Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 126

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 126 (GBl. DDR 1954, S. 126); 126 Gesetzblatt Nr. 18 Ausgabetag: 11. Februar 1954 den haben das Recht, ihre Initiative in allen Fragen, die die Lage der Jugend, die Verbesserung der Arbeit der Betriebe oder der Verwaltungen bei der Durchführung des neuen Kurses sowie den Kampf gegen Bürokratismus, Sabotage und Mängel in der Arbeit betreffen, ungehindert und überall zu entfalten. Sie sollen die Dispatcher der Betriebe unterstützen. Durch die Betriebsleitungen bzw. Abteilungsleitungen sind mit den Kontrollposten regelmäßig Aussprachen über die Ergebnisse ihrer Arbeit zu führen. Weitere Förderung der Berufsausbildung § 4 Im Jahre 1954 sind 194 000 Jugendliche in Lehrstellen zu vermitteln. § 5 Jugendliche, die die Oberschule verlassen und das Studium an einer Hochschule nicht aufnehmen, sind in Lehr- und Arbeitsstellen zu vermitteln, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. § 6 (1) Für die Jugendlichen, die vom Plan für Berufsausbildung nicht erfaßt werden, sind Arbeitsstellen im Arbeitskräfteplan der Deutschen Demokratischen Republik vorzusehen. (2) Das Staatssekretariat für Berufsausbildung und das Ministerium für Arbeit werden beauftragt, zur Durchführung der in den §§ 4, 5 und 6 Abs. 1 genannten Aufgaben die erforderlichen Maßnahmen im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien festzulegen. § 7 (1) Für die unentgeltliche Belieferung der Berufsschüler mit Lehrbüchern, für Ausbildungs- und Wirtschaftsbeihilfen der Lehrlinge sowie für die Arbeit in den Lehrlingswohnheimen werden im Jahre 1954 im Staatshaushaltsplan 42,3 Millionen DM bereitgestellt. (2) Für die Durchführung des Unterrichts der betrieblichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen, kaufmännischen und allgemeinen Berufsschulen, der Fachschulen sowie für das Fachschulfern- und -abendstudium werden 416,9 Millionen DM bereitgestellt. § 8 Im Jahre 1954 werden für den Neubau und die Erweiterung von Lehrwerkstätten, Betriebs-, gewerblichen, landwirtschaftlichen, kaufmännischen und allgemeinen Berufsschulen und Lehrlingswohnheimen insgesamt 56,0 Millionen DM bereitgestellt. § 9 Zur Verbesserung der Berufsausbildung werden die Betriebsleitungen der volkseigenen Betriebe der Industrie und Landwirtschaft, des Handels, des Transportwesens und des Post- und Fernmeldewesens, in denen Lehrlinge ausgebildet werden, verpflichtet, über die ständigen Produktionsbesprechungen hinaus vierteljährlich mindestens einmal mit den Ausbildungsleitern, dem Leiter der Betriebsberufsschule, der Betriebsgewerkschaftsleitung und Vertretern cjer FDJ-Betriebsgruppe den Stand und alle Probleme der Berufsausbildung, besonders hinsichtlich der Erteilung der Produktionsauflagen für die Lehrwerkstätte, der Ausrüstung der Lehrwerkstätte . und des Einsatzes der auslernenden Jugendlichen zu beraten. § 10 (1) Die Betriebsleitungen der volkseigenen Betriebe werden beauftragt, bei der Ausarbeitung der Produktionspläne die zur produktiven Ausbildung der Lehr- linge entsprechend den Ausbildungsunterlagen notwendigen Produktionsauflagen für die Lehrwerkstätten zu berücksichtigen. Die erforderlichen technischen Unterlagen und Materialien sind bereitzustellen. (2) Ist eine Einbeziehung der Lehrwerkstatt in die Produktion des Betriebes nicht möglich, so ist die Betriebsleitung verpflichtet, für die Lehrwerkstatt besondere, ihrer Eigenart entsprechende Produktionsaufgaben zu schaffen. (3) Die Ministerien und Staatssekretariate werden angewiesen, keinen Produktionsplan zu bestätigen, in dem nicht die Produktionsaufgaben für die Lehrwerkstätten enthalten sind. § 11 (1) Die Betriebsleitungen haben dafür zu sorgen, daß die jugendlichen Lehrlinge nach ihrer Lehrabschlußprüfung entsprechend dem erlernten Beruf und ihren Fähigkeiten in der Produktion eingesetzt werden. (2) Sofern aus betrieblichen Gründen dafür entsprechende Voraussetzungen nicht vorhanden sind, ist im Rahmen der einzelnen Fachministerien im Einvernehmen mit den betreffenden Jugendlichen ein Austausch vorzunehmen. (3) Jugendlichen unter 18 Jahren sowie Jungfach- arbeitern während des ersten Jahres nach dem Lehrabschluß darf nur nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Abteilung Arbeit und Berufsausbildung gekündigt werden. Dies gilt nicht für fristlose Entlas-sungen. § Die Ministerien und Staatssekretariate, denen Betriebe unterstellt sind, die Jugendliche auf dem Gebiet des Handels ausbilden, haben im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Berufsausbildung bis zum 1. April 1954 eine Anordnung über die Berufsausbildung im Handel zu erlassen. „ S 13 (1) Die Leitungen der volkseigenen Betriebe der Industrie und Landwirtschaft werden verpflichtet, die Bildung und Tätigkeit der „Klubs Junger Techniker“ und „Klubs Junger Agronomen“ in jeder Weise zu unterstützen. Die notwendigen Räume, betrieblichen Einrichtungen und Materialien sind von den Betriebsleitungen bereitzustellen. Die Unterstützung soll vor allem dadurch erfolgen, daß die Betriebe technische Konferenzen über die Anwendung von Neuerermethoden und die Methoden zur Qualitätsverbesserung, technische Abende und Treffen mit Nationalpreisträgern, Helden der Arbeit und Aktivisten organisieren und den Jugendlichen die Teilnahme an Besichtigungen, Exkursionen und Betriebsausstellungen ermöglichen. (2) Für die Unterstützung der Arbeit der „Klubs Junger Techniker“ und „Klubs Junger Agronomen“ werden im Jahre 1954 709 000 DM zur Verfügung gestellt. § 14 Die Durchführung der Berufswettbewerbe der deutschen Jugend ist durch die Betriebsleitungen und die Schulleitungen der Berufsschulen zu unterstützen. Die in den Berufswettbewerben ermittelten besten Lehrlinge sind mit Sachprämien auszuzeichnen. Dafür erforderliche Mittel sind aus dem Direktorfonds zu entnehmen. Im Haushalt der Republik werden für die Durchführung der Berufswettbewerbe im Jahre 1954 156 000 DM bereitgestellt. § 15 In Verbindung mit der Freien Deutschen Jugend und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund ist durch das Staatssekretariat für Berufsausbildung ein Kulturwettbewerb der Kulturgruppen der Lehrlinge und Berufs-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 126 (GBl. DDR 1954, S. 126) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 126 (GBl. DDR 1954, S. 126)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X