Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 860

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 860 (GBl. DDR 1953, S. 860); 860 Gesetzblatt Nr. 85 Ausgabetag: 9. Juli 1953 teien durch die Wahrnehmung des Termins entstandenen Kosten auferlegen. Dasselbe gilt für Sachverständige und Zeugen, durch deren Fernbleiben eine Vertagung des Verhandlungstermins erforderlich wird. Die Leiter der Vertragsschiedsstellen haben dieselbe Befugnis hinsichtlich der Sachverständigen und Zeugen. (5) Vertreter von Vertragspartnern, die mit dem Gegenstand des Streitfalles nicht genügend vertraut sind, können zurückgewiesen werden. Die Bestimmung des Abs. 3 findet in diesem Falle entsprechende Anwendung. § 12 Haben am Ausgang eines anhängigen Verfahrens außer den Vertragspartnern andere Organe der volkseigenen oder der ihr gleichgestellten Wirtschaft wegen der Möglichkeit einer Regreßpflicht oder sonstiger Auswirkungen ein rechtliches Interesse und sind im Zusammenhang mit dem zur Entscheidung stehenden Fall weitere Verfahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht zu erwarten, an denen diese beteiligt sind, so können sie in das schwebende Verfahren einbezogen werden. § 13 (1) Das Staatliche Vertragsgericht hat alle zur Aufklärung des Streitfalles dienlichen Ermittlungen anzustellen. Zu diesem Zwecke kann es von jeder Seite, auch von allen Organen der Staatlichen Verwaltung und der Verwaltung der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft, Vorlage von Urkunden und gutachtlichen Äußerungen fordern, die sich auf den Streitfall beziehen, sowie jede Person, deren Angaben zur Aufklärung des Sachverhaltes dienen können, zu Aussagen verpflichten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die vom Staatlichen Vertragsgericht geforderten Auskünfte unrichtig oder irreführend erstattet, kann gemäß § 9 der Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 (ZVOB1. S. 439) bestraft werden. (2) Das Verfahren soll so vorbereitet werden, daß auf Grund eines einzigen Verhandlungstermines entschieden werden kann. (3) Bei Einholung eines schriftlichen Gutachtens sind die von den Sachverständigen zu beantwortenden Fragen genau zu bezeichnen. Für die Erstattung des Gutachtens ist eine Frist zu bestimmen. § 14 Sämtliche vom Staatlichen Vertragsgericht angeordneten Maßnahmen können durch Ordnungsstrafen erzwungen werden. § 15 (1) Das Staatliche Vertragsgericht kann den Vertragspartnern einen den getroffenen Feststellungen entsprechenden, sich auf die geltenden Gesetze und Verordnungen und die Grundsätze der Wirtschaftspolitik der Deutschen Demokratischen Republik gründenden Einigungsvorschlag vorlegen. Dabei ist insbesondere auf eine feste Verankerung des Allgemeinen Vertragssystems sowie auf die Stärkung der Plan- und Vertragsdisziplin hinzuwirken. (2) Wird der Einigungsvorschlag von den Vertragspartnern nicht angenommen, so trifft das Staatliche Vertragsgericht die Entscheidung. Besonderheiten des Verfahrens für Streitfälle, die sieh bei den Vertragsverhandlungen ergeben § 16 Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens über Streitfälle, die bei den Vertragsverhandlungen entstanden sind, sind vorzulegen: a) der Vertragsentwurf, über den der Streit geht, b) eine Darstellung der Meinungsverschiedenheiten, c) Abschriften des gesamten, sich auf den Streitfall beziehenden Schriftwechsels, d) die allgemeinen Lieferbedingungen, welche für die zugrunde liegenden planmäßigen Liefer- und Abnahmeverpflichtungen gelten. § 17 Die Entscheidung über einen Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens nach § 16 und die Anberaumung eines Termins zur Verhandlung dürfen nicht später als sechs Tage nach Eingang des Antrages erfolgen. Die Verhandlung hat in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages stattzufinden. § 18 Das Staatliche Vertragsgericht muß Streitfälle, die bei den Vertragsverhandlungen entstanden sind, in Gegenwart der Vertreter der Vertragspartner verhandeln. In der Ladung zum Verhandlungstermin sind Ordnungsstrafen für den Fall des Nichterscheinens verantwortlicher und sachkundiger Vertreter der Vertragspartner anzudrohen. § 19 Die Entscheidung muß im Anschluß an die mündliche Verhandlung verkündet werden. Die Ausfertigung des Protokolls der Verhandlung und der Entscheidung sind den Vertragspartnern innerhalb von drei Tagen zuzustellen. § 20 Ergibt die Verhandlung über einen Streitfall, der aus Anlaß von Vertragsverhandlungen entstanden ist, daß der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nicht innerhalb der Frist gestellt wurde, die für den Abschluß solcher Verträge gesetzlich vorgesehen ist, so hat das Staatliche Vertragsgericht die Ursache der Fristüberschreitung zu ermitteln und den übergeordneten Organen hierüber zu berichten. Beschwerde und Durchführung der Entscheidung § 21 (1) Gegen die Entscheidung eines Staatlichen Vertragsgerichtes in den Bezirken ist binnen fünf Tagen nach erfolgter Zustellung der Entscheidung die Beschwerde an das Staatliche Vertragsgericht bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zulässig. (2) Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen und zu begründen und muß erkennen lassen, welche Abänderung der angefochtenen Entscheidung begehrt wird. (3) Bietet die Beschwerde Aussicht auf Erfolg, so hat das Staatliche Vertragsgericht bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Termin zur mündlichen Verhandlung über den Streitfall anzusetzen. Es kann die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung aussetzen. § 22 (1) Gegen Entscheidungen der Vertragsschiedsstellen ist die Beschwerde nicht zulässig. (2) Die Vertragspartner können vor der Bestätigung beim zuständigen Minister oder Staatssekretär Einwände gegen die Entscheidungen erheben. Behalten sich die Vertragspartner in der mündlichen Verhandlung die Erhebung von Einwänden vor, so soll die Entscheidung nicht früher als fünf Tage nach ihrer Verkündung bestätigt werden. § 23 (1) Führt ein Vertragspartner die in einer Entscheidung festgelegten Maßnahmen nicht durch, so ist ihm unter Androhung einer Zwangsstrafe eine Frist;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Hi; Dienstanweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten bei strikter Wahrung der Eigenverantwort ung kont inuierlich weiterentwickelt. Im Mittelpunkt stand: eine wirksame vorbeugende Arbeit auch bereit!r-in operativen ?S.

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