Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 140

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 140 (GBl. DDR 1954, S. 140); 140 Gesetzblatt Nr. 19 Ausgabetag: 18. Februar 1954 § U Kontrolle und Berichterstattung (1) Die Abteilungen Erfassung und Aufkauf der Räte der Bezirke und Kreise haben die VEAB und die Konsumgenossenschaften beim Abschluß und bei der Durchführung der Erfüllung von Schweinemastverträgen mit Industriebetrieben, Handelsbetrieben und Schweinemästereien anzuleiten und zu kontrollieren. (2) Die Konsumgenossenschaften sind verpflichtet, den VEAB monatlich über den Abschluß der Schweinemastverträge zu berichten (Anzahl der Mastschweine, Monat der Ablieferung). (3) Über die Abschlüsse und die Erfüllung der Mastverträge haben die VEAB und die Konsumgenossenschaften eine besondere Kartei zu führen. Die VEAB haben monatlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke abzurechnen. Die Auslieferung der Futtermittel und Braunkohlenbriketts ist von den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften auf den vor- Anlage zu vorstehender Zweiter Durchführungsbestimmung geschriebenen Vordrucken nachzuweisen. Das gleiche gilt für den Einzelhandel hinsichtlich der Braunkohlenbriketts. § 12 Streitigkeiten aus Mastverträgen Streitigkeiten aus Mastverträgen nach diesen oder früher geltenden Vorschriften entscheiden die zuständigen Gerichte. § 13 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 1954 in Kraft. Mastverträge, die bis zur Verkündung nach früher geltenden Bestimmungen abgeschlossen wurden, bleiben rechtswirksam. Berlin, den 21. Januar 1954 Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Streit Staatssekretär Firmenstempel des VEAB / ■ der Konsumgenossenschaft Zahl der Schweine Schweinemastvertrag Nr für die Mast in Industriebetrieben, Handelsbetrieben und Schweinemästereien Am wurde auf Grund des § 1 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 21. Januar 1954 zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Mastverträge (Industrie) nachstehender Vertrag zwischen (im folgenden (Bezeichnung des Betriebes) „Mäster“ genannt), vertreten durch in (Ort) einerseits und dem Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VEAB), . der Konsumgenossenschaft vertreten durch in (Ort) andererseits, abgeschlossen, nachdem von beiden Vertragsteilen festgestellt wurde, daß die zur Erfüllung der Ablieferungsverpflichtungen und des Vertrages notwendige Anzahl von Schweinen tatsächlich beim Mäster vorhanden ist. § 1 Verpflichtungen des Masters (1) Der Mäster verpflichtet sich Stück Schweine im gemästeten Zustand mit (in Worten) einem Lebendgewicht von mindestens 125 kg (Sonderverträge 115 kg*) je Schwein zu folgenden Fristen, spätestens jedoch innerhalb von neun Monaten nach Abschluß des Vertrages, an die zuständige Auftriebsstelle des VEAB ---- ----------------: zu liefern, und zwar der Konsumgenossenschaft Schweine ' Kennzeichen Schweine Kennzeichen Schweine Kennzeichen im Monat 19 im Monat 19 im Monat 19 (2) Der Mäster ist berechtigt, die Schweine vor den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu liefern. Der VEAB Die Konsumgenossenschaft verpflichtet sich, sie in Anrechnung auf diesen Vertrag abzunehmen. (3) Der Mäster bestätigt, beim Kauf von Ferkeln oder Läufersch weinen zur Mast eine Soll Verpflichtung von Schweinen in Höhe von kg übernommen zu haben. Dieses Gewicht wird bei der Abnahme der Mast- (in Worten) Schweine nur zum einfachen Erzeugerpreis vergütet. Die Sollverpflichtung gegenüber dem Staat ist damit abgegolten.** * Bei Schweinen der Rassen Cornwall, Bergshire und Sattelschwein gilt ein Lebendgewicht von mindestens 115 kg. Verträge über die Mast solcher Schweine sind mit dem Vermerk „Sondervertrag“ zu kennzeichnen. ** Nichtzutreffendes ist zu streichen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

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