Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 481

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 481 (GBl. DDR 1953, S. 481); Gesetzblatt Nr. 40 Ausgabetag: 30. März 1953 \ 481 § 3 (1) In der Handwerksrolle eingetragene Betriebe, die am 1. März 1953 mehr als fünf Beschäftigte hatten, unterliegen nicht mehr der Steuer des Handwerks. (2) Als Beschäftigte gelten bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl die im § 14 des Gesetzes vom 9. August 1950 zur Förderung des Handwerks (GBl. S. 827) genannten Personen. Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl wird die zur Reinigung der betrieblichen Räume beschäftigte Person mitgezählt, wenn sie mehr als 12 Stunden in der Woche im Handwerksbetrieb tätig ist. Hausgehilfinnen gelten im Sinne dieser Bestimmung als Beschäftigte. § 4 (1) Betriebe mit Serienfabrikation im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst, a der Zweiten Verordnung vom 5. März 1953 (2. HdwStVO) und Betriebe mit industrieähnlicher Produktion im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst, b der 2. HdwStVO sind durch individuelle Beurteilung der auf Kreisebene zu bildenden Kommissionen aus der Handwerksbesteuerung herauszunehmen. (2) Beispiele für Serienfabrikation : Eine Serienfabrikation im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst, a der Verordnung vom 5. März 1953 liegt vor, wenn ausschließlich oder zum überwiegenden Teil zum Beispiel eine Tischlerei Polstermöbelgestelle oder Holzabsätze, eine Böttcherei Bierfässer, eine Mechanikerwerkstatt Füllfederhalter oder Luftpumpenhalter für Fahrräder, eine Glasschleiferei Spiegel, eine Klempnerei Ventilationsklappen für Entlüftung anfertigt. (3) Von einer industrieähnlichenProduk-t i o n im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst, b der 2. HdwStVO kann gesprochen werden, wenn das Vorhandensein von Spezialmaschinen den Produktionsablauf bestimmt. Den Produktionsablauf bestimmen bedeutet, daß der Handwerksmeister und seine Beschäftigten überwiegend in der Weise ihre Arbeit innerhalb des Produktionsprozesses ausüben, daß sie die Maschinen bedienen, deren Arbeit kontrollieren, korrigieren oder ergänzen. (4) Durch die Mitarbeit handwerklicher Vertreter in der Kreiskommission ist gewährleistet, daß die getroffenen Entscheidungen den tatsächlichen Verhältnissen der Handwerksbetriebe entsprechen. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht gegeben. C. Zusammensetzung, Rechte und Pflichten der Kommissionen § 5 (1) Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen: a) 1 Vertreter des Rates des Kreises als Vor- sitzender dieser Kommission; b) 2 Vertreter der U.-Abt. Abgaben; dies sollen der Brigadeleiter Handwerk und der Brigadeleiter Industrie sein; c) 2 Vertreter des Handwerks; und zwar 2 Alleinmeister, die auf Grund ihrer fortschrittlichen Einstellung die zu leistende Arbeit der Kommission zu unterstützen vermögen; d) 1 Vertreter des FDGB. (2) Die Vertreter des Handwerks, des FDGB und des Rates des Kreises sind zur Mitarbeit in den Kommissionen verpflichtet. Sämtliche Mitglieder der Kommission sind berechtigt, die Räume und Grundstücke der Steuerpflichtigen zur Durchführung ihrer Aufgaben zu betreten und zu besichtigen sowie Auskünfte zu fordern. D. Verfahren § 6 (1) Der Kommission sind die nach § 1 Abs. 1 Buchstaben a und b der 2. HdwStVO in Frage kommenden Betriebe von der U.-Abt. Abgaben des Rates des Kreises zu benennen. (2) Vorschläge zur Ausgliederung solcher Betriebe können auch von seiten der Handwerksorgane oder aus dem Kreise der Bevölkerung erfolgen. § 7 (1) Die Kommission hat sich über die individuelle Betriebsstruktur, die Fertigungsart und den Produktionsablauf Klarheit zu verschaffen. Betriebsbesichtigungen sind in Zweifelsfällen durchzuführen. (2) Der Betriebsinhaber ist über den Grund der Überprüfung bzw. der Betriebsbesichtigung eingehend aufzuklären. (3) Zu den Beratungen der Kommission können der Steuerpflichtige oder andere Personen nur zur Auskunftserteilung hinzugezogen werden. § 8 (1) Werden von den Mitgliedern der Kommission bei der Beratung verschiedene Standpunkte vertreten, so entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (2) Die Entscheidung der Kommission ist dem oder den Inhabern des Betriebes umgehend schriftlich mitzuteilen. § 9 (1) Betriebsinhaber, die mit ihren Betrieben aus der Handwerksbesteuerung ausgegliedert werden und den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermitteln, haben per 1. April 1953 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Zur Führung ordnungsgemäßer Bücher gemäß § 161 AO und damit zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG sind ab 1. April 1953 alle Unternehmer verpflichtet, deren Betriebe unter die §§ 2 bis 4 dieser Durchführungsbestimmung fallen und die im Steuerjahr 1952 eine Steuer des Handwerks von mehr als 3000, DM zu entrichten hatten. (2) Die Einkommensteuerabschlagszahlungen und Gewerbesteuervorauszahlungen sind ab 1. Januar 1953 nach dem voraussichtlichen Jahresergebnis festzusetzen. Die sich danach für das erste Quartal 1953 ergebende Nachzahlung ist nachzufordern. (3) Liegt für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1953 keine ordnungsgemäße Buchführung vor, die für steuerliche Zwecke verwendbar ist, so ist bei;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung zu chädigen. Im strafrechtlichen Sinne umfaßt der Terror gemäß, Strafgesetzbuch einerseit die Begehung von Gewaltakten, um Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu unternehmen sowie ebenfalls - Pläne und Aktivitäten trotzkistischer Kräfte, antisozialistische Positionen in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und auszubauen.

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