Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 469

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 469 (GBl. DDR 1953, S. 469); Gesetzblatt Nr. 39 Ausgabetag: 27. März 1953 469 Übereinstimmung erzielt, so gilt das betreffende Mitglied des Ausschusses als abgelehnt und darf nicht tätig werden. (4) Der Vorsitzende des Disziplinarausschusses bestimmt an Stelle des nicht tätig werdenden Mitgliedes einen anderen Beisitzer. § 17 Durchführung der Verhandlung (1) Die Führung der Verhandlung obliegt dem Vorsitzenden des Disziplinarausschusses. (2) Die Verhandlung beginnt mit der Verlesung des Antrages auf Einleitung des Disziplinarverfahrens. (3) Der beschuldigte Richter ist zu dem ihm zur Last gelegten Disziplinarvergehen in der Verhandlung zu hören. Er ist verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken. (4) Der Antragsteller ist jederzeit berechtigt, in der Verhandlung seine Auffassung darzulegen. (5) Erforderliche Beweiserhebungen werden durch den Disziplinarausschuß durchgeführt. (6) Am Schluß der Verhandlung zieht sich der Disziplinarausschuß zur geheimen Beratung zurück. § 18 Protokoll Über die Disziplinarverhandlung ist durch einen Schriftführer ein Protokoll zu führen, das den Gang der Verhandlung und die Ergebnisse der Beweiserhebung zu enthalten hat. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden des Disziplinarausschusses und dem Protokollführer innerhalb 24 Stunden nach Verkündung der Disziplinarentseheidung zu unterschreiben. § 19 Disziplinarentseheidung (1) Die Entscheidung des Disziplinarausschusses erfolgt durch Beschluß. (2) Die Disziplinarentseheidung hat zu enthalten: a) Bezeichnung und Zusammensetzung des Ausschusses sowie Ort und Zeit der Verhandlung, b) die Angaben zur Person des beschuldigten Richters, c) die Feststellung, auf wessen Antrag das Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, d) den Sachverhalt auf Grund des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung, e) die Disziplinarstrafe oder den Freispruch sowie die Begründung. (3) Der Beschluß des Disziplinarausschusses ist vor seiner Verkündung schriftlich niederzulegen und durch die Richter des Disziplinarausschusses zu unterschreiben. (4) Eine Ausfertigung des Beschlusses ist dem Antragsteller und dem disziplinarisch zur Verantwortung gezogenen Richter zuzustellen. Die Zustellung muß unverzüglich nach Erlaß der Entscheidung erfolgen. IV. Beschwerdeveriahren § 20 Einlegen der Beschwerde (1) Gegen die Entscheidungen der Disziplinarausschüsse bei den Bezirksgerichten kann der disziplinarisch zur Verantwortung gezogene Richter Beschwerde beim Disziplinarausschuß des Obersten Gerichts innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zustellung der Entscheidung einlegen. Durch Einlegen der Beschwerde beim Bezirksgericht wird die Frist gewahrt. Die Beschwerde ist zu begründen. (2) Der Minister der Justiz kann den Disziplinarausschuß des Obersten Gerichts um Nachprüfung der Entscheidung eines Disziplinarausschusses bei einem Bezirksgericht ersuchen. (3) Die Entscheidung des Disziplinarausschusses beim Obersten Gericht ist endgültig. § 21 Verwerfen der Beschwerde durch Beschluß (1) Kommt der Disziplinarausschuß des Obersten Gerichts nach Prüfung der Disziplinarentseheidung und der Akten einstimmig zu dem Ergebnis, daß die Beschwerde des zur Verantwortung gezogenen Richters offensichtlich unbegründet ist, so kann er dieselbe durch Beschluß verwerfen. (2) Eine ohne Begründung eingelegte Beschwerde ist durch Beschluß zu verwerfen. § 22 Durchführung des Beschwerdeverfahrens Auf die Durchführung des Beschwerdeverfahrens finden die Bestimmungen der §§ 14 bis 19 entsprechende Anwendung. V. Schlußbestimmungen § 23 Beifügung der Disziplinarentseheidung zu den Personalakten (1) Eine Ausfertigung der Disziplinarentseheidung ist den Personalakten des betroffenen Richters beizufügen, wenn eine disziplinarische Bestrafung erfolgt ist. (2) Dieselbe ist aus den Personalakten zu entfernen, wenn gemäß § 8 die Wirkungen der Disziplinarstrafe außer Kraft treten. § 24 Durchführung der Verordnung Die Durchführung dieser Verordnung obliegt dem Minister der Justiz. § 25 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 19. März 1953 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium der Justiz Rau Fechner Stellvertreter Minister des Ministerpräsidenten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die - materielle und finanzielle Bedarfsplanung und die rechtzeitige Waren- und Materialbereitstellung; Erarbeitung von Vorlagen für den Jahreshaushaltsplan und Richtwerten für die Perspektivplanung auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit mit bereits gerecht werden und was notwendig ist, um die höhere Qualität und politisch-operative Wirksamkeit in der Arbeit mit zu erreichen.

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