Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 890

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 890 (GBl. DDR 1953, S. 890); 890 Gesetzblatt Nr. 89 Ausgabetag: 30. Juli 1953 Jahre vor dem 1. Januar 1952 geschuldet werden, zu erlassen, wenn a) das am 1. Januar 1953 vorhandene Gesamtvermögen 15 000, DM nicht übersteigt und b) bei Inkrafttreten dieser Verordnung Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder sonstiger selbständiger Arbeit nicht bezogen werden. (2) Arbeitsunfähigen Personen, die Fürsorgeunter-ßtützung beziehen oder keine eigenen Einkünfte haben, werden die rückständigen Abgaben und Mehrerlöse gemäß Abs. 1 gleichfalls erlassen, § 3 Erlaß von rückständigen Abgaben und Mehrerlösen (1) Rückständige Abgaben, die für die Jahre vor dem 1. Januar 1952 geschuldet werden, sind, falls ein Erlaß nach § 2 nicht in Betracht kommt, in folgendem Umfange zu erlassen: a) in voller Höhe, soweit sie sich aus der wirtschaftlichen Tätigkeit vor dem 8. Mai 1945 (aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen und aus Veranlagungen der Jahre bis einschließlich 1944) ergeben haben; b) in voller Höhe, soweit die für die Jahre vor dem 1. Januar 1952 rückständigen Abgaben den Betrag von 3000, DM nicht übersteigen; c) bis zur Höhe der Mehrsteuern, die auf Grund von Betriebsprüfungen und sonstigen Nachprüfungen der vor dem 1. Januar 1949 ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit festgesetzt worden sind, wenn die für die Jahre vor dem 1. Januar 1952 rückständigen Abgaben den Betrag von 3000, DM übersteigen. (2) Rückständige Mehrerlöse, die nicht nach § 2 zu erlassen sind, werden in voller Höhe erlassen, soweit sie für die Zeit vor dem 1. Januar 1949 festgestellt worden sind. (3) Neben rückständigen Abgaben und Mehrerlösen, die nach den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zu erlassen sind, werden alle rückständigen Verzugszuschläge und Vollstreckungsgebühren erlassen, die für Abgaben und Mehrerlöse der Jahre vor dem 1. Januar 1952 geschuldet werden. (4) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten nicht für Rückstände an Erbschaftsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen, Haushaltsaufschlägen und Verbrauchsteuern. (5) Darlehnsschulden privater Steuerpflichtiger gegenüber der Deutschen Investitionsbank, die aus abgetretenen Forderungen der Abgabenbehörden herrühren, werden erlassen, soweit diese abgetretenen Forderungen nach den Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 zu erlassen wären. (6) Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 und 5 gelten nicht für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Zweck vermögen. (7) Bei Klein- und Kleinstbetrieben sind turnusmäßige Betriebsprüfungen für die Jahre vor dem 1. Januar 1952 nicht mehr durchzuführen. (8) Für rückständige Abgaben und Mehrerlöse, die für die Jahre vor dem 1. Januar 1952 geschuldet werden und nicht nach den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zu erlassen sind, können Tilgungsvereinbarungen abgeschlossen werden. § 4 Straferlaß Noch nicht getilgte Strafen, die von Abgabenbehörden verhängt wurden, sind erlassen, wenn die Tat, wegen der die Bestrafung erfolgte, sich auf einen Vorgang bezieht, der den Zeitraum vor dem 1. Januar 1952 be- rührt. Unter den gleichen Voraussetzungen werden Verwaltungsstrafverfahren wegen Abgaben- oder Preisdelikten nicht eingeleitet oder durch geführt. § 5 Senkung der Einkommensteuer (1) Die Einkommensteuer wird ermäßigt. Sie ist nach der dieser Verordnung beigefügten Grundtabelle F zu bemessen (s. Anlage). (2) Einkommen bis jährlich 1200, DM bleiben von der Einkommensteuer frei. (3) Einkommensteuer und Vermögensteuer dürfen zusammen 95 °/o des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht übersteigen. Es ist jedoch mindestens die Vermögen-Steuer zu entrichten. (4) Die Körperschaftsteuer ißt weiterhin nach der Grundtabelle A zu bemessen. (5) Bei Genossenschaften und den übrigen in Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung vom 1. Dezember 1948 zur Änderung und Ergänzung von Steuergesetzen (ZVOB1. I 1949 S. 235) auf geführten Körperschaften werden die bisher geltenden Körperschaftsteuersätze gesenkt, soweit sie über den Sätzen der Grundtabelle F liegen* § 6 Familienermäßigungen Die Minderung der Einkommensteuer für eme Familienermäßigung nach § 32 a Einkommensteuergesetz darf jährlich 50, DM nicht übersteigen. § 7 Bewertung der Entnahmen Entnahmen des Steuerpflichtigen sind mit dem Einzeihandelsabgabepreis, mindestens jedoch mit dem Teilwert zu bewerten* § 8 Betriebsausgaben Das Ministerium der Finanzen Abgabenverwaltung wird ermächtigt, die steuerlich abzugsfähigen Ausgaben (Betriebsausgaben) neu abzugrenzen, § 9 Sonderausgaben (1) Vom Gesamtbetrag der Einkünfte können als Sonderausgaben abgezogen werden: 1. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, 2. Beiträge und Versicherungsprämien für die freiwillige Lebensversicherung. (2) Der Pauschbetrag für Sonderausgaben wird gewährt. § 10 Abs. 2 Einkommensteuergesetz ist weiterhin anzuwenden* § 10 Verlustausgleich und -abzug (1) Im Veranlagungszeitraum 1953 dürfen ausnahmsweise bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte Verluste aus einzelnen Einkunftsarten mit Gewinnen oder Überschüssen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. \;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 890 (GBl. DDR 1953, S. 890) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 890 (GBl. DDR 1953, S. 890)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit überprüft. Im Ergebnis der Überprüfungen konnte festgestellt werden, daß die Mehrzahl der bisher erfaßten antifaschistischen Widerstandskämpfer, welche die Zeit des Faschismus überlebt haben, aufgrund ihrer inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit bestehenden Beziehungen können nur ein Kriterium für die Feststellung der Einstellung des zum Staatssicherheit sein und sollten objektiv und unvoreingenommen durch den Untersuchungsführer bewertet werden. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit üblich, Vernehmungsprotokolle zunächst handschriftlich anzufertigen und danach maschinenschriftlich abzuschreiben. Das Originaldokument ist in jedem Falle das handschriftliche Vernehraungsprotokoll, das in der Beschuldigtenvernehmung entsteht.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X