Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 602

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 602 (GBl. DDR 1953, S. 602); 602 Gesetzblatt Nr. 56 Ausgabetag: 30. April 1953 2. die Räte der Bezirke, Abteilung Finanzen (Inspektionen iiir die Registrierung und Kontrolle der bestätigten Stellenpläne) a) für die Räte der Kreise und b) für alle den Bezirken direkt unterstehenden staatlichen Einrichtungen; 3. die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen (Inspektionen für die Registrierung und Kontrolle der bestätigten Stellenpläne) a) für die Räte der Gemeinden und die ihnen unterstellten staatlichen Einrichtungen und b) für alle in den Kreisen gelegenen Verwaltungen, staatlichen Einrichtungen sowie Betriebe der volkseigenen Wirtschaft, unbeschadet ihrer Unterstellung, mit Ausnahme derjenigen, die der Registrierpflicht beim Ministerium der Finanzen oder bei den Räten der Bezirke unterliegen. Beispiele: Registrierpflichtig: Registrierorgan: * § Rat der Gemeinde Mahlow VEB Maschinenfabrik und Eisengießerei Senftenberg Rat des Kreises Angermünde Ministerium für Arbeit Slaatssekrefariat für Berufsausbildung Rat des Bezirkes Frankfurt Rat des Kreises Zossen Abt. Finanzen Rat des Kreises Senftenberg Abt. Finanzen Rat des Bezirkes Frankfurt Abt. Finanzen Ministerium der Finanzen, Abt. „Registrierung und Kontrolle der bestätigten Stellenpläne“ § 3 Termine der Registrierung (1) Die Registrierung erfolgt jährlich. (2) Für das laufende Jahr beginnt die Registrierung am 11. Mai 1953. Sie wird am 30. Juni 1953 abgeschlossen. (3) Die Registrierorgane haben sicherzustellen, daß die Registrierung a) für alle Haushaltsorganisationen bis zum 30. Mai 1953, b) für alle übrigen registrierpflichtigen Einrichtungen bis zum 30. Juni 1953 durchgeführt wird. (4) Nach dem 30. Juni 1953 neugebildete registrierpflichtige Einrichtungen haben ihre Registrierung innerhalb von drei Wochen nach der Neubildung vornehmen zu lassen. (5) Zu diesem Zwecke haben die Registrierorgane unverzüglich Verzeichnisse aller registrierpflichtigen Einrichtungen anzulegen und die Termine für die Durchführung der Registrierung bekanntzugeben. § 4 Vorlage der Registncrbeschcdmigiing bei den Kreditinstituten (1) Über die erfolgte Registrierung wird vom Registrierorgan eine Registrierbescheinigung ausgestellt. (2) Die registrierpflichtigen Einrichtungen haben spätestens nach Ablauf des Registriertermins gemäß § 3 Abs. 2 die Registrierbescheinigung ihrem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen. (3) Die Kreditinstitute sind verpflichtet, Auszahlungen für Löhne und Gehälter einzustellen, wenn die Registrierbescheinigung nicht vorgelegt wird. Sonderbestimmungen § 5 Feststellung der Stcllcnzahl, der Lohn- und Gehaltssätze, der Lohn- und Gchaltsfonds und der Fonds für Verwaltungsausgaben N I* Haushaltsorganisationen (1) Die Grundlage für die Registrierung der Stellenzahl, der Lohn- und Gehaltssätze und der Lohn- und Gehaltsfonds bildet der von der Stellenplankommission bestätigte Stellenplan. Die Registrierung erstreckt sich auf sämtliche Stellen für Lohn- und Gehaltsempfänger. Für den Lehrkörper an den Grund-, Ober- und Berufsschulen sowie für Kindergärtnerinnen werden nicht die Stellen, sondern nur der Lohn- und Gchaltsfonds registriert. Dagegen unterliegen die Stellen für die Ver-waltungskräfte der Registrierung. (2) Liegt ein von der Stellenplankommission bestätigter Stellenplan nicht vor, so erfolgt eine Zwischenregistrierung nach dem tatsächlichen Stand der Beschäftigten. Diese Zwischenregistrierung gilt nur für die Zeit bis zum 31. Juli 1953. Jede Haushaltsorganisation hat dafür Sorge zu tragen, daß ihr Stellenplan bis zum 31. Juli 1953 von der Stellenplankommission bestätigt wird. Nach Bestätigung ist der Stellenplan dem zuständigen Registrierorgan zur erneuten Registrierung vorzulegen. (3) Bei der Registrierung der Stellen ist die Ist-besetzung festzustellen und dabei zu überprüfen, ob die lichtigen Tarife, die für die Einrichtung in Frage kommen, angewendet wurden. (4) Der Lohn- und Gehaltsfonds (Sachkonten 500 bzw. 700) ist bis zu der auf Grund des bestätigten Stellenplanes errechneten Höhe zu registrieren, jedoch nicht höher als im bestätigten Haushaltsplan ausgewiesen ist. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Sachkonten 530 bzw. 730) sind gesondert zu registrieren. Es ist zu prüfen, inwieweit durch unbesetzte Stellen freigewordene Mittel zu sperren sind. (6) Die Registrierorgane sind verpflichtet, die von ihnen aufgestellten Verzeichnisse der registrierpflichtigen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen kontoführenden Kreditinstituten auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. (7) Die Registrierorgane haben ein Registrierbuch nach einem vom Ministerium der Finanzen festgelegten Muster anzulegen. (5) Die Registrierung der Verwaltungsausgaben erfolgt auf Grund von Auszügen aus dem bestätigten Haushaltsplan, die vom Leiter der Verwaltung und vom Haushaltsbearbeiter unterschrieben sein müssen. Zu den Verwaltungsausgaben im Sinne der Verordnung gehören die Ausgaben auf den Sachkonten der Sachkontenklasse 5 und 7, mit Ausnahme der Sachkonten 500, 530, 700, 730 und 784.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungobedingungen.

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