Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 928

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 928 (GBl. DDR 1953, S. 928); 928 Gesetzblatt Nr. 91 Ausgabetag: 11. August 1953 (2) 'Zu den Mehreinnahmen im Sinne des § 11 des Gesetzes gehören nicht die Mehreinnahmen an Gemeindesteuern, soweit es sich um nicht eingeplante Reste der Vorjahre handelt. (3) Die im Abs. 1 bezeichneten Mehreinnahmen und die Einsparungen im Sinne des § 1 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 11. März 1953 (GBl. S. 440) sind durch die zuständige Volksvertretung bzw. die Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden nach eigener Entscheidung zu verwenden, wie der § 11 des Gesetzes es vorsieht. (4) Der Aufgabenbereich 0/1 darf durch diese Beschlüsse nicht erhöht werden. § 2 Neben den im § 1 genannten Mehreinnahmen und Einsparungen können alle sonstigen Mehreinnahmen und Einsparungen auf Beschluß der Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden verwendet werden a) zur Finanzierung solcher Einrichtungen, die nicht in den Volkswirtschaftsplan 1953 aufgenommen und aus diesem Grunde auch im Haushaltsplan 1953 nicht vorgesehen sind, b) zur Finanzierung solcher Aufgaben, die auf Gesetzen, Verordnungen, Beschlüssen des Ministerrates, genehmigten Stellenplänen und dem Volkswirtschaftsplan 1953 beruhen, für die aber die im Plan vorgesehenen Haushaltsmittel nicht ausreichen. § 3 (1) Soweit in den Gemeinden der § 2 nicht angewendet wird, sind die Räte der Kreise berechtigt, diese sonstigen Mehreinnahmen und Einsparungen zu sperren. Die gesperrten Mittel können durch Sonderfinanzausgleich in die Haushalte der Kreise überführt werden. Die Räte der Kreise können diese Mittel in solche Gemeinden leiten, in denen die Finanzierung der durch den Volkswirtschaftsplan und durch andere Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse des Ministerrates und genehmigte Stellenpläne vorgesehenen Aufgaben nach den Bestimmungen der §§ 1 und 2 dieser Durchführungsbestimmung nicht möglich ist (2) Abs. 1 ist durch die Räte der Bezirke sinngemäß für die Kreise anzuwenden. § 4 Der Beschlußfassung über die Verwendung von Mehreinnahmen und Einsparungen muß eine sorgfältige Beurteilung der gesamten Einnahmen und Ausgaben bis Ende des Jahres zugrunde liegen, um sicherzustellen, daß der geplante Sollüberschuß erreicht wird. § 5 (1) In den Haushaltsplänen der Ministerien und Staatssekretariate, der Bezirke, Kreise und Gemeinden sind innerhalb eines Kapitels die Sachkonten einer Sachkontengruppe in den Sachkontenklassen 5, 6, 7 und 8 grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Die für Kleininvestitionen, Werterhaltung und Neu beschaff ung geplanten Mittel sind innerhalb der Auf gaben bereiche deckungsfähig. In Gemeinden unter 5000 Einwohner sind die* für Kleininvestitionen, Werterhaltung und Neubeschaffung geplanten Beträge ohne Einschränkung deckungsfähig. (2) Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in den Sachkontengruppen 52 und 72 sind die Sachkonten 520, 525, 720 und 725 ausgenommen. (3) Die Lohnfonds der Sachkonten 500 innerhalb des Aufgabenbereichs 0/1 und der Sachkonten 700 innerhalb der Kapitel der übrigen Aufgabenbereiche sind untereinander deckungsfähig. In derselben Weise sind die Sachkonten 530 und 730 deckungsfähig. Die Umsetzungen bedürfen für die Einzelpläne des Haushalts der Republik der Bestätigung durch die zuständigen Minister oder Staatssekretäre und für die Haushalte der Bezirke, Kreise und Gemeinden der Bestätigung durch den Vorsitzenden des Rates oder seine Stellvertreter. § 6 Um die Anleitung und Kontrolle der Minister und Staatssekretäre sowie der Räte der Bezirke und Kreise über die Durchführung des Staatshaushaltes in ihren Aufgabenbereichen bei den nachgeordneten staatlichen Organen, wie sie in Abs. 4 des § 12 des Gesetzes vorgesehen ist, sicherzustellen, sind die Leiter der Finanzabteilungen in den Bezirken und Kreisen zur regelmäßigen Übergabe von Erfüllungsberichten verpflichtet. Die Leiter der Finanzabteilungen in den Bezirken und Kreisen übergeben den Leitern der Fachabteilungen monatlich bis zum 10. des auf den Berichtszeitraum felgenden Monats und vierteljährlich bis zum 25. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats die Berichte über die Erfüllung der für sie in Frage kommenden Einzelpläne und Kapitel in den nachgeordneten Organen der Staatsgewalt und ihrer Anstalten und Einrichtungen. Die Berichte sind in der gleichen Aufgliederung zu übergeben, wie sie für die Monatsund Vierteljahresberichte in den Anordnungen Nr. 1 und 3/1953 des Ministeriums der Finanzen festgelegt sind. § 7 (1) Die auf Grund von Sammlungen und Spenden für das Nationale Aufbauwerk aufkommenden Mittel sind außerplanmäßig bei Einzelplan 08 Kapitel 997 (Nationales Aufbauwerk) zu vereinnahmen. (2) Die im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes geleisteten Ausgaben sind außerplanmäßig bei dem zuständigen Einzelplan und den Kapiteln 289, 397, 498, 597, 697, 797, 897, 997 nach Sachkonten zu buchen. (3) Sammlungen und Spenden, die bis zum Jahresende nicht verbraucht worden sind, können über die Verwahrgeldrechnung auf das neue Rechnungsjahr übertragen werden. In der Reihenfolge der Verwendung der für das Nationale Aufbauwerk zur Verfügung stehenden Mittel müssen zuerst diejenigen aus Sammlungen und Spenden verbraucht werden. § 8 U) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Vor Inkrafttreten diesere Durchführungsbestimmung getroffene und deren Inhalt berücksichtigende Entscheidungen bleiben aufrechterhalten. Berlin, den 6. August 1953 Ministerium der Finanzen I. V.: Rumpf Staatssekretär;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 928 (GBl. DDR 1953, S. 928) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 928 (GBl. DDR 1953, S. 928)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen.

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