Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 690

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 690 (GBl. DDR 1953, S. 690); 600 Gesetzblatt Nr. 62 Ausgabetag: 12. Mai 1953 Verordnung über die Errichtung einer Hochschule für Finanzwirtschaft. Vom 30. April 1953 § 1 (1) Mit Wirkung vom 1. Juni 1953 wird die Hochschule für Finanzwirtschaft errichtet. (2) Die Hochschule für Finanzwirtschaft nimmt den Unterricht am 1. September 1953 auf. § 2 (1) Die Hochschule für Finanzwirtschaft ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum. (2) Sie hat ihren Sitz in Berlin. (3) Die Hochschule für Finanzwirtschaft ist dem Ministerium der Finanzen direkt unterstellt. § 3 Aufgaben und Struktur der Hochschule für Finanzwirtschaft sind in einem Statut festzulegen. Das Statut ist vom Minister der Finanzen zu erlassen und vom Staatssekretär für Hochschulwesen zu bestätigen. Berlin, den 30. April 1953 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium der Finanzen Grotewohl Dr. Loch Stellvertreter des Ministerpräsidenten Verordnung über die Vergütung für Lehrkräfte an den Finanzschulen. Vom 30. April 1953 § 1 Entsprechend der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Finanzschulen werden die Lehrkräfte an diesen Schulen nach den Gruppen 3 und 5 (Tabellen III und V) der Verordnung vom 22. Januar 1953 über die Vergütung dr Tätigkeit der Lehrkräfte an den Fachschulen (GBl. S. 202) vergütet. § 2 Diplomwirtschaftler und hochqualifizierte Lehrkräfte aus der Praxis können mit Zustimmung des Ministers der Finanzen in Anlehnung an die Gruppe 7 (Tabelle VII) der Verordnung über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte an den Fachschulen gemäß beiliegender Tabelle vergütet werden. § 3 Die anderen Bestimmungen der Verordnung über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte an den Fachschulen gelten sinngemäß auch für die Finanzschulen. § 4 Durchführungsbestimmungen erläßt das Ministerium der Finanzen. § 5 (1) Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai 1953 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten alle entgegenstehenden Bestimmungen außer Kraft. Berlin, den 30. April 1953 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium der Finanzen Grotewohl Dr. Loch Stellvertreter des Ministerpräsidenten Anlage zu vorstehender Verordnung 1. 825, DM an Diplomwirtschaftler, die eine minde- stens zweijährige praktische Erfahrung und erfolgreiche Tätigkeit im Finanzapparat nachweisen, an Lehrkräfte, die mindestens das Ausbildungsniveau einer Fachschule für Finanzwirtschaft nachweisen, mehr als drei Jahre im Finanzapparat tätig sind, hervorragende Leistungen in der praktischen Arbeit gezeigt haben und gute pädagogische Fähigkeiten besitzen. 2. 900, DM an Diplomwirtschaftler, die eine min- destens zweijährige praktische Erfahrung und erfolgreiche Tätigkeit im Finanzapparat nachweisen und Spezialisten in einem der Bereiche der Finanzwirtschaft sind, an Lehrkräfte, die mindestens das Ausbildungsniveau einer Fachschule für Finanzwirtschaft nachweisen, mehr als vier Jahre im Finanzapparat tätig sind, hervorragende Leistungen in der praktischen Arbeit gezeigt haben, ausgezeichnete Spezialkenntnisse auf einem Gebiet der Finanzwirtschaft und sehr gute pädagogische Fähigkeiten besitzen. 3. 975, DM an Diplomwirtschaftler, die eine minde- stens zweijährige praktische Erfahrung und erfolgreiche Tätigkeit im Finanzapparat nachweisen und eine pädagogische Ausbildung besitzen. 4. 1100, DM an Diplomwirtschaftler, die eine minde- stens zweijährige praktische Erfahrung und erfolgreiche Tätigkeit im Finanzapparat nachweisen, Spezialisten in einem der Bereiche der Finanzwirtschaft sind und eine pädagogische Ausbildung besitzen. * § Anordnung über die Ausbildung des Nachwuchses und über die Qualifizierung der Mitarbeiter des Finanzapparates. Vom 30. April 1953 Die Schaffung der Grundlagen des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik erfordert eine allseitige Stärkung und eine gründliche Verbesserung der Arbeit des gesamten Staatsapparates. Die Verbesserung der Arbeit des Finanzapparates ist abhängig von einer systematischen, umfassenden und wissenschaftlichen Ausbildung der Nachwuchskräfte und der im Finanzapparat Tätigen. Daher wird folgendes angeordnet: I. Teil Qualifizierung ohne Unterbrechung der Arbeitszeit § 1 Zur gründlichen Qualifizierung der Mitarbeiter des Finanzapparates ohne Unterbrechung der Arbeitszeit sind Abendschulen für Finanzwirtschaft und ein organisiertes Selbststudium einzurichten. § 2 (i) Abendschulen für Finanzwirtschaft sind in den Bezirken bis zum 1. September 1953 einzurichten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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