Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 460

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 460 (GBl. DDR 1953, S. 460); 460 Gesetzblatt Nr. 38 Ausgabetag: 25. März 1953 tung schriftlich einzulegen und zu begründen. Die Frist zur Einlegung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Bescheid zugestellt oder bekanntgemacht worden ist oder als bekanntgemacht gilt. (3) Die zuständige Dienststelle der Abgabenverwaltung hat über die Beschwerde innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde zu entscheiden. Die Entscheidung ist demjenigen, der die Beschwerde eingelegt hat, schriftlich mitzuteilen oder in einer mündlichen Verhandlung bekanntzumachen, (4) Ist das Ministerium der Finanzen als Dienststelle der Abgabenverwaltung zuständig, so entscheidet dieses über eingelegte Beschwerden endgültig. Ist der Rat der Stadt oder des Landkreises Abteilung Finanzen, Unterabteilung Abgaben als Dienststelle der Abgabenverwaltung zuständig und hat diese über eingelegte Beschwerden entschieden, so ist gegen deren Entscheidung das Rechtsmittel der Berufung zulässig. Die Berufung ist beim Rat des Bezirkes Abteilung Finanzen, Unterabteilung Abgaben einzulegen. Die Vorschriften der Absätze 2 und 3 gelten sinngemäß für die Frist zur Einlegung der Berufung und deren endgültige Entscheidung. § 10 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1953 in Kraft. Berlin, den 19. März 1953 Ministerium der Finanzen I. V.: R u m p f Staatssekretär Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Rang volkseigener Forderungen im Konkurs des Schuldners. Vom 19. März 1953 Zur Änderung der Verordnung vom 25. Oktober 1951 über den Rang volkseigener Forderungen im Konkurs des Schuldners (GBl. S. 955) wird folgendes verordnet: § 1 Nach § 2 der Verordnung über den Rang volkseigener Forderungen im Konkurs des Schuldners wird folgender § 3 eingefügt. Der bisherige § 3 wird §4. „§ 3 (1) Forderungen, die bei der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Schuldners gesellschaftlichen Organisationen und solchen Genossenschaften zustehen, die auf der Grundlage gesellschaftlichen Eigentums arbeiten, wie den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, den Konsumgenossenschaften, den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften, werden im Range nach den in § 1 genannten Forderungen, aber vor den in den Ziffern 3 bis 6 des § 61 der Konkursordnung genannten Forderungen berichtigt. Dies gilt nicht für Forderungen, die nach der Zahlungseinstellung durch Abtretung erworben worden sind. (2) Den gleichen Rang genießen die Forderungen der in Liquidation befindlichen landwirtschaftlichen Genossenschaften, die aus Mitteln des Staatshaushalts saniert werden.“ § 2 Diese Verordnung findet auf anhängige Konkursverfahren nur dann Anwendung, wenn bis zum Inkrafttreten der Verordnung noch keine Eintragung in die Tabelle (§ 145 Konkursordnung) erfolgt ist. § 3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 19. März 1953 Die Regierung der Deutschen Demokratischen, Republik Ministerium der Justiz Rau Fechner' Stellvertreter Minister des Ministerpräsidenten Verordnung über die Bewirtschaftung des Derbholzes der Straßenbäume. Vom 19. März 1953 Das Derbholz der Straßenbäume ist eine wertvolle Rohstoffquelle, die bisher nicht in genügendem Ausmaß genutzt worden ist. Um dieses Holz schnell und planmäßig der Volkswirtschaft zuzuführen, wird folgendes verordnet: §1 (1) Das Derbholz aus dem Einschlag der Straßenbäume an den Autobahnen sowie Straßen und öffentlichen Wegen unterliegt der Bewirtschaftung. (2) Das anfallende Derbholz darf nur entsprechend § 4 veräußert werden. Eine anderweitige Verfügung ist untersagt. § 2 (1) Zur Steigerung der Nutzholzerträge sind die Straßenbäume ordnungsgemäß zu pflegen und zu nutzen. Die Pflege und Nutzung obliegt bei klassifizierten Straßen den zuständigen staatlichen Straßenunterhaltungsbetrieben, bei sonstigen Straßen und Wegen den jeweiligen Unterhaltungspflichtigen. (2) Die Schutzwaldungen an den Autobahnen sind beiderseits der befestigten Fahrbahn in einer Breite von 40 m nach forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten durch die zuständigen staatlichen Straßenunterhaltungsbetriebe auf dem Gelände der Autobahnen und im übrigen durch die zuständigen Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe zu pflegen und zu nutzen. (3) Bei der Pflege und Nutzung ist auf die Landschaftsgestaltung und den Naturschutz Rücksicht zu nehmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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