Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 695

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 695 (GBl. DDR 1953, S. 695); Gesetzblatt Nr. 63 Ausgabetag: 13. Mai 1953 695 (2) Die Einstellung und Entlassung der in den Geschäftsstellen der Arbeitsgerichte beschäftigten Mitarbeiter erfolgt durch die Räte der Bezirke. § 20 Uberleitungsvorschrift (1) Die bei den bisherigen Arbeitsgerichten anhängigen Verfahren gehen an die nach diesen Vorschriften zuständigen Kreisarbeitsgerichte über. (2) Die bei den bisherigen Landesarbeitsgerichten anhängigen Verfahren gehen an die nach diesen Vorschriften zuständigen Bezirksarbeitsgerichte über. (3) Das nach diesen Vorschriften zuständige Arbeitsgericht wird durch das bisher zuständige Arbeitsgericht bestimmt Diese Entscheidung unterliegt keinem Rechtsmittel. (4) Die nach den bisherigen Vorschriften ernannten Arbeitsrichter bedürfen zur Fortführung ihrer Tätigkeit, nach Ablauf von drei Monaten seit Inkrafttreten dieser Verordnung der Bestätigung durch den Minister für Arbeit. Die bisherigen Beisitzer werden als Schöffen tätig bis zur Neuwahl der Schöffen nach den Vorschriften dieser Verordnung. Schlußbestimmungen § 21 Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Verfahren vor den Arbeitsgerichten die bisherigen Vorschriften. § 22 Durchführungsbestimmungen erläßt das Ministerium für Arbeit im Einvernehmen mit den Ministerien der Justiz und der Finanzen sowie nach Anhören des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. § 23 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 15. Mai 1953 in Kraft (2) Gleichzeitig treten alle entgegenstehenden Bestimmungen außer Kraft Berlin, den 30. April 1953 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium für Arbeit Grotewohl I. V.: Malter Staatssekretär Verordnung über die Bildung von Kommissionen zur Beseitigung von Arbeitsstreitfällen (Konfliktkommissionen) in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und in den Verwaltungen. Vom 30. April 1953 Die Volkskammer und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik haben fortschrittliche arbeitsrechtliche Bestimmungen geschaffen, die den Interessen der Werktätigen dienen und ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsleben festlegen. Die Arbeiter und Angestellten haben einen Anspruch darauf, daß diese Bestimmungen gewissenhaft erfüllt und auftretende Streitfälle schnell entschieden werden. Der Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes fordert deshalb, daß die sich aus dem Arbeitsvertragsverhältnis ergebenden Streitfälle im Betrieb oder in der Verwaltung beigelegt werden. Die Behandlung dieser Arbeitsstreitfälle soll durch Werktätige erfolgen, die sich auf das Vertrauen der Belegschaft stützen, die die Arbeitsverhältnisse und Produktionsbedingungen, bei denen der Streitfall entstand, kennen und demzufolge eine schnelle und gerechte Lösung herbeiführen können. Deshalb wird folgendes verordnet: I. Bildung und Aufgaben der Konfliktkommissionen § 1 (1) In allen volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und in allen Organen und selbständigen Einrichtungen der Verwaltung (nachstehend „Betriebe“ oder „Verwaltungen“ genannt) mit mehr al6 200 Beschäftigten in größeren Betrieben auch in Abteilungen, in denen Abteilungsgewerkschaftsleitungen bestehen sind Kommissionen zur Beseitigung von Arbeitsstreitfällen (Konfliktkommissionen) zu ‘bilden. (2) In Betrieben und in Verwaltungen mit 20 bis zu 200 Beschäftigten kann die Bildung von Konfliktkommissionen zwischen dem Leiter des Betriebes oder der Verwaltung und der Betriebsgewerkschaftsleitung vereinbart werden. § 2 Die Leiter der Betriebe oder der Verwaltungen sind für die Bildung der Konfliktkommissionen verantwortlich. § 3 (1) Die Konfliktkommissionen bestehen aus zwei Vertretern der Arbeiter und Angestellten des Betriebes oder der Verwaltung, die von der Betriebsgewerkschaftsleitung für die Dauer eines Jahres benannt (.werden, und zwei Vertretern, die vom Leiter des Betriebes oder der Verwaltung für die Dauer eines Jahres benannt werden. (2) Für jedes Mitglied der Konfliktkommission ist ein Vertreter zu benennen. (3) Die Mitglieder der Konfliktkommissionen oder deren Vertreter können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, vor Ablauf eines Jahres durch die sie benennenden Organe abberufen werden. Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn sie nicht mehr das Vertrauen für die Tätigkeit in der Konfliktkommisison besitzen. (4) Die Namen der Mitglieder der Konfliktkommissionen und ihrer Vertreter sind unverzüglich nach der Benennung im Betrieb oder in der Verwaltung durch Aushang bekanntzumachen. § 4 Die Konfliktkommissionen haben die Aufgabe, Arbeitsstreitfälle, die im Betrieb oder in der Verwaltung auftreten, auf der Grundlage der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen zu entscheiden. Zu diesem Zweck haben sie alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die eine schnelle und gerechte Ent-* Scheidung gewährleisten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , der Verfassung der . der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften, der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des. Ministers für Staatssicherheit, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? auch langfristig zu planen. Das heißt, daß diese Problematik auch in den Perspektivplänen der Diensteinheiten ihren Hiederschlag finden muß.

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