Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 862

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 862 (GBl. DDR 1953, S. 862); 8G2 Gesetzblatt Nr. 85 Ausgabetag: 9. Juli 1953 e) ein Vorschlag über die Höhe der an die Vorgeschlagenen zu zahlenden Prämien, f) ein Gutachten des zuständigen Arbeitskreises oder der zuständigen Fachkommission, das unter Zugrundelegung des Abschlußberichtes für die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auszuarbeiten ist, g) die Zustimmung der zuständigen BGL und h) bei Forschungs- und Entwicklungsstellen, die volkseigenen Betrieben angeschlossen sind, die Zustimmung des Leiters des Betriebes. V. Die Höhe der zu zahlenden Prämien soll nicht weniger als ein Monatsgehalt des Prämienempfängers betragen. VI. (1) In Forschungs- und Entwicklungsstellen, die volkseigenen Betrieben angeschlossen sind sowie in Forschungs- und Entwicklungsstellen, die als volkseigene Betriebe nach der Direktorfonds-Verordnung einen Direktorfonds bilden, sind Erfolgsprämien aus dem Direktorfonds II des jeweiligen Betriebes zu zahlen, soweit die sonstige Zweckbestimmung des Direktorfonds II dadurch nicht beinträchtigt wird. Gegebenenfalls sind solche Prämien zu Lasten des zentralen Fonds bei den zuständigen Ministerien zu leisten. (2) Die Anträge auf Zahlung der Prämien sind auf dem Dienstwege an die zuständige Hauptverwaltung zur Bestätigung einzureichen. Die Zahlung darf erst nach Bestätigung durch den Hauptverwaltungsleiter erfolgen. VII. Für Forschungs- und Entwicklungsstellen, die keinen Direktorfonds nach der Direktorfonds-Verordnung bilden (wie z. B. Institute, Versuchsanstalten usw.), aber einem Ministerium oder Staatssekretariat direkt unterstehen, das über einen zentralen Fonds (s. § 12 Abs. 2 der Direktorfonds-Verordnung) verfügt, werden Erfolgsprämien aus diesem zentralen Fonds gezahlt. Anträge sind auf dem Dienstwege an den zuständigen Minister oder Staatssekretär einzureichen. VIII. Die Ministerien und Staatssekretariate haben dem Zentralamt für Forschung und Technik den Gesamtbetrag der in jedem Quartal gezahlten Erfolgsprämien, aufgeschlüsselt nach Hauptverwaltungen, zu melden. Die Meldungen sind spätestens einen Monat nach Quartalsschluß vorzunehmen. IX. Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Juni 1953 in Kraft. Berlin, den 1. Juli 1953 Staatliche Plankommission Zentralamt für Forschung und Technik Prof. Dr. W. Lange Leiter --------------------------------------------------- Anordnung über die Auszahlung der Frühdruschprämie für Getreide im Jahre 1953. Vom 3. Juli 1953 Auf Grund des § 57 der Verordnung vom 22. Januar 1953 über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse für das Jahr 1953 (GBl, S. 175) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und dem Ministerium der Finanzen folgendes bestimmt: § 1 (1) Den Erzeugern sind zusätzlich zu den geltenden Erzeugerpreisen für Getreide nachstehende Frühdruschprämien durch die VEAB auszuzahlen: Prämien- betrag Getreideart Für die Ablieferung in der Zeit DM vom: bis: 30, Roggen 1.3. 53 30. 6. 53 18, Roggen und Weizen 1. 7. 53 31.8. 53 12,- Roggen und Weizen 1.9. 53 20. 9. 53 10, Roggen und Weizen 21. 9. 53 30. 9. 53 25, Braugerste 1. 7. 53 30. 9. 53 12, Industriegerste 1. 7. 53 31.8. 53 10, Industriegerste 1. 9. 53 20. 9. 53 8,- Industriegerste 21. 9. 53 30. 9. 53 10, Sonstige Gerste 1. 7. 53 31.8. 53 8, Sonstige Gerste 1. 9. 53 20. 9. 53 6, Sonstige Gerstö 21.9. 53 30. 9. 53 12- Industriehafer 1. 7. 53 10. 9. 53 10, Industriehafer 11.9. 53 20. 9. 53 8, Industriehafer 21.9. 53 30. 9. 53 10, Sonstiger Hafer 1. 7. 53 10. 9. 53 8, Sonstiger Hafer 11.9.53 20. 9. 53 6, Sonstiger Hafer 21. 9. 53 30. 9. 53 (2) Die Frühdruschprämie ist für die Getreidemengen in der angegebenen Höhe auszuzahlen, die in den angeführten Zeitabschnitten tatsächlich in natura an die VEAB auf das Pflichtablieferungssoll 1953 abgeliefert wurde. (3) Für Getreide, das zur Abdeckung der Ablieferungsschulden aus der Pflichtablieferung 1952 abgeliefert wird, ist keine Frühdruschprämie zu zahlen. (4) Wenn Ablieferungsschulden gestundet wurden, ist gemäß der Ersten Durchführungsbestimmung vom 26. Juni 1953 zur Verordnung über Erleichterungen in der Pflichtablieferung und zur weiteren Entwicklung der bäuerlichen Wirtschaften (GBl. S. 833) für die Lieferungen nach dem 1. Juli 1953 zur Anrechnung auf das Ablieferungssoll 1953 Frühdruschprämie entsprechend den unter § 1 Abs. 1 festgelegten Sätzen zu zahlen. § 2 (1) Für die zur Anrechnung auf das Pflichtablieferungssoll 1953 im voraus angelieferten Getreidemengen ist die Frühdruschprämie nur innerhalb der im Abs. 1 angeführten Zeitabschnitte zu zahlen. (2) Für die den VEAB von den Erzeugern innerhalb der im Abs. 1 angeführten Zeitabschnitte frei verkauften Mengen sind ebenfalls die Frühdruschprämien zu zahlen. § 3 Für die Berechnung der Frühdruschprämie für die im § 1 angeführten einzelnen .Getreidearten sind die in den geltenden Richtlinien über die Abnahme und Lagerung von Getreide veröffentlichten Gütenormen verbindlich. § 4 (1) Für Erzeuger, bei denen 50 °/o und mehr der ablieferungspflichtigen Getreidefläche 550 m und mehr;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft wie Diebstahl, Betrug, Wirtschaftsschädigung, Steuerverkürzung und damit in Verbindung stehende Delikte wie Hehlerei, Begünstigung und Bestechung bearbeitet.

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