Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 968

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 968 (GBl. DDR 1953, S. 968); ?96C Gesetzblatt Nr. 98 Ausgabetag: 11. September 1953 Protokoll zu erklaeren. Durch die Einreichung bei dem Ministerium wird die Frist* gewahrt. Erachtet die Dienststelle, deren Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde fuer begruendet, so hat sie ihr abzuhelfen; anderenfalls hat si die Beschwerde unverzueglich an das Ministerium weiterzuleiten. ? 27 Einziehung von Geraeten (1) Neben der Strafe koennen die Gegenstaende, auf die sich die strafbare Handlung bezieht oder die zu einer solchen Handlung benutzt worden sind, ohne Ruecksicht auf Eigentumsverhaeltnisse und sonstige Rechte Dritter eingezogen werden. (2) Auf die Einziehung kann auch selbstaendig erkannt werden. Auf das Verfahren finden die ?? 266 und 267 der Strafprozessordnung Anwendung. Zustaendig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk sich der einzuziehende Gegenstand zur Zeit der Stellung des Antrages befindet. (3) Mit der Rechtskraft der Entscheidung gehen die Rechte Dritter unter. IX. Schlussbestimmungen ? 28 Durchfuehrungsbestimmungen Durchfuehrungsbestimmungen erlaesst das Ministerium fuer Post- und Fernmeldewesen im Einvernehmen mit den zustaendigen Ministerien und Staatssekretariaten. ? 29 Uebergangsbestimmungen Soweit bei Inkrafttreten dieser Verordnung Seefunkstellen nicht mit den vorgeschriebenen Funkgeraeten ausgestattet sind oder Funker mit der vorgeschriebenen Ausbildung nicht in ausreichender Zahl zur Verfuegung stehen, kann das Ministerium fuer Post- und Fernmeldewesen im Einvernehmen mit den zustaendigen Ministerien und Staatssekretariaten bis zum 31. Dezember 1954 Sonderregelungen erlassen. ? 30 Ausnahmebestimmungen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung beduerfen der besonderen Zustimmung des Ministeriums fuer Post- und Fernmeldewesen. ? 31 Inkrafttreten der Verordnung (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkuendung in Kraft. (2) Gleichzeitig werden alle entgegenstehenden Bestimmungen ausser Kraft gesetzt. Berlin, den 3. September 1953 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium fuer Post-Der Ministerpraesident und Fernmeldewesen Grote wohl L V.: Dr. Schroeder Staatssekretaer Erste Durchfuehrungsbestimmung zur Verordnung ueber die Ausruestung von Seefahrzeugen mit Funkanlagen und ueber die Wahrnehmung des Seenachrichtenverkehrs (Seefunkverordnung). Vom 3. September 1953 Auf Grund des ? 28 der Verordnung vom 3. September 1953 ueber die Ausruestung von Seefahrzeugen mit Funkanlagen und ueber die Wahrnehmung des Seenachrichtenverkehrs (SeefunkVerordnung) GBl. S. 963 wird folgendes bestimmt: I. Verleihung des Rechts zum Errichten und zum Betrieb von Funkanlagen, Verleihungsbedingungen, Verleihungsverfahren ? 1 Verleihung des Rechts zum Errichten und zum Betrieb von Funkanlagen (1) Ohne Verleihung duerfen Funkanlagen nicht errichtet und betrieben werden. (2) Nichteinhaltung der Verleihungsbedingungen kann die Zurueckziehung einer bereits erteilten Verleihung nach sich ziehen. (3) Die Bedingungen der Verleihung koennen vom Ministerium fuer Post- und Fernmeldewesen jederzeit geaendert oder ergaenzt werden. (4) Bei einem Aufenthalt von Seefahrzeugen der Deutschen Demokratischen Republik in Gewaessern fremder Staaten sind die fuer diese Staaten geltenden Bestimmungen ueber den Funkdienst zu befolgen. Der Inhaber der Verleihung hat dem Funkpersonal hiervon Kenntnis zu geben und es zur genauen Beachtung anzuhalten. Auf Anforderung der berechtigten Prtifbeauf-Iragten dieser Staaten sind die Verleihungsurkunden und die Zeugnisse der Funker vorzulegen. (5) Der Betrieb von Fernmeldeanlagen auf fremden Fahrzeugen fuer See- oder Binnenschiffahrt unterliegt waehrend des Aufenthaltes in Gewaessern der Deutschen Demokratischen Republik den Bestimmungen der Seefunkverordnung. Die Pruefbeauftragten des Ministeriums fuer Post- und Fernmeldewesen sind berechtigt, die Verleihungsurkunden und die Zeugnisse der Funker fremder Seefahrzeuge einzusehen. (6) Falls Seefahrzeuge in fremden Gewaessern die Verleihungsurkunde nicht vorzeigen koennen oder offensichtliche Unregelmaessigkeiten im Funkverkehr festgestellt werden, sind die zustaendigen Pruefbeauftragten der betreffenden Staaten berechtigt, eine Pruefung der Funkanlage nach den internationalen Bestimmungen vorzunehmen, wobei ein Nachweis der beruflichen Kenntnisse der Funker nicht gefordert werden darf. (7) Die Pruefbeauftragten haben nach Pruefung einer Seefunkstelle vor dem Verlassen des Seefahrzeugs ihre Feststellungen dem Kapitaen oder seinem Stellvertreter mitzuteilen. Die naeheren Anweisungen fuer die Pruefbeauftragten des Ministeriums fuer Post- und Fernmeldewesen sind irr den ?? 13 bis 17 enthalten. ? 2 Verleihungsbedingungen fuer Seefunkstellen des Telegraphiefunkdienstes Allgemeines (1) Die Verleihung fuer die Seefunkstelle, deren Kennzeichnung am Schluss der Verleihungsurkunde an-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen die Verantwortung dafür, daß es dabei nicht zu Überspitzungen und ungerechtfertigten Forderungen an die kommt und daß dabei die Konspiration und Sicherheit der und auf lange Sicht zu gewährleisten und ein in allen Situationen exakt funktionierendes Verbindungssystem zu schaffen. Die verantwortungsbewußte und schöpferische Durchsetzung der neuen Maßstäbe in der Zusammenarbeit mit den erfordert, daß sich die Leiter der verschiedenen Ebenen auf folgende Fragen konzentrieren: In welchen Zeitabständen finden Arbeitsberatungen mit dem statt; wie werden diese durch die operativen Mitarbeiter selbst mit einigen Grundsätzen der Überprüfung von vertraut sind vertraut gemacht werden. Als weitere spezifische Aspekte, die aus der Sicht der Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze des Verkehrswesens der Transitwege großer Produktionsbereiche einschließlich stör- und havariegefährdeter Bereiche und von Kleinbetrieben und sowie zur Außensicherung itärischer. bjekte.

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