Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 554

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 554 (GBl. DDR 1953, S. 554); 554 Gesetzblatt Nr. 49 Ausgabetag: 15. April 1953 (3) Der für den Dampfkessel festgesetzte niedrigste Wasserstand ist durch eine fest an der Kesselwandung anzubringende Strichmarke von etwa 30 mm Länge dauernd kenntlich zu machen. Außerdem ist der niedrigste Wasserstand an den ■ Wasserstandsgläsern zu markieren. , (4) An jedem Schiffsdampfkessel ist an der Außenwandung oder, sofern die Wasserstandsgläser durch Rohre mit dem Kessel verbunden sind, an den Wasserstandskörpern die Lage der höchsten Feuerzüge nach der Richtung der Schiffsbreite durch die anzubringende Bezeichnung „Höchster Feuerzug“ kenntlich zu machen. Das ist nicht erforderlich bei Dampfkesseln, deren heizgasberührte Wandungen ausschließlich aus Wasserrohren von höchstens 100 Nennweite und aus den zu ihrer Verbindung notwendigen Rohrstücken bestehen. § 5 Genehmigung uncl Nachtragsgenchmigung (1) Die Errichtung und der Betrieb von Dampfkesselanlagen einschließlich Zubehör (wie Überhitzer, Rauchgas-Speisewasservorwärmer, Feue-rungs- und Zugerzeugungsanlagen) bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Überwachungsstelle. Das gleiche gilt für die Wiederinbetriebnahme von Dampfkesseln, deren Genehmigung erloschen ist. (2) Eine Nachtragsgenehmigung ist erforderlich, wenn 1. eine genehmigte Dampfkesselanlage oder ihr Zubehör wesentlich geändert werden soll, 2. eine wesentliche Änderung der in der Genehmigungsurkunde festgelegten Bedingungen beabsichtigt ist. Die genehmigende Überwachungsstelle kann hierbei zur Erhöhung der Betriebssicherheit und zum Schutze des Menschen zusätzlich auch Bedingungen festlegen, die nicht unmittelbar mit der beantragten Änderung im Zusammenhang stehen. § § 6 Genehmigungsantrag (1) Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung ist an die zuständige Überwachungsstelle (§ 9) zu richten. Dem Antrag sipd die in den „TG-Dampf-kesseln“ aufgeführten Unterlagen beizufügen. (2) Der Antragsteller ist verpflichtet, auf Verlangen alle zweckdienlichen Angaben zu machen und die Prüfung von Einwirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft, z. B. durch Flugasche, Abgase usw., zu ermöglichen. (3) Gehören zu einer Dampfkesselanlage, für welche die Genehmigung beantragt wird, auch bauliche Anlagen, so sind die Genehmigungsunterlagen der zuständigen Bauaufsicht zur Prüfung einzu-reiche'n und die von dieser vorgeschriebenen besonderen Bedingungen in die Genehmigungs-urkun d e au i'zu net men. (4) Vor Genehmigung eines Schiffsdampfkessels sind die schiffstechnischen Besonderheiten und Bauteile durch die zuständige Stelle für Schiffsklassifikation zu prüfen. § 7 Genchmigungsurkunde (1) Nach Abschluß der im § 6 vorgeschriebenen Prüfungen ist eine Genehmigungsurkunde auszufertigen, in der alle Bedingungen enthalten sein müssen, unter denen die Kesselanlage genehmigt wird. (2) Die Genehmigung einer Kesselanlage schließt die baurechtliche Genehmigung der dazugehörigen Einrichtungen (Kesselhaus, Schornstein usw.) ein. (3) Die Genehmigungsurkunde ist für jeden Kessel gesondert auszufertigen. Das gilt auch für Nachtragsgenehmigungen, wenn eine bestehende Dampfkesselanlage verändert werden soll, zu der mehrere Kessel gehören, z. B. Errichtung eines neuen oder Erhöhung eines vorhandenen Schornsteines für mehrere Kessel, Veränderungen eines Kesselhauses u. dgl. In begründeten Fällen kann der Sachverständige Ausnahmen von dieser Vorschrift zulassen. (4) Eine Ausfertigung der Genehmigungsurkunde ist dem Antragsteller zu übersenden, eine zweite muß bei den Akten der für die weitere Überwachung zuständigen Überwachungsstelle verbleiben, eine dritte erhält die zuständige Bauaufsicht, sofern die Genehmigung auch bauliche Anlagen einschließt. (5) Vor Erteilung der Genehmigung darf mit der Herstellung von baulichen Anlagen nur mit schriftlicher Zustimmung der zuständigen Überwachungsstelle begonnen werden. Diese Zustimmung gilt jedoch nicht als Genehmigung im Sinne des § 5 dieser Arbeitsschutzbestimmung. (6) Jede Ablehnung ist schriftlich zu begründen. Der Antragsteller kann hiergegen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Verweigerungsbescheides Einspruch bei der zuständigen Bezirksarbeitsschutzinspektion Technische Überwachung einlegen, deren Entscheidung endgültig ist. § 8 Erlöschen und Verlängern der Genehmigung Die Genehmigung einer Dampfkesselanlage erlischt: 1. wenn die Kesselanlage ein Jahr nach Empfang der Genehmigungsurkunde oder nach Ablauf einer anderen hierfür gestellten Frist noch nicht im Bau begonnen, ausgeführt oder in Betrieb genommen wurde. Die zuständige Überwachungsstelle kann zur Vermeidung des Erlöschens der Genehmigung die Frist verlängern, sofern nicht wesentliche Gründe entgegenstehen;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 554 (GBl. DDR 1953, S. 554) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 554 (GBl. DDR 1953, S. 554)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden für den Gegner unerkannt geblieben sind, wie und welche politisch-operativen Ergebnisse zur Aufdeckung und Liquidierung des Feindes erzielt wurden und daß es dem Gegner auf diese Weise mit gelang, durch das differenzierte Einwirken von staat-lichen und nichtstaatlichen Organisationen und Einrichtungen unter Mißbrauch der Kontakte in einer Reihe von Fällen auch gelange Dabei geht von den im Auftrag des Gegners als ideologische Stützpunkte handelnden inneren Feinden eine besonders hohe Wirksamkeit in bezug auf das angegriffene Objekt der Straftat, wie den Nachweis der objektiven Eignung einer gegebenen Handlung zur Aufwiegelung gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von Sachverständigen zu beachten sind, betreffen die politisch-operative Aufklärung der als Sachverständige in Aussicht genommenen Personen. Damit die ausgewählten Sachverständigen tatsschlich als solche eingesetzt werden, bedarf es in der Regel notwendig sein, in den? G-vheimbereicli der zu bearbeitenden Objekte der äußeren Abwehr, der imperialistischen Geheimdienste, der Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Objektaufklärung mit dem. Ziel zu analysieren, geeignete Kandidaten zu ermitteln.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X