Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 638

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 638 (GBl. DDR 1953, S. 638); 638 Gesetzblatt Nr. 59 Ausgabetag: 6. Mai 1953 liehen Handelsgenossenschaften e. G. bezogen werden. Braufähige oder Industriegerste gilt nicht als Futtergetreide. Soll auf Wunsch des Verkäufers Futtergetreide auf die Pflichtablieferung angerechnet werden, so darf die Anrechnung nur auf Hafer vorgenommen werden. § 51 Zucht- und Nutzuntauglichkeit Beim Verkauf von Rindern, Kälbern, Schweinen und Schafen (Schlachttiere) muß die Zucht- und Nutzuntauglichkeit nach den geltenden Richtlinien über die Beurteilung der Zucht- und Nutzuntauglichkeit angebotener (angedienter) Schlachttiere vom Erzeuger 'Verkäufer) nachgewiesen werden. § 52 Austausch von Futtermitteln Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf ist berechtigt, für die Pflichtablieferung und für den Aufkauf andere Futtermittel in gleichem Futterwert festzulegen. § 53 Auszahlung des Aufkaufpreises Die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) oder die anderen zugelassenen Erfassungs- und Aufkauforgane sind verpflichtet, innerhalb 10 Tagen nach der Abnahme der aufgekauften landwirtschaftlichen Erzeugnisse den Verkäufern den Aufkaufpreis zu bezahlen. Die zehntägige Zahlungsfrist gilt auch für Molkereien, erforderlichenfalls sind Abschlagszahlungen zu leisten. Bei den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften gilt eine viertägige Zahlungsfrist. § § 54 Bargeldauszahlung (1) Der Aufkäufer (Viehabnehmer) des VEAB oder des anderen zugelassenen Erfassungs- und Aufkaufsorgans hat auf Wunsch des Erzeugers den Kaufpreis für die verkauften Erzeugnisse sofort in bar auszuzahlen, wenn er 100, DM nicht übersteigt. Liegt der Kaufpreis über 100, DM, so hat der Aufkäufer (Viehabnehmer) auf Wunsch des Erzeugers eine Baranzahlung zu leisten, die aber 100, DM nicht übersteigen darf. Der Rest des Aufkaufpreises ist an die VdgB-Bäuerliche Handelsgenossenschaft e. G. oder an die Bauernbank zu überweisen, die verpflichtet sind, auf Wunsch des Erzeugers den vom VEAB oder dem zugelassenen Erfassungs- und Auf kauf organ aus dem Auf kauf erlös überwiesenen und als solchen gekennzeichneten Betrag in bar auszuzahlen. (2) Die Barzahlungen sind aber nicht an Erzeuger zulässig, die kontoführungspflichtig sind. In diesen Fällen ist der Aufkaufpreis an die vom Erzeuger angegebene Bank zu überweisen. (3) Die Aufrechnung von Forderungen mit Ausnahme von Steuerverpflichtungen gegenüber dem Aufkaufpreis ist nicht gestattet. Abschnitt X Genehmigung von Hausschlachtungen nach § 50 der Verordnung § 55 Bedingungen der Genehmigung (1) Nur der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Rat der Stadt oder der Gemeinde ist zur Erteilung einer Hausschlachtungsgenehmigung nach § 50 der Verordnung berechtigt. Vor Erteilung der Genehmigung hat dieser Rat zu prüfen, ob sämtliche nach- stehenden Bedingungen am Tage der Ausstellung der Genehmigung erfüllt sind: 1. die termingemäße Erfüllung der Ablieferungsverpflichtungen in Getreide, Speisehülsenfrüchten, Ölsaaten und Kartoffeln; 2. bei Schlachtvieh und Eiern die Erfüllung des Solls für die abgelaufene Zeit und das laufende Quartal; 3. bei Milch die Erfüllung des Solls für die abgelaufene Zeit und den laufenden Monat; 4. die Erfüllung des Ablieferungssolls in Schlachtvieh, Milch und Eiern muß mindestens für das nächste Quartal gesichert sein. (2) Es ist zulässig, ,daß die Pflichtablieferung auch durch gegenseitige Hilfe erfüllt werden kann. (3) Bei Tierhaltern, die nicht ablieferungspflichtig sind, entfällt der Nachweis über die Erfüllung der Pflichtablieferung. (4) Für Ziegenlämmer und Böcke bis zum Alter von drei Monaten bedarf es keiner Erteilung einer Genehmigung, jedoch sind die Schlachtungen dem Rat der Stadt oder der Gemeinde zu melden, der sie zu registrieren hat. Die Felle dieser Tiere sind an die zuständige Erfassungsstelle des VEAB abzuliefern. § 56 Bestätigung der Zucht- und Nutzuntauglichkeit bei der Hausschlachtung Wird beabsichtigt, ein Vater- oder Muttertier (Bullen und Bullenkälber, sofern es sich um Herdbuchtiere handelt, Kühe, Färsen, Schafböcke und Mutterschafe) zu schlachten, so ist vom Erzeuger ein Zeugnis des zuständigen Tierarztes, Viehwirtschaftsberaters oder die Abkörbescheinigung der Körstelle über die Zucht- und Nutzuntauglichkeit vorzulegen. Für die Schlachtung von weiblichen Schweinen, Hammeln, Ziegenböcken ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich. § 57 Ausnahmegenehmigungen für Hausschlachtungen (1) Vom 1. November 1953 bis 15. Januar 1954 kann der Rat der Stadt oder der Gemeinde auch für einen Betrieb, der die im § 55 angegebenen Bedingungen nicht erfüllen kann, die Hausschlachtung eines Schweines ausnahmsweise genehmigen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Es muß sich um einen wirklichen Ausnahmefall handeln; als solcher kommt unverschuldete Nichterfüllung der Ablieferungsverpflichtungen (z. B. infolge allgemeiner katastrophaler Elementarschäden, wie Wasser-, Hagel- und Feuerschäden in der Bauernwirtschaft, oder infolge von Schäden, die den Viehbestand betreffen, wie seuchehaftes Verkalben von Kühen, wodurch die termingemäße Erfüllung der Ablieferungsverpflichtungen in Milch gefährdet wurde, oder katastrophaler Verlust von Schweinen durch Seuchen) in Frage. (2) Uber das Ergebnis der Prüfung der besonderen, den Ausnahmefall rechtfertigenden Verhältnisse ist vom Rat der Stadt oder der Gemeinde mit dem betreffenden Erzeuger ein Protokoll aufzunehmen, das der Ausnahmegenehmigung anzuschließen ist. Die Protokolle sind mindestens zwei Jahre zu Kon trollzwecken aufzubewahren. § 58 Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Hausschlachtung (1) Der Erzeuger, der eine Hausschlachtung beabsichtigt, auch Teilselbstversorger, haben dem Rate der Stadt oder der Gemeinde einen Antrag auf den vor-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und in der Zentralen Personendatenbank Staatssicherheit. Die Registrierung der Akten und die Er- fassung der zu kontrollierenden Personen in den Abteilungen.

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