämtliche anderen nicht aufgeführten Verpackungsmittel n ft 0,14 „ Für jede begonnene Woche ist der volle gesetzliche Mindestbetrag zu zahlen. (2) Der Verleiher der Leihverpackung hat das nach § 2 Abs. 1 vom Entleiher der Leihverpackung zu zahlende Entgelt sofort nach Wiedereintreffen der. Leihverpackung in Rechnung zu stellen. Der Anspruch des Verleihers auf Zahlung des Entgeltes erlischt nach zwei Monaten nach Eintreffen der Leihverpackung beim Verleiher. (3) Die Berechnung weiterer Gebühren und Pfandgelder ist unzulässig. (4) Durch die Erhebung des Anspruches auf Entgelt werden Ansprüche auf Ersatz des durch Verlust oder Beschädigung entstandenen Schadens nicht berührt. § 3 (1) Ist die Leihverpackung zur Daüereinlagerung bestimmt, so ist zwischen dem Verleiher und dem Entleiher vorher ein Vertrag abzuschließen. (2) Auf Grund dieses Vertrages sind die Gebühren wie folgt zu berechnen: I. Für Eierkisten 360er (komplett) für die Zeit der Einlagerung je Stück 0,30 DM 2. Für Steigen DIN 10 092 und andere Obst- und Gemüsesteigen und Flachsteigen DIN 10 093 je Monat u. Stück 0,05 DM 3. Für Gewebe- und Jutesäcke 0,15 „ 4. Für andere in Ziffern 1 bis 3 nicht aufgeführte Verpackungsmittel „ „ „ „ 0,05 „ (3) Die Bestimmungen des § 3 Absätze 1 und 2 finden auch dann Anwendung, wenn der Entleiher auf Grund einer schriftlichen Einlagerungsanweisung durch die örtlichen Organe des Staates verhindert ist, die vorgeschriebene Frist für die Rückgabe der Verpackungsmittel einzuhalten. Der Entleiher hat dem Verleiher über die Verzögerung unverzüglich nach Bekanntwerden der Einlagerungsanweisung schriftlich zu unterrichten. § 4 Landwirtschaftliche Betriebe (vgl. § 2 der Verordnung vom 29. Oktober 1953 über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, GBl. 5. 1081), die zur Durchführung der Pflichtablieferung oder des Aufkaufes landwirtschaftlicher Erzeugnisse Leerverpackung entleihen, haben dem Verleiher folgendes Entgelt zu zahlen: 1. Für Steigen vom 15. Tag ab je Tag und Stüde 0,03 DM 2. Für Gewebe- und Jutesäcke vom 15. Tag ab „ „ „ 0,02 „ § 5 (1) Bei Überschreitung der gesetzlichen und vertraglichen Rückgabepflicht (§ 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 dieser Anordnung) hat der Entleiher folgende Vertragsstrafe an den Verleiher zu zahlen:. 1. Für Eierkisten 360er (komplett) bei einem Verzug bis zu vier Wochen je Woche u. Stück 0,40 DM bei weiterem Verzüge „ „ „ „ 0,80 „ 2. Für alle anderen Verpackungsmittel bei einem Verzug bis zu vier Wochen „ „ „ „ 0,25 „ bei weiterem Verzüge „ „ „ „ 0,50 „ Für jede begonnene Woche ist der gesetzliche Mindestbetrag zu zahlen. (2) Maßgebend für die Berechnung von Vertragsstrafen ist grundsätzlich die Tatsache der nicht fristgemäßen Rücksendung der Verpackungsmittel durch den Entleiher. Die Vertragsstrafe entfällt, wenn die Verzögerung in der Rückgabe der Leihverpackung nicht durch den Entleiher zu vertreten ist. Der Verleiher ist über die Gründe der Verzögerung vor Ablauf der Frist zu unterrichten. (3) Der Verleiher darf auf die Zahlung der fälligen Vertragsstrafe und der Entgelte wegen nicht rechtzeitiger Rückgabe der Leihverpackung nicht verzichten. (4) Vertragsstrafen sind den Entleihern nach § 4 dieser Anordnung nicht zu berechnen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 295 (GBl. DDR 1954, S. 295) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 295 (GBl. DDR 1954, S. 295)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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