Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 84

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 84 (GBl. DDR 1953, S. 84); 84 Gesetzblatt Nr. 6 Ausgabetag: 17. Januar 1953 § 6 (1) Die Abteilungen Erfassung und Aufkauf bei den Räten der Kreise haben eine laufende systematische Kontrolle über die Einhaltung der in dieser Anordnung festgelegten Bestimmungen durchzuführen. (2) Die Abteilungen Handel und Versorgung und die Abteilungen Industrie, Sachgebiet Nah-rungs- und Genußmittelindustrie, bei den Räten der Kreise haben eine ständige systematische Kontrolle über die Einhaltung der in dieser Anordnung für die Ölmühlen festgelegten Bestimmungen durchzuführen. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Berlin, den 30. Dezember 1952 Staatssekretarlat für Erfassung und Aufkauf Stellvertreter landwirtschaftlicher des Ministerpräsidenten Erzeugnisse Scholz Streit Staatssekretär Ministerium für Handel und Versorgung Strampfer Staatssekretär Staatssekretariat für Nahrungsund Genußmittelindustrie Strampfer ■ Staatssekretär Ministerium der Finanzen I. V.: Rumpf Staatssekretär Anordnung über das Verfahren für die Ermittlung der zulässigen Personenzahl auf Fahrgastschiffen. Vom 30. Dezember 1952 Die Sicherheit im Verkehr mit Fahrgastschiffen erfordert es, die Vermessung für die höchstzulässige Beförderungszahl an Personen auf Fahrgastschiffen einheitlich zu regeln. Auf Grund des § 3 der Verordnung vom 2. März 1950 über die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „Deutsche Schiffsrevision und -klassi-fikation“ (GBl. S. 156) wird daher im Einvernehmen mit dem Ministerium für Maschinenbau folgendes angeordnet: § 1 Die Vermessung von Fahrgastschiffen zur Ermittlung der höchstzulässigen Zahl von Fahrgästen erfolgt nach den in der Anlage veröffentlichten Vermessungsvorschriften der Deutschen Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK) Platzvermessungsordnung. § 2 Die Vermessung der Fahrgastschiffe nach § 1 der Platzvermessungsordnung hat der Schiffseigner oder sein Bevollmächtigter innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten dieser Anordnung bei der zuständigen Außenstelle der DSRK zu beantragen. § 3 (1) Gegen das von einem Beauftragten der DSRK festgestellte Vermessungsergebnis kann bei der Leitung der DSRK binnen einer Frist von vier Wochen Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich zu begründen. Wird ihm stattgegeben, so werden für hiermit im Zusammenhang stehende Nach Vermessungen keine Gebühren berechnet. (2) Wird dem Einspruch von der Leitung der DSRK nicht stattgegeben, so steht dem Betreffenden binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung durch die DSRK das Rechtsmittel der Beschwerde an das der DSRK übergeordnete staatliche Verwaltungsorgan zu. Dieses entscheidet endgültig. § 4 Die Gebühren für die Platzvermessung regeln sich nach der jeweils geltenden und vom Ministerium der Finanzen genehmigten Gebührenordnung der DSRK. § 5 Richtlinien zur Durchführung dieser Anordnung werden von der Generaldirektion Schiffahrt erlassen. § 6 (1) Die Platzvermessungsordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Die bisher geltenden örtlichen Platzvermessungsbestimmungen werden aufgehoben. (3) Drei Monate nach Inkrafttreten dieser Anordnung sind Fahrgastschiffe ohne gültiges Vermessungsattest nach den Vorschriften der Platzvermessungsordnung nicht mehr zum Verkehr zugelassen. Berlin, den 30. Dezember 1952 Ministerium für Verkehr I. V.: Wächter Staatssekretär Anlage zu vorstehender Anordnung Platzvermessungsordnung I. Allgemeine Bestimmungen § 1 (1) Alle im Bereich der Deutschen Demokratischen Republik und von Groß-Berlin der gewerbsmäßigen Personenbeförderung dienenden Wasserfahrzeuge (Fahrgastschiffe) müssen zur Festlegung der höchstzulässigen Zahl der Fahrgäste nach den Bestimmungen dieser Platzvermessungsordnung vermessen sein. (2) Die Vermessungsbestimmungen gelten für das fahrfertig ausgerüstete Schiff. Bau- und Stabilitätsbestimmungen werden durch diese Vermessungsbestimmungen nicht berührt. § 2 Für die Platzvermessung ist die „Deutsche Schiffsrevision und -klassifikation“ zuständig. § 3 (1) Die Platzvermessung ist mindestens eine Woche vor dem beabsichtigten Vermessungstermin bei der für die Klassifikation des Fahrgastschiffes zuständigen Außenstelle der DSRK schriftlich zu beantragen. Das Fahrgastschiff ist zu dem von der Außenstelle bestätigten Termin und an dem hierfür vereinbarten Ort bereitzustellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxls von Ermittlungsverfahren. Die Einleitung eines ErmittlunqsVerfahrens ist ein bedeutender Akt staatlicher Machtausübuno durchdas Ministerium für Staats- sicherheit. In Verbindung mit der in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist.

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