Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 561

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 561 (GBl. DDR 1953, S. 561); Gesetzblatt Nr. 49 Ausgabetag: 15. April 1953 561 (2) Hersteller und Ausbesserungsbetriebe sind verpflichtet: 1. bei Neuherstellung die gemäß § 6 vorgeschriebenen erstmaligen Prüfungen durch Sachverständige vornehmen zu lassen oder selbst durchzuführen, sofern es ihnen durch diese Arbeitss.chutzbestimmung aufgegeben ist, 2. die für einen einwandfreien und sicheren Betrieb der Gefäße und der dazugehörigen Anlage notwendigen Betriebsvorschriften festzulegen und dem Betreiber in einer zum Aushang geeigneten Form mitzuliefern, 3. eine die Gefäßwandungen beeinflussende Ausbesserung oder wesentliche Änderung der zuständigen Überwachungsstelle vorher anzuzeigen. (3) Werkstoff, Bau, Ausrüstung und Aufstellung müssen den Regeln der Technik sowie den „TG-NDK“ entsprechen. (4) Für den Betrieb der Gefäße und der mit ihnen verbundenen Anlagen gelten die Vorschriften der Arbeitsschutzbestimmung 801 Betrieb von Dampf- und Warmwasserheiz-Kesseln, Heiß- und Warmwasserbereitern (GBl. 1953 S. 161). § 13 Ausnahmen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Arbeitsschutzbestimmung kann in Einzelfällen die Bezirksarbeitsschutzinspektion, allgemein nur das Ministerium für Arbeit, zulassen. § § 14 Übergangsbestimmungen (1) Betriebe zur Herstellung und Ausbesserung von Gefäßen der in § 1 bezeichneten Art müssen innerhalb von drei Monaten nach Verkündung dieser Arbeitsschutzbestimmung bei der zuständigen Überwaehungsstelle ihre Zulassung beantragen. Soweit sie sechs Monate nach Verkündung dieser Arbeitsschutzbestimmung nicht im Besitz der Zulassung sind, dürfen sie Gefäße der in § 1 bezeichneten Art nicht mehr hersteilen und keine wesentlichen Ausbesserungen an solchen Gefäßen vornehmen. (2) Sämtliche zulassungspflichtigen Gefäße sind innerhalb von drei Monaten nach Verkündung dieser Arbeitsschutzbestimmung bei der zuständigen Überwachungsstelle auf einem Formblatt (Anlage 2) anzumelden. Die Überwachungsstelle entscheidet über den Umfang der vorzunehmenden Prüfungen. (3) Bei Gefäßen, die vor Verkündung dieser Arbeitsschutzbestimmung bereits im Betriebe waren, ihren Vorschriften aber nicht entsprechen, ist eine Abänderung ihres Baues, ihrer Ausrüstung oder ihrer Aufstellung entsprechend den Vorschriften dieser Arbeitsschutzbestimmung nur zu fordern, wenn es zur Abwendung von Gefahren für Menschen und zur größeren Betriebssicherheit der Anlagen erforderlich ist. (4) Hersteller von Gefäßen mit Bauartanerkennung (Typenprüfung) müssen innerhalb von drei Monaten nach Verkündung dieser Arbeitsschutzbestimmung die Erneuerung der Bauartanerkennung bei der zuständigen Überwaehungsstelle beantragen. § 15 Inkrafttreten Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt werden alle entgegenstehenden und anderslautenden Bestimmungen außer Kraft gesetzt. Berlin, den 21. Januar 1953 Ministerium für Arbeit I. V.: M a 11 e r Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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