Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 515

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 515 (GBl. DDR 1953, S. 515); Gesetzblatt Nr. 45 Ausgabetag: 13. April 1953 515 hindert. Der Deckel darf sich, wenn der Trog gekippt ist und die Maschine läuft, nur so weit öffnen lassen, wie es zum Entleeren des Troges unbedingt erforderlich ist. Durch Anbringung eines Seitenschutzes muß verhindert werden, daß man von der Seite her in die Knetwelle hineingreifen kann. (2) An Drehhebelknetmaschinen muß der Eingriff des Knetarmes so abgedeckt sein, daß die Hände von ihm nicht erfaßt werden können. Knetmaschinen anderer Bauart müssen, wenn nicht schon die Bauart einen ausreichenden Schutz gewährleistet, gegen Hineingreifen entsprechend gesichert sein. (3) Die Einfüll- und Auslauföffnungen sind so zu gestalten, daß, solange die Maschinen in Gang sind, gefahrbringende Stellen nicht berührt werden können. „ „„ § 26 (1) An Schneidemaschinen aller Art müssen die Schneidewerkzeuge durch Schutzklappen so gesichert sein, daß die Finger der Beschäftigten von ihnen nicht erfaßt werden können. (2) Bei den Sägen für Waffeln, Zucker usw. sind die zum Schneiden nicht benutzten Teile des Sägeblattes, auch unter dem Tisch, vollständig zu verkleiden. Zur Bedienung sind Schneidlehren oder andere geeignete Vorrichtungen bereitzuhalten. § 27 (1) Zucker-, Kakao-, Pastillen-, Tabletten- und Würfelpressen sowie Stanzen, Form- und Prägemaschinen aller Art müssen so eingerichtet oder verkleidet sein, daß niemand mit den Fingern unter den niedergehenden Preßstempel geraten kann. (2) Das gleiche gilt für hydraulische Teig- und Kakaopressen, auch wenn es sich um liegende Pressen handelt. § 28 Die Eingriffe der Formketten, Preß- und Schneideräder sowie der Zuführungsrollen an Plastik- und Kissenmaschinen aller Art sind dauernd und vollkommen abzudecken. § 29 An Ausstechmaschinen müssen Walzeneingriff und Ausstecher so umkleidet sein, daß die Hände von ihnen nicht erfaßt werden können. § § 30 (1) Bei gasbeheizten Backöfen, Schränken, Kakao-und Kaffeeröstmaschinen u. dgl. ist zu verhindern, daß sich Gase in gefahrdrohender Menge ansammeln können. Die Abgase sind unmittelbar ins Freie abzuleiten. (2) Größere Öfen müssen eine Gasmangelsicherung haben. § 31 (1) In Dampfbacköfen mit Perkinsrohren darf die Temperatur nicht über 300° C steigen. Das die Perkinsrohre umgebende Mauerwerk ist ständig zu beobachten; zeigen sich ausgebrannte Stellen, so sind sie sofort neu zu vermauern. (2) Es ist verboten, Explosionsklappen durch abgestellte Gegenstände in ihrer Schutzwirkung zu beeinträchtigen. § 32 (1) Die Aufgabe- und Entnahmeöffnungen an Conchen, Präparationsmaschinen, Temperiermaschinen usw. müssen durch Schutzgitter oder ähnliche Vorrichtungen gegen ein Hineingreifen und ein Berühren der gefährlichen Stellen gesichert sein. (2) An diesen Maschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die mit der Handhabung der Maschinen genauestens vertraut sind und die Unfallgefahren kennen. § 33 Die Beschäftigten sind über die Arbeitsweise der Hohlkörper- und Schleuderanlagen, die Vorschriften für ihre Bedienung und die dazu ergangenen Sicherheitsvorschriften ständig zu belehren und auf ihre genaue Beachtung zu verpflichten. V. Schlußbestimmungen § 34 (1) Für die Schokoladen- und Kakaoherstellung sind die Vorschriften der Arbeitsschutzbestimmungen 532 Kollergänge (GBl. 1952 S. 1111) und 312 Mühlenindustrie zu beachten. (2) Silos dürfen nur unter Beachtung der Vorschriften der Arbeitsschutzbestimmungen 616 Befahren von Behältern, Apparaten, Rohrleitungen, Gruben usw. in Verbindung mit der Vorschrift des § 10 der Arbeitsschutzbestimmung 312 Mühlenindustrie bestiegen werden. (3) Für elektrische Anlagen gilt das von der Kammer der Technik herausgegebene Vorschriftenwerk Deutscher Elektrotechniker und die Arbeitsschutzbestimmung 904 Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen . § 35 Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. Januar 1953 Ministerium für Arbeit I. V.: Malter Staatssekretär Bekanntmachung der Arbeitsschutzbestimmung 312. Mühlenindustrie Vom 21. Dezember 1952 Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird nachstehende Arbeitsschutzbestimmung erlassen: Getreide-, Graupen-, Grütz- und Reismühlen , § 1 Bodenöffnungen und Absacktrichter in Schütt- speichern, Mehlkammern usw. müssen durch Roste oder Stäbe gesichert sein, und zwar so, daß die Sicherung durch Unbefugte nicht entfernt werden kann. § 2 (1) Transportschnecken und ähnliche Fördereinrichtungen sind vollständig abzudecken. Dies hat;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit vor allem daraus, daß die offizielle staatliche Untersuchungsarbeit nur in dem vom Gesetz gegebenen Rahmen durchgeführt werden kann. Mit der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß das Schrift- gut die in Gegenwart von unbeteiligten Personen des Staatsanwaltes in geeigneten Containern verpackt und mit Papierstreifen versiegelt werden.

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