Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 159

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 159 (GBl. DDR 1954, S. 159); Gesetzblatt Nr. 20 Ausgabetag: 23. Februar 1954 159 risten an den erreichten Einsparungen durch gute Maschinenpflege materiell zu beteiligen und zu prämiieren. 12. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat zur Steigerung der Interessiertheit und Verantwortlichkeit der leitenden Mitarbeiter, Spezialisten, Traktoristen und Kombineführer der MTS zur Erfüllung und Übererfüllung der Planauflagen bei den wichtigsten Traktorenarbeiten Saatfurche, Getreideaussaat, Zuckerrübenaussaat, Kartoffellegen, Kultivieren der Hackfrüchte, Ernteeinbringung und Winterfurche das bestehende System der Prämiierung zu überprüfen und bis zum 15. März 1954 eine neue Bestimmung über die Prämiierung in den MTS auszuarbeiten. VI. Uber die Verbesserung der Arbeit der Volkseigenen Güter Die VEG haben in den letzten Jahren auf dem Gebiete der pflanzlichen Produktion durch die Steigerung der Hektarerträge und durch die vermehrte Produktion von Saatgut bedeutende Erfolge erzielt. Auf dem Gebiete der tierischen Produktion wurden die Viehbestände in allen Tiergattungen wesentlich erhöht und ihre Produktivität gesteigert. Trotz dieser Erfolge hat ein Teil der VEG seine Aufgaben nur ungenügend erfüllt. Die VEG haben die gesellschaftliche Entwicklung auf dem Lande ungenügend gefördert. Viele Betriebe haben eine schlechte Arbeitsorganisation, wenden ungenügend fortschrittliche Wirtschaftsmethoden an und sind den LPG und werktätigen Einzelbauern kein Vorbild. Von 473 Oberbuchhaltern haben 360 noch keine fachliche und gesellschaftliche Schulung und von 148 Agronomen 75 keine fachliche und 107 keine gesellschaftliche Schulung erhalten. Von dem Ministerium für Land-und Forstwirtschaft wurden noch keine langfristigen Kaderentwicklungspläne für die VEG aufgestellt und die Schulung und Qualifizierung der Landarbeiter auf den VEG nicht planmäßig organisiert. Eine entscheidende Ursache der Nichterfüllung liegt in der ungenügenden operativen Anleitung und Kontrolle der Güter durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie durch die Bezirksverwaltungen VEG. Die Spezialaufgaben der Saatzucht- und Tierzuchtgüter wurden bei der Ausarbeitung und Differenzierung der Pläne ungenügend beachtet. Das Investitionsprogramm wurde nicht erfüllt, insbesondere wurde die Schaffung der sozialen, kulturellen und sanitären Einrichtungen durch ungenügende Anleitung und Kontrolle seitens des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft und der Bezirksverwaltungen VEG vernachlässigt Auf vielen VEG wurde nicht nach technisch begründeten Arbeitsnormen und nach dem Prinzip des Leistungslohnes gearbeitet. Dieses war mit eine Ursache, daß die Bildung von Feldbau- und Tierzucht-Brigaden sowie eine sozialistische Arbeitsorganisation auf den VEG nicht planmäßig erfolgte. Der VEG-Plan wurde in den seltensten Fällen auf die Feldbau- und Tierzucht-Brigaden aufgeschlüsselt. Es wurden oft nur formal Feldbau- und Tierzucht-Brigaden gebildet, die aber in der Praxis nicht immer auf der Grundlage eines Brigadeplanes arbeiteten. Der Einsatz der vorhandenen Traktoren, Maschinen und Geräte im Zwei-Schichten- System ist ungenügend. Diese Mängel sind die Hauptursachen für die ungenügende Steigerung der Arbeitsproduktivität \und Senkung der Selbstkosten sowie mangelnde Durchführung der Pflege- und Erntearbeiten. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und die Bezirksverwaltungen VEG sowie die Betriebsleitungen der VEG haben es nicht verstanden, die Werktätigen auf den VEG für die Erfüllung der Produktionsaufgaben zu mobilisieren. Die Verpflichtungen der Betriebsleitungen im Betriebskollektivvertrag wurden von den Werktätigen selbst nur in den seltensten Ballen kontrolliert. Die Rechenschaftslegung der Betriebsleiter der VEG gegenüber der gesamten Belegschaft erfolgte oft nur formal. Zur Verbesserung der Arbeit auf den VEG wird festgelegt: 1. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat die Ausbildung von befähigten und geeigneten Landarbeitern und Brigadieren sowie die Entwicklung der Kader der VEG zu verbessern. Für die weitere Qualifizierung von leitenden Kadern sind im Jahre 1954 in den vorhandenen Spezialschulen 350 Betriebsleiter und Agronomen sowie 120 Oberbuchhalter auszubilden. Das Ministerium für Land-und Forstwirtschaft hat dafür Sorge zu tragen, daß die Kapazität der vorhandenen Schulen voll ausgenutzt wird. Für jedes VEG sowie für die Bezirksverwaltungen VEG sind bis zum 31. März 1954 Kaderentwicklungspläne aufzustellen. 2. Die VEG haben auf der Grundlage des Planes 1954 9000 Lehrlinge, darunter 5980 für das Gebiet des Acker- und Pflanzenbaues und 2840 für das Gebiet der Tierzucht einzustellen. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat Vorschläge zur Schaffung ausreichender Ausbildungsstätten und Internate für das Jahr 1955 auszuarbeiten und diese der Staatlichen Plankommission zu unterbreiten. 3. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Berufsausbildung für die Ausbildung und Betreuung der Lehrlinge 625 Lehrausbilder und 209 Heimleiter im Jahre 1954/55 zu sorgen. 4. Die Bezirksverwaltungen VEG sind bis zum 1. April 1954 als selbständige Abteilungen „VEG“ in die Räte der Bezirke einzugliedern. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat bis zum 1. März 1954 eine entsprechende Durchführungsbestimmung für die Reorganisation zu erlassen. 5. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat für die VEG auf der Grundlage ihrer Spezialaufgaben und Betriebsgröße bis zum 31. März 1954 Typenstellenpläne auszuarbeiten. 6. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat Maßnahmen einzuleiten, daß bis zum 31. Oktober 1954 auf jedem VEG ein Perspektivplan ausgearbeitet wird, der die ökonomische Entwicklung des Betriebes festlegt. 7. Die Bildung von Großgütern in verschiedenen Bezirken hat sich gut bewährt'. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen VEG Maßnahmen einzuleiten, um eine weitere planmäßige Bildung von Großgütern zu gewährleisten.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 159 (GBl. DDR 1954, S. 159) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 159 (GBl. DDR 1954, S. 159)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsmaßnahme festzustellen und auszuwerten. Sind die Ursachen nach ärztlicher Konsultation in einer Gesundheitsstörung des Verhafteten zu suchen, sind unverzüglich die dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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