Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 61

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 61 (GBl. DDR 1953, S. 61); Gesetzblatt Nr. 4 Ausgabetag: 12. Januar 1953 61 Sitzungen der Stadtbezirksversammlung auf Beschluß des Rates ein. Auf Verlangen eines Drittels der Abgeordneten muß eine außer- ! ordentliche Sitzung einberufen werden. 4. Zu Beginn jeder Sitzung wählt die Stadtbezirksversammlung zu ihrer Sitzung einen Tagungsvorsitzenden und zwei Stellvertreter. 5. Die Stadtbezirksversammlung hat die Aufgaben: a) den gesamten wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Stadtbezirkes zu leiten; b) auf ihrem Territorium den Schutz der gesellschaftlichen Ordnung zu gewährleisten und die Fähigkeit und Bereitschaft zur Verteidigung der Republik zu stärken; c) die Einhaltung der Gesetze zu sichern und die Rechte der Bürger zu schützen; d) die Bürger für den Kampf um die Festigung ihrer demokratischen Errungenschaften zu mobilisieren und sie darin zu unterstützen; e) die ihr unterstellten Organe anzuleiten, zu beaufsichtigen, zu kontrollieren und die Berichte über ihre Arbeit entgegenzunehmen; f) den wirtschaftlichen und kulturellen Aufbauplan des Stadtbezirkes zu beschließen und seine Erfüllung zu sichern; g) den Haushaltsplan zu beschließen und Entlastung zu erteilen; h) Fragen von stadtbezirklicher und darüber hinausgehender Bedeutung zu beraten und gegebenenfalls den übergeordneten Organen Vorschläge zu unterbreiten. 6. Die Stadtbezirksversammlung verfügt über die Grundstücke, Gebäude und Betriebe von örtlicher Bedeutung im Stadtbezirk, soweit sie ihr unterstellt sind. 7. Die Stadtbezirksversammlung faßt Beschlüsse und erläßt Verfügungen im Rahmen der Rechte, die durch die Verfassung und durch gesetzliche Bestimmungen den örtlichen Organen der Staatsgewalt übertragen worden sind. 8. Die Beschlüsse und Verfügungen der Stadtbezirksversammlung sind innerhalb ihres Territoriums verbindlich für alle Bürger und alle ihr unterstellten Organe. Ü. Beschlüsse und Verfügungen der Stadtbezirksversammlungen können von der Stadtverordnetenversammlung aufgehoben werden. Der Rat der Stadt kann die Durchführung der Beschlüsse und Verfügungen der Stadtbezirksversammlung einstweilen aussetzen. 10. Die Stadtbezirksversammlung hat das Recht, Beschwerde einzulegen a) gegen Beschlüsse und Verfügungen der Stadtverordnetenversammlung beim Rat des Bezirkes oder Bezirkstag, b) gegen Beschlüsse und Verfügungen des Rates der Stadt beim Rat des Bezirkes. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Entscheidung des Rates des Be- j zirkes oder des Bezirkstages ist endgültig. III. Die Abgeordneten Die Abgeordneten haben die besondere Aufgabe, der Bevölkerung die Gesetze und die anderen Maßnahmen der Staatsgewalt zu erläutern und eine ständige enge Verbindung mit ihren Wählern zu pflegen. Sie sind verpflichtet, regelmäßig öffentliche Sprechstunden in den Aufklärungslokalen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland abzuhalten und Wünsche, Beschwerden und Vorschläge der Bürger entgegenzunehmen. IV. Die Ständigen Kommissionen der Stadtbezirksversammlung 1. Zur besseren Durchführung ihrer Aufgaben und zur Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung des Staates wählt die Stadtbezirksversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung Ständige Kommissionen für folgende Aufgabengebiete: a) Finanzen, b) Wohnungswesen, Verschönerung der Stadt, Verbesserung des Verkehrs und der städtischen Einrichtungen, c) Aufbau, d) Volksbildung, Kunst und kulturelle Massenarbeit, e) Gesundheits- und Sozialwesen, f) Handel und Versorgung, g) Jugendfragen, h) Handwerk und Gewerbe. Weitere Ständige Kommissionen können entsprechend den örtlichen Bedingungen gebildet werden. 2. Die Vorsitzenden und die Mitglieder der Ständigen Kommissionen werden von der Stadtbezirksversammlung aus den Reihen der Abgeordneten gewählt. Die Ständigen Kommissionen bestehen aus mindestens fünf Mitgliedern. Mitglieder des Rates des Stadtbezirkes können jucht Mitglied Ständiger Kommissionen sein. Die Leiter selbständiger Sachgebiete können nicht Mitglied solcher Ständigen Kommissioneiji sein, deren Aufgaben mit denen ihrer selbständigen Sachgebiete verbunden sind. 3. Jede Ständige Kommission wählt in ihrer konstituierenden Sitzung einen Stellvertreter des Vorsitzenden und den Sekretär der Ständigen Kommission aus den Reihen ihrer Mitglieder. 4. Die Ständigen Kommissionen sind Organe der Stadtbezirksversammlung. Sie sind ihr rechenschaftspflichtig und unterstehen ihrer Kontrolle. Ihre besondere Aufgabe ist die Heranziehung der Bevölkerung zur Lösung der staatlichen Aufgaben. Die Ständigen Kommissionen sichern die enge Zusammenarbeit der Stadtbezirksversammlung mit der Bevölkerung und fördern damit die Festigung und Entwicklung der staatlichen Ordnung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher gerecht-werdende qualifizierte Aufgabenerfüllung im jeweiligen Bereich erfordert, nach Abschluß der Aktion kritisch die Wirksamkeit der eigenen Arbeit und die erreichten Ergebnisse zu werten. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung haben zu gewährleisten, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, ihre Entwicklung vor und nach der Tat, in die Beurteilung der Tat und in die Strafzumessung im gerichtlichen Urteil mit einzubeziehen.

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