Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 32

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 32 (GBl. DDR 1953, S. 32); 32 Gesetzblatt Nr. 2 Ausgabetag: 7. Januar 1953 i Instruktion zur Durchführung des Investitionsplanes und des Gcneralreparaturplanes. Investitionsplan I. Planinhalt § 1 Der Investiticnsplan sichert den volkswirtschaftlich notwendigen Ersatz von verbrauchten Anlagen und bestimmt den Umfang der Erweiterung des Grundfonds der volkseigenen Wirtschaft sowie der Anlagen der öffentlichen Verwaltung. § 2 Durch den Investitionsplan werden Mittel bereitgestellt für a) Erwerb von Grundstücken sowie von nicht volkseigenen Produktionsanlagen und Gebäuden, b) Bauten (einschl. Grundstücks- und Gebäudeeinrichtungen), c) Ausrüstungen: 1. Maschinen, maschinelle Anlagen und technische Einrichtungen, 2. Transportanlagen, Transportgeräte und Fahrzeuge, 3. Werkzeuge, Modelle und Vorrichtungen (keine Verbrauchsgegenstände), d) Betriebs- und Geschäftsausstattung (keine V erbrauchsgegenstände), e) Erstausstattung mit nichtamortisationspflichtigen Gegenständen, die zur Inbetriebnahme neuer durch Investitionen geschaffener Kapazitäten notwendig sind (z. B. Verbrauchswerkzeuge), f) Aufzucht von Vieh aus eigenen Mitteln der volkseigenen Güter bei Versetzung vom Umlauf- in das Anlagevermögen, g) Aufwendungen für örtliche Verlagerung von Anlagen. § 3 Die Mittel des Investitionsplanes mit Ausnahme der Aufwendungen gemäß § 4 sind in voller Höhe zu aktivieren. Die Haushaltsorganisationen (als Investitionsträger) haben nach Beendigung ihrer Investition dem Rechtsträger des Objektes die Höhe der investierten Mittel entsprechend der Sachkontenklasse 0 des Sachkontenrahmens der Staatlichen Verwaltung sofort mitzuteilen. § 4 (1) Örtliche Verlagerungen im Sinne des § 2 Buchst, g sind a) Umsetzungen von Anlagen zwischen verschiedenen Rechtsträgern, b) Verlagerungen von Betrieben, c) Verlagerung von geschlossenen Betriebsteilen sowie Umsetzungen von Großgeräten innerhalb des Zuständigkeitsbereiches eines Rechtsträgers. Die Aufwendungen zu Buchstaben b und c werden, sofern sie nicht im Investitionsplan enthalten sind, nur nach Beschluß des Ministerrates aus Mitteln des Investitionsplanes durch die Deutsche Investitionsbank finanziert. (2) Zu den Aufwendungen für örtliche Verlagerung gehören neben den Transportkosten (einschließlich Be- und Entladen) nur die Aufwendungen für Demontage und Montage der Anlagegegenstände. Der Wert der verlagerten Anlagen darf nicht in die Aufwendungen einbezogen werden. (3) Aufwendungen für örtliche Verlagerung bis zum Betrag von 1000 DM im Einzelfall für einzelne Anlagengegenstände sind aus Mitteln des aufnehmenden Betriebes zu decken. II. Investitionen außerhalb des Investitionsplanes § 5 (1) Betriebe und gleichgestellte Institutionen der volkseigenen Wirtschaft sind berechtigt, a) 10#/o des Direktorfonds I für den zusätzlichen Bau und Ausbau von Werkwohnungen, Kindergärten, Kulturhäusern, Klubräumen und Sportanlagen (einschließlich Projektierung) sowie für die zusätzliche Ausgestaltung der kulturellen und sozialen Einrichtungen zu verwenden. Das zur Durchführung dieser Investitionen benötigte Material muß mindestens zu 75°/ aus betrieblichen und örtlichen Reserven bereitgestellt werden. Sofern entscheidende Materialien von den Materialversorgungsstellen bereitgestellt werden müssen, haben die Betriebe vor Beginn des Baues die Beschaffung dieses Materials sicherzustellen, b) den Direktorfonds II für Investitionen zu verwenden, durch die nachweisbar eine Senkung der Selbstkosten erfolgt. Die sonstige Zweckbestimmung des Direktorfonds II darf durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigt werden, c) 15°/o des überplanmäßigen Gesamtgewinnes aus erarbeiteter Selbstkostensenkung zur Durchführung von baulichen Veränderungen (keine Neubauten) sowie zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Inventar zu verwenden. Dabei muß das zur Durchführung der baulichen Veränderungen erforderliche Material aus betrieblichen oder örtlichen Reserven bereitgestellt werden. (2) Gemeinden, Städte oder Kreise führen Investitionen im Rahmen ihrer Pläne für zusätzliche Aufgaben entsprechend dem Ministerratsbeschluß vom 12. Juni 1952 (MinBl. S. 85) durch. III. Investitionen in Nichtvolkseigentum § 6 (l) Investitionen mit volkseigenen Mitteln in Nichtvolkseigentum sind nur zulässig, a) wenn die Plankommission des Rates des Bezirkes bestätigt, daß für den beabsichtigten Zweck im volkseigenen Bereich des Bezirkes entsprechende Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen, b) wenn der Planträger bestätigt, daß in seinem Industrie- oder Wirtschaftszweig die vorhandenen Kapazitäten voll ausgenutzt sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der einzelnen Vernehmung.

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