Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 267

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 267 (GBl. DDR 1954, S. 267); Gesetzblatt Nr. 27 Ausgabetag: 12. März 1954 267 (2) Die Jugendzahnpflege umfaßt insbesondere Reihen- und Einzeluntersuchungen mit anschließender Behandlung und die besondere kieferorthopädische Beratungstätigkeit. § 2 (1) Die Durchführung der Jugendzahnpflege sowie die Aufsicht und Kontrolle im Stadt- und Landkreis obliegt der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises. (2) Die Untersuchungen sind in Einrichtungen der Jugend- bzw. Schulzahnpflege oder in anderen ambulanten Einrichtungen des ' staatlichen Gesundheitswesens (in den allgemeinen zahnärztlichen Abteilungen der poliklinischen Einrichtungen und Ambulanzen oder beweglichen poliklinischen Einrichtungen) vorzunehmen. Notwendige Zahnbehandlungen erfolgen in den vorstehend genannten Einrichtungen oder durch freipraktizierende Zahnärzte. Die Reihenuntersuchungen und Behandlungen der Kinder und Jugendlichen in den ambulanten Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens sind getrennt von der Untersuchung und Behandlung Erwachsener vofzunehmen. (3) In jedem Stadt- oder Landkreis ist ein Zahnarzt der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises zu bestellen. § 3 Die Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises hat dahin zu wirken, daß alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einmal im Jahr zahnärztlich untersucht und, falls notwendig, behandelt werden. § 4 Die Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises hat in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Volksbildung und mit der Abteilung Arbeit und Berufsausbildung beim Rat des Kreises sowie mit den demokratischen Massenorganisationen die organisatorischen Voraussetzungen für planmäßige Untersuchungen und Behandlungen zu schaffen und die erforderlichen Maßnahmen zu vereinbaren. Dabei ist darauf zu achten, daß die Durchführung des Schulunterrichts durch Untersuchungen und Behandlungen nicht beeinträchtigt wird. § 5 Die Kosten für die Durchführung der Jugendzahnpflege im Sinne dieser Anordnung trägt soweit Untersuchungen und Behandlungen in Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens erfolgen die Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises. Die Vergütung der Behandlungen durch freipraktizierende Zahnärzte übernehmen die zuständigen Kostenträger. § 6 Die in der Jugendzahnpflege tätigen Zahnärzte haben halbjährlich an die Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises gemäß den getroffenen Anweisungen des Ministeriums für Gesundheitswesen über die Durchführung und die Ergebnisse zu berichten, § 7 Beim Ministerium für Gesundheitswesen wird eine beratende Kommission für Jugendzahnpflege gebildet: § 8 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1954 in Kraft. Berlin, den 27. Februar 1954 Ministerium für Gesundheitswesen S t e i d 1 e Minister Berichtigungen Im Warenzeichengesetz vom 17. Februar 1954 (GBl. S. 216) sind nachfolgende Korrekturen zu beachten: Im § 2: „ in ihrer Buchführung, auf Rechnungen, Begleitpapieren “ Im § 11 Abs. 1: „Der Übergang wird auf Antrag des Rechtsnachfolgers im Warenzeichenregister vermerkt “ Im § 11 Abs. 3: „Solange der Übergang im Warenzeichenregister nicht vermerkt “ Im § 15: „ angemeldet und bereits im Warenzeichenregister “ „nachdem er den Zeicheninhaber “ Im § 19: „ auf Ersuchen der Gerichte oder Staatsanwälte über Fragen “ Im § 30 Abs. 2: „ ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens Im § 39 Abs. 3: „ Abmachungen anderes bestimmen.“ Im § 49 Abs. 1: „ des Patentgesetzes für die Deutsche Demokratische Republik gelten entsprechend.“ Im § 53 Ziff. 4: soweit sie Warenzeichenanmel- dungen betrifft. Das Ministerium für Gesundheitswesen bittet, bei dem Abschnitt A der Anlage zur Zweiten' Durchführungsbestimmung vom 28. Oktober 1952 zur Verordnung über die Meldung von Geschwulsterkrankungen (GBl. S. 1125) folgende Änderung zu beachten: Es muß statt „Stadium 0: Praecancerosen der Haut, oder Primärtumor nicht auffindbar bei Imponieren der Metastase als Primärtumor“ richtig heißen: Stadium 0: Praecancerosen".;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der zionistischen Ideologie, wie Chauvinismus, Rassismus und Expansion, von reaktionären imperialistischen Kreisen zur Verschärfung der internationalen Lage, zur Schürung des Antisowjetismus und des Antikosmmnismus und zum Kampf gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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