Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 946

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 946 (GBl. DDR 1953, S. 946); 946 Gesetzblatt Nr. 94 Ausgabetag: 31. August 1953 vermögen und ein Nachweis über Führung und Leistung bei der im letzten Jahre ausgeübten Tätigkeit beizufügen. (3) Minderjährige bedürfen zur Erstausfertigung eines Seefahrtsbuches der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Damit ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig für solche Rechtsgeschäfte, welche die An- und Abmusterung oder die Erfüllung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen betreffen. Die für einen einzelnen Fall erteilte Zustimmung gilt im ZweifelsfaJl als allgemeine Ermächtigung zur Eingehung von Verhältnissen derselben Art. § 4 (1) Das Seefahrtsbuch gilt als Arbeitsausweis im In-und Auslande. Es weist den Inhaber als Mitglied der Besatzung eines Schiffes der Deutschen Demokratischen Republik aus. (2) Bei Aushändigung des Seefahrtsbuches wird das Arbeitsbuch von dem Seefahrtsamt eingezogen. Das Arbeitsbuch wird beim Seefahrtsamt solange in Verwahrung genommen, bis der Inhaber eine Beschäftigung übernimmt, für die eine Eintragung im Arbeitsbuch vorgeschrieben ist. Das Seefahrtsamt hat vor der Wiederaushändigung die vorgeschriebenen Eintragungen im Arbeitsbuch vorzunehmen. § 5 (1) Beginn und Ende der Beschäftigung an Bord eines der im § 1 genannten Fahrzeuge muß unverzüglich, spätestens jedoch vor Auslaufen des Fahrzeuges, von dem Kapitän in das Seefahrtsbuch eingetragen werden. Diese Eintragungen sind von dem Seefahrtsamt zu beglaubigen (An- bzw. Abmusterung). (2) Bei Musterungsverhandlungen müssen der Kapitän oder ein bevollmächtigter Vertreter der Reederei oder Genossenschaft und die an- oder abzumusternden Personen anwesend sein. § 6 (1) In Häfen der Deutschen Demokratischen Republik dürfen grundsätzlich nur Besatzungsmitglieder an Bord beschäftigt werden, die vom Seefahrtsamt angemustert sind. Wenn in Ausnahmefällen neue Besatzungsmitglieder, die im Besitze eines Seefahrtsbuches sind, zu einem Zeitpunkt an Bord kommen, zu dem die Anmusterung ohne Verzögerung der Abfahrt des Schiffes nicht möglich ist, ist dies dem Seefahrtsamt unverzüglich schriftlich zu melden. Die Meldung muß vom Kapitän ausgefertigt sein und eine ausführliche Begründung der Unterlassung der Anmusterung enthalten. (2) In Häfen außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik dürfen Besatzungsmitglieder abweichend von diesen Vorschriften an Bord genommen werden. (3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 tritt eine Tagebucheintragung solange an die Stelle der Anmusterung, bis diese in dem nächsten Hafen der Deutschen Demokratischen Republik nachgeholt wird. § 7 Die vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen über die Eignung der anzumusternden Personen für die zu übernehmenden Arbeiten werden durch den Hafenarzt oder durch einen mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die Abteilung Gesundheitswesen beim Rat des Kreises beauftragten Arzt vorgenommen. Die Untersuchungen sind gebührenfrei. § 8 (1) Die Besatzungsliste gehört zu den vor geschriebenen Schiffspapieren. Sie gibt Aufschluß über die zum Schiffe gehörende Besatzung und die vereinbarten Arbeitsbedingungen, soweit diese nicht in dem Kollektivvertrag geregelt werden. Sie ist bei jeder An- und Abmusterung dem Seefahrtsamt vorzulegen und von diesem zu berichtigen. (2) Die Besatzungsliste wird für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Der Kapitän hat rechtzeitig vor 0Ablauf dieser Zeit eine Neuausfertigung zu beantragen. (3) Die Besatzungsliste ist zusammen mit den Seefahrtsbüchern und den anderen Schiffspapieren beim Kapitän unter Verschluß zu halten. § 9 Das Seefahrtsamt führt die zentrale Seemannskartei. § 10 Das Seefahrtsamt überwacht die Vollzähligkeit der Besatzungen auf den im § 1 genannten Fahrzeugen. Es ist verpflichtet, Kapitän und Reederei auf ungenügende Anzahl oder Qualifikation der Besatzungsmitglieder hinzuweisen und erforderlichenfalls das Auslaufen eines Fahrzeuges mit ungenügender Besatzung zu untersagen bzw. zu verhindern. § 11 (1) Die im Gebrauch befindlichen Seefahrtsbücher und Besatzungslisten behalten ihre Gültigkeit. (2) Neue Seefahrtsbücher und Besatzungslisten dürfen nach Ablauf eines Jahres nach dem Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung nur nach dem Muster in Anlagen 1 und 2 ausgefertigt werden. § 12 Mit einer Ordnungsstrafe bis zu 300, DM wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) sich der An- oder Abmusterung entzieht, b) Auskünfte für die Ausfertigung eines Seefahrtsbuches unrichtig, unvollständig oder irreführend abgibt, c) als Betriebsleiter, Einsatzleiter oder Kapitän Besatzungsmitglieder beschäftigt, die nicht im Besitz eines Seefahrtsbuches sind, d) als Betriebsleiter, Einsatzleiter oder Kapitän die An- oder Abmusterung von Besatzungsmitgliedern unterläßt. ß - 0 9 13 (1) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens ist gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung das Seefahrtsamt zuständig. (2) Gegen den Ordnungsstrafbescheid steht dem Betroffenen die Beschwerde bei dem Staatssekretariat für Schiffahrt zu. Die Entscheidung des Staatssekretariats für Schiffahrt ist endgültig. (3) Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Ordnungsstrafbescheides bei dem Seefahrtsamt, das den Ordnungsstrafbescheid erlassen hat, schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. Durch die Einlegung bei dem Staatssekretariat für Schiffahrt wird die Frist gewahrt. (4) Erachtet das Seefahrtsamt, dessen Ordnungsstraf- bescheid angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so hat es ihr abzuhelfen; andernfalls hat es die Beschwerde an das Staatssekretariat für Schiffahrt weiterzuleiten. g 14 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Oktober 1953 in Kraft. Berlin, den 20. August 1953 Staatssekretariat für Schiffahrt Hess Stellvertreter des Staatssekretärs;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 946 (GBl. DDR 1953, S. 946) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 946 (GBl. DDR 1953, S. 946)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung der untersteht dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die rationelle und wirksame Organisation der gesamten Tätigkeit aller Mitarbeiter. So wird der Arbeitsgruppenleiter seiner Rolle als unerläßliches Bindeglied zwischen dem Leiter und jedem einzelnen Mitarbeiter gerecht.

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