Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 29

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 29 (GBl. DDR 1954, S. 29); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1954 Berlin, den 14. Januar 1954 Nr. 6 Tag Inhalt Seite 7.1. 54 Verordnung über die Zahlung eines Sonderpflegegeldes 29 7.1. 54 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Zahlung eines Sonder- pflegegeldes 30 7.1. 54 Verordnung über die Erweiterung der Verordnung über die Sozialpflichtversicherung 30 7.1. 54 Verordnung über das Schauen von Vörflutern und über die Binnenentwässerung und -bewässerung 31 7.1. 54 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Schauen von Vorflutern und über die Binnenentwässerung und -bewässerung 32 29.12. 53 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Erhöhung des Arbeitslohnes der Arbeiter der volkseigenen Wirtschaft in den Lohngruppen I IV 33 17.12. 53 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Aufgaben der Haushalts- bearbeiter 33 29.12. 53 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Verbesserung der Er- mittlung von Materialverbrauchsnormen 34 17.12. 53 Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung zur Entwicklung einer fortschritt- lichen demokratischen Kultur des deutschen Volkes. Verbesserung der Beschaffung und der Begutachtung des Bezuges wissenschaftlicher Literatur aus Westdeutschland und dem kapitalistischen Ausland 30 Verordnung über die Zahlung eines Sonderpflegegeldes. Vom 7. Januar 1954 Um Schwerbeschädigten, die infolge besonders schwerer Beschädigungen in höherem Maße von der Pflege anderer Personen abhängig sind und dadurch höhere Aufwendungen haben, besonders zu helfen, wird auf Vorschlag des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: h) dreifach amputiert sind. § 1 (1) Den in dieser Verordnung genannten Schwerbeschädigten wird über das nach den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlende Pflegegeld hinaus ein Sonderpflegegeld bewilligt. (2) Das Sonderpflegegeld beträgt monatlich 60 DM für Personen, die a) blind und taub oder so gehörgeschädigt sind, daß sie praktisch als taub gelten, b) blind und so gelähmt sind, daß die Gebrauchsfähigkeit der oberen oder unteren Gliedmaßen ausgeschaltet ist, c) blind und mindestens 70 Vo himverletzt sind, d) blind sind und beide Beine verloren haben, e) blind und ohne Hände sind oder so verstümmelte Hände haben, daß sie praktisch nicht gebrauchsfähig sind, f) blind sind und so schwere organische Leiden haben, daß hierfür bereits Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegegeldbestimmungen vorliegt, g) ohne Hände sind oder bei denen die Gebrauchsfähigkeit der oberen Gliedmaßen vollständig ausgeschaltet ist, unabhängig davon, ob noch ein anderes Gebrechen vorliegt, / (3) Das Sonderpflegegeld beträgt monatlich 30 DM für Personen, die a) blind und einseitig armamputiert sind, b) blind und einseitig beinamputiert sind. (4) Das Sonderpflegegeld nach Abs. 3 wird nur dann gezahlt, wenn von den in Frage kommenden Personen kein Blindenführhund verwendet werden kann. § 2 Der Anspruch auf Sonderpflegegeld nach § 1 besteht unabhängig von erzieltem Verdienst oder anderem Einkommen. Der Anspruch besteht auch unabhängig davon, ob Rente oder Sozialfürsorgeunterstützung bezogen wird. § 3 Das Sonderpflegegeld wird auf Antrag gewährt. Die Zahlung erfolgt vom ersten Tage des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Personen, die nach den Bestimmungen der Sozialversicherung Anspruch auf Rente haben, stellen den Antrag bei der zuständigen Kreisgeschäftsstelle der Sozialversicherung, die übrigen Personen beim Rat des Kreises, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, Sachgebiet Sozialwesen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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