Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 566

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 566 (GBl. DDR 1953, S. 566); 566 Gesetzblatt Nr. 50 Ausgabetag: 17. April 1953 Preisverordnung Nr. 298. Verordnung über die Preisbildung für isolierte Drähte und Leitungen sowie Kabel Vom 3. März 1953 § 1 Die Preise für isolierte Drähte und Leitungen Warengattung 36 32 und Kabel Warengattung 36 33 des Allgemeinen Warenverzeichnisses des Statistischen Zentralamtes, 3. Auflage vom Juni 1952, sind nach den Bestimmungen dieser Verordnung zu berechnen. * § 2 Die am 31. Dezember 1952 für die in § 1 genannten Erzeugnisse gültigen Preise werden ab 1. Januar 1953 um die auf Grund der Preisverordnung Nr. 280 vom 19. Dezember 1952 Verordnung über die Preise für unedle Nichteisenmetalle (Buntmetalle und Buntmetallhalbzeuge) GBl. S. 1403) eingetretene Preiserhöhung zuzüglich Umsatzsteuer erhöht. § 3 Die sich auf Grund dieser Verordnung ergebenden Preiserhöhungen dürfen zu keinen Preiserhöhungen der Erzeugnisse und Leistungen der weiterverarbeitenden Industrie führen. 4 Das Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau wird beauftragt, bis 31. Mai 1953 Vorschläge zur Vereinheitlichung der Preise für die in § 1 genannten Erzeugnisse auf der Basis der durchschnittlich entstehenden Kosten dem Ministerium der Finanzen und der Staatlichen Plankommission vorzuschlagen. § 5 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1953 in Kraft. Sie gilt für alle Lieferungen, die nach dem 1. Januar 1953 erfolgt sind, auch für laufende und erfüllte Verträge. Berlin, den 3. März 1953 M'mstcrnmi der Finanzen I V.: Rumpf Staatssekretär * § Erste Durchführmigsbestimmung zur Verordnung über die Regelung des Stipendienwesens an Hoch- und Fachschulen. Vom 7. April 1953 Um eine einheitliche Regelung der Stipendienzahlungen an den Hoch- und Fachschulen zu erreichen, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen auf Grund der Verordnung vom 19. Januar 1950 über die Regelung des Stipendienwesens an Hoch- und Fachschulen (GBl. S. 17) folgendes bestimmt: § 1 (1) Die von den volkseigenen Betrieben zur Förderung der Ausbildung von Arbeitern an den Fachschulen gewährten Betriebsstipendien werden ab 1. Januar 1953 nur noch als Staatsstipendien an den Fachschulen weitergezahlt. (2) Soweit von den gleichen Betneben an Studenten der Hochschulen Betriebsstipendien gewählt; wurden, erhalten diese ebenfalls ab 1. Januar 1953 Staatsstipendien- an der jeweiligen Hochschule. § 2 (1) Die Durchführung der Umgruppierung der bisherigen Betriebsstipendiaten erfolgt durch die Stipendienkommission an den Fachschulen gemäß den Richtlinien der Verordnung. (2) An den Hochschulen erfolgt die Umgruppierung nach den Richtlinien der Verordnung vom 20. September 1951 über die Regelung des Stipendienwesens an Universitäten und Hochschulen (GBl. S. 868). § 3 (1) Alle Fachschüler, die bis zum 31. Dezember 1952 ein Betriebsstipendium erhielten und die erforderlichen gesetzlichen Bedingungen zur Umgruppierung nicht erfüllen, erhalten bis zum Ende des Studienjahres 1952/53 ein Stipendium von 125, DM monatlich, zuzüglich Verheirateten- und Kinderzuschiäge. (2) Alle Studenten an Hochschulen, die bis zum 31. Dezember 1952 ein Betriebsstipendium erhielten und die erforderlichen gesetzlichen Bedingungen zur Umgruppierung nicht erfüllen, erhalten bis zum Ende des Studienjahres 1952/53 ein Stipendium von 130, DM monatlich, zuzüglich Verheirateten- und Kinderzuschläge. Schwerpunktzuschläge werden nicht gezahlt. § 4 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1953 in Kraft. § 5 Der § 7 der Verordnung vom 19. Januar 1950 (GBl. S. 17) sowie alle Anweisungen über die Gewährung eines Betriebsstipendiums treten gleichzeitig außer Kraft. Berlin, den 7. April 1953 Staatssekretariat für Hochschulwesen Prof. Dr. H a r i g Staatssekretär Vierte Durchführungsbestimmung * zur Verordnung über die Gründung der Deutschen Saatgut-Handelszentrale (DSG-Handelszentrale). Vom 11. April 1953 Zur Neuregelung der Zulassung zum Handel mit gartenbaulichem Saat- und Pflanzgut (Gemüse, Blumen, Zier-, Heil- und Gewürzpflanzen) wird auf Grund der Verordnung vom 22. Dezember 1950 (GBl. S. 1220) über die Gründung der Deutschen Saatgut-Handelszentrale (DSG-Handelszentrale) im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission folgendes bestimmt: Abschnitt I Zulassung zum Handel § 1 Die auf Grund der Dritten Durchführungsbestimmung vom 15. April 1952 zur Verordnung über die Gründung der Deutschen Saatgut-Handelszentrale (GBl. S. 337) vorzunehmenden Zulassungen zum Handel mit gartenbaulichem Saat- und Pflanzgut setzen eine Gewerbegenehmigung voraus. Betriebe, die von gartenbaulichen Pflanzenarten lediglich Blumen und Zierpflanzen züchterisch bearbeiten, hierfür kein Vermehrungskontingent des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft besitzen und ihr selbst erzeugtes Blumen- und Zierpflanzen-Saat(Pflanz)gut in den Handel bringen wollen, bedürfen jährlich einer Zulassung nach den Vorschriften der Dritten Durchführungsbestimmung im Einvernehmen mit der DSG- Handelszentrale. c „ S 3 (1) Pflanzgut im Sinne der Dritten und dieser Durchführungsbestimmung ist die zur weiteren Kultivierung * 3. Durchfb. (GBl. 1952 S. 337);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der in der akkreditierte Journalisten Botschaften nichtsozialistischer Staaten in der diplomatische Einrichtungen der im sozialistischen Ausland weitere staatliche Einrichtungen der Parteien,sonstige Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß gesicherte Gegenstände in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten bleiben. Nur durch die Erhaltung ihres Originalzus wird, die Beweiskraft gewahrt. Sie müssen deshalb dementsprechend sachgemäß behandelt werden.

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