Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 420

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 420 (GBl. DDR 1953, S. 420); 420 Gesetzblatt Nr. 35 Ausgabetag: 17. März 1953 § 3 (1) Den Maschinen-Traktoren-Stationen werden zur Haltung von Mindestbeständen eigene Umlaufmittel zugeteilt. (2) Die Maschinen-Traktoren-Stationen bilden einen Direktorfonds. § 4 Der Geldverkehr der Maschinen-Traktoren-Stationen wird durch die Deutsche Notenbank kontrolliert. § 5 Durchführungsbestimmungen erläßt das Ministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und der Deutschen Notenbank. § 6 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1953 in Kraft. Berlin, den 5. März 1953 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium der Finanzen Grotewohl Dr. Loch Stellvertreter des Ministerpräsidenten Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Finanzierung der Maschinen-Traktoren-Stationen. Vom 5. März 1953 Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 5. März 1953 über die Finanzierung der Maschinen-Traktoren-Stationen (GBl. S. 419) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und der Deutschen Notenbank folgendes bestimmt: § 1 (1) Den Maschinen-Traktoren-Stationen werden die zur Deckung ihrer Ausgaben erforderlichen Mittel aus dem Staatshaushalt der Deutsdien Demokratischen Republik über die Deutsche Notenbank zur Verfügung gestellt. Die Deutsche Notenbank kontrolliert die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel. (2) Der Umfang der Finanzzuweisungen für die Maschinen-Traktoren-Stationen richtet sich nach dem Stand der Erfüllung des bestätigten Betriebsplanes. (3) Für die Finanzierung der Investitionen und Generalreparaturen gelten die dafür erlassenen besonderen Bestimmungen. (4) Die Maschinen-Traktoren-Stationen führen ihre Einnahmen an das bei der Deutschen Notenbank für jede Maschinen-Traktoren-Station geführte Einnahmekonto ab. § 2 (1) Der Jahresarbeitsplan der Maschinen-Traktoren-Stationen, die Selbstkosten für diese Arbeiten und das Ausmaß der Finanzzuweisungen werden vom Ministerrat bestätigt. (2) Auf der Grundlage dieses Planes setzt das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft für die Räte der Bezirke, Abteilung Verwaltung MTS, für das Planjahr Kennziffern hinsichtlich des Umfangs der Arbeiten, des Treib- und Schmierstoffverbrauches, der Reparaturen und Richtsätze für das Limit in den einzelnen Ausgabengruppen fest. Die Räte der Bezirke, Abteilung Verwaltung MTS, verfahren in gleicher Weise für die einzelnen Maschinen-Traktoren-Stationen. (3) Von diesen Kennziffern und Richtsätzen ausgehend, stellt jede Maschinen-Traktoren-Station ihren eigenen Betriebsplan auf, gegliedert nach Quartalen. (4) Die von den Maschinen-Traktoren-Stationen aufgestellten Betriebspläne sind vom Rat des Bezirkes, Abteilung Verwaltung MTS, unter Mitwirkung des Leiters der Abteilung, der Unterabteilungen Planung, Landwirtschaft, Technik und des Hauptbuchhalters zu prüfen und vom Leiter der Abteilung Verwaltung MTS zu bestätigen. (5) Die Maschinen-Traktoren-Stationen haben eine Ausfertigung des bestätigten Betriebsplanes der zuständigen Niederlassung der Deutschen Notenbank zu übergeben. § 3 (1) In Übereinstimmung mit dem vom Ministerrat bestätigten Plan stellt das Ministerium der Finanzen dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft quartalsweise die erforderlichen Mittel zweckgebunden zur Verfügung. (2) Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft verteilt die erhaltenen Finanzmittel an die Räte der Bezirke, Abteilung Verwaltung MTS. Die Räte der Bezirke, Abteilung Verwaltung MTS, teilen diese Mittel nach den bestätigten Betriebsplänen auf die einzelnen Maschinen-Traktoren-Stationen auf. Hierbei sind die geplanten Bestandsveränderungen für Treib- und Schmierstoffe und sonstiges Material zu berücksichtigen. (3) Die Bezirksnliale der Deutschen Notenbank ermächtigt die zuständigen Niederlassungen, aus den bereitgestellten Mitteln Zahlungen in den einzelnen Ausgabengruppen im Rahmen des bestätigten Betriebsplanes der Maschinen-Traktoren-Stationen zu leisten. (4) Bei der Zuweisung von Haushaltsmitteln für das dritte und vierte Quartal ist durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und die Räte der Bezirke, Abteilung Verwaltung MTS, die Erfüllung des Betriebsplanes für das abgelaufene Quartal zu berücksichtigen. Wurden geplante;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 420 (GBl. DDR 1953, S. 420) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 420 (GBl. DDR 1953, S. 420)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden der und der anderen Organe des zur Feststellung von Hinweisen auf feindlich-negative Handlungen Einfluß zu nehmen, insbesondere bei der Untersuchung von Straftaten der allgemeinen Kriminalität; Kontrolle ausgewählter Personenkreise; Bearbeitung von Anträgen auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Übersiedlung in nichtsozialistische Staaten und nach Westberlin sowie Eheschließung mit Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten. Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der eingedrungen waren Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin: in Verbind, in ohne Menschen- sonst. Veroin- insgesamt händlerband. aus dem düng unter. Jahre Arbeiter Intelligenz darunter Arzte.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X