Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 344

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 344 (GBl. DDR 1953, S. 344); 344 Gesetzblatt Nr. 26 Ausgabetag: 27. Februar 1953 duktionsgenossenschaften und Betriebe. sowie für den Abschluß der Verträge erfolgt noch eine besondere Anweisung. X. Abschnitt Verträge Zu § 32 der Verordnung Durchführung der Vertragsabschlüsse § 52 (1) In den Verträgen zwischen den ablief er ungs-pflichtigen Erzeugern und den Erfassungsbetrieben (-stellen) sind insbesondere folgende Bedingungen festzulegen: 1. Art, Menge und Güte des abzuliefernden Erzeugnisses; 2. Ablieferungstermin; 3. Abnahmestellen; 4. Preise und Zahlungsfrist (für alle Erfassungsbetriebe gilt eine Zahlungsfrist von zehn Tagen nach Abnahme des Erzeugnisses); 5. die Sicherung der Vertragserfüllung, erforderlichenfalls durch die Pflicht zur Ersatzlieferung von anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen; 6. die Berechtigung des Erzeugers (Anbauers), vom Erfassungsbetrieb die Bezahlung der lt. Vertrag gelieferten, aber nicht von ihm zum Termin abgenommenen Erzeugnisse zu verlangen; 7. die Pflicht des Erfassungsbetriebes, dem Erzeuger sofort Beanstandungen der Menge, Güte und Sorte mitzuteilen und auf der Ablieferungsbescheinigung zu vermerken; 8. die Berechtigung der Erfassungsbetriebe, die Abnahme abzulehnen, wenn die Lieferungen des Erzeugers den Vertragsbedingungen nicht entsprechen; 9. die Pflicht des Erzeugers, der seinen vertraglichen Verpflichtungen termingemäß nicht nachgekommen ist, dies unverzüglich dem Erfassungsbetrieb mitzuteilen, der eine angemessene Nachfrist erteilen kann; 10. die Pflicht des Erzeugers, der die vertraglich vereinbarten Mengen oder Güte nicht liefern kann, dies dem Erfassungsbetrieb rechtzeitig mitzuteilen. Eine Vereinbarung über die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zwischen den Vertragspartnern kann nur mit Zustimmung des Rates des Kreises getroffen werden; 11. die Verpflichtung zum Schadenersatz bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen, insbesondere wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung des Vertrages. § 53 (1) Die Verträge sind zweifach auszufertigen. Eine Ausfertigung erhält der Erzeuger, die zweite der Erfassungsbetrieb. Die Vertragsmuster gibt das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf heraus. (2) Als Erfassungsbetriebe kommen bei den einzelnen Vertragskulturen in Betracht: a) für Zuckerrüben die volkseigenen Zuckerfabriken; b) für Obst die VEAB; c) für Tabak die VEB Rohtabak; d) für Faserpflanzen die VEAB; e) für Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen und Korbweiden die VEAB. (3) Der Abschluß von Verträgen der Erfassungsbetriebe mit volkseigenen Gütern und mit den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften über die Ablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bedarf der Bestätigung des Rates des Kreises. (4) Die Erfassungsbetriebe haben in den Verträgen die Ablieferungstermine unter Beachtung der in der Verordnung und der in dieser Durchführungsbestimmung festgesetzten Termine festzulegen. Zu § 33 der Verordnung § 54 Ablicferungsbescheide an Stelle von Verträgen (1) Kommt es mit einem Erzeuger nicht zu einer Vereinbarung über den Vertragsabschluß, so hat der Erfassungsbetrieb den Rat des Kreises zu benachrichtigen. Kommt es auch trotz der Vermittlung des Rates des Kreises nicht zum Vertragsabschluß,-so ist für die Ablieferung des betreffenden landwirtschaftlichen Erzeugnisses ein Ablieferungsbescheid auszuhändigen. Mit seiner Aushändigung ist die Ablieferungspflicht des Erzeugers begründet. An Stelle dieser Aushändigung kann der Rat des Kreises den Vertragsentwurf für verbindlich erklären. Dem Erzeuger ist der verbindlich erklärte Vertrag mit der Mitteilung auszuhändigen, daß sich die Rechtsverhältnisse aus diesem Vertrag so regeln, als wäre der Vertrag zwischen Erzeuger und Erfassungsbetrieb unmittelbar abgeschlossen worden. (2) Kommt es zwischen einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft und einem Erfassungsbetrieb über die Ablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht zum Vertragsabschluß, so hat der Rat des Kreises die Voraussetzungen für den Abschluß des Vertrages zu prüfen und dem Rat des Bezirkes zu berichten, der zu entscheiden hat. XI. Abschnitt Durchführung der Differenzierung der Ablieferungsmengen für tierische Rohstoffe im Jahre 1953 § 55 Lederrohhäute, Körner, Hufe und Hornschuhe (1) Die Räte der Bezirke haben die ihnen übergebenen Planmengen auf die Kreise aufzuteilen. Diese Aufteilung hat unter Berücksichtigung des Anfalls aus Hausschlachtungen und der Ein- und Ausfuhrverpflichtungen und Übereinstimmung mit den Abteilungen für Handel und Versoi'gung und für Nahrungs- und Genußmittelindustrie beim Rat des Bezirkes zu erfolgen. (2) Die Abteilungen für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse bei den Räten der Kreise übergeben die Planmengen dem VEAB. (3) Die Planmengen für Pelzfelle von Haustieren sind der VVEAB des Bezirkes aufgeteilt nach Kreisen für den Bezirk zu übergeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gosell-schaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren Eingeordnet in die Gesamtaufgaben Staatssicherheit zur vorbeugenden Vorhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den Beschuldigten nicht um Feinde oder sonstige Straftäter, sondern um solche Personen handelt - wie ich sie gerade anschaulich charakterisiert habe, dann ist das jeweilige Ermittlungsverfahren einzustellen.

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