Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 287

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 287 (GBl. DDR 1953, S. 287); Gesetzblatt Nr. 20 Ausgabetag: 16. Februar 1953 287 können. Flambierapparate, die dem Brenner flüssigen Brennstoff zuleiten, müssen gegen Flammenrückschlag und unzulässige Druckerhöhung gesichert sein. § 54 (1) Silos dürfen nur unter Beachtung der Vor- schriften der Arbeitsschutzbestimmung 616 Befahren von Behältern, Apparaten, Rohrleitungen, Gruben usw. in Verbindung mit der Vorschrift des § 10 der Arbeitsschutzbestimmung 312 Mühlenindustrie bestiegen werden. (2) Für Böttchereien sind die Arbeitsschutzbestimmungen 231 Holzbearbeitung und Holzverarbeitung und 232 Holzbearbeitungsmaschinen (GBl. 1952 S. 1207 und 1229) zu beachten. (3) Für elektrische Anlagen gilt das von der Kammer der Technik herausgegebene Vorschriftenwerk Deutscher Elektrotechniker und die Arbeitsschutzbestimmung 904 Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen . § 55 Inkrafttreten Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. Januar 1953 Ministerium für Arbeit I. V.: Malter Staatssekretär Bekanntmachung der Arbeitsschutzbestimmung 353. Gleisanlagen und Fahrleitungen Vom 2. Januar 1953 Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird nachstehende Arbeitsschutzbestimmung erlassen: Allgemeine Bestimmungen § 1 (1) Gleisanlagen (Schienenstränge, Weichen, Drehscheiben, Schiebebühnen und Zubehör) sind der Fahrgeschwindigkeit, den Gefäll- und Krümmungsverhältnissen, den Betriebslasten und der Tragfähigkeit des Untergrundes entsprechend nach den anerkannten Regeln der Technik herzustellen und so zu erhalten, daß sie einen sicheren Betrieb und gefahrlosen Verkehr gewährleisten. (2) Bei Normalspurbahnen sind die Vorschriften der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung Nr. 300 zu beachten. (3) Schäden an Gleisanlagen sind sofort den zuständigen Aufsichtsstellen zu melden. (4) Gefahrenstellen, die eine Gefährdung von Menschen und Material zur Folge haben können, sind sofort durch Warnzeichen und Sicherungsposten kenntlich zu machen. § 2 Verkehrswege und Gleisanlagen sind, wenn es die Betriebsverhältnisse gestatten, zu trennen. § 3 (1) Gleise müssen solchen Abstand von Gebäuden, Mauern, Masten usw. haben, daß zwischen ihnen und den am weitesten herausstehenden Teilen der Fahrzeuge überall noch mindestens 0,5 m Raum bleibt. Beim Lagern von Gegenständen neben den Gleisen ist ebenfalls ein Abstand von 0,5 m einzuhalten. (2) Bei nebeneinanderliegenden Gleisen muß der Abstand zwischen den am weitesten herausstehenden Teilen der Fahrzeuge mindestens 1 m betragen. (3) Für unterirdische Betriebsanlagen und Laderampen gilt Abs. 1 nicht; bei ihnen müssen die Laderampen aber in Abständen von je 10 m Aufstiege haben. (4) Drehscheiben für Handförderung (Kletterdrehscheiben) müssen in einem Abstand von mindestens 1,20 m zwischen der äußersten Gleisschiene und festen Gegenständen verlegt sein. (5) Unvermeidbare Profilverengungen sind bis zu einer Höhe von 2 m über der Erde durch einen weißen Farbanstrich kenntlich zu machen. Bei Durchfahrten u. dgl. sowie in Tunneln und Stollen ist außerdem durch Ausweichstellen (Nieschen usw.) für ausreichenden Schutz zu sorgen. (6) Geländer an hochliegenden Gleisen und auf Brücken müssen so angeordnet sein, daß Personen den fahrenden Fahrzeugen gefahrlos ausweichen können. (7) An hochliegenden Sturzgleisen, die zu Entladearbeiten betreten werden müssen, sind absturzsichere Laufbühnen anzubringen. (8) Für Kopfkippen und Brücken des Feldbahnbetriebes sind abgebundene Rüstböcke zu benutzen, deren Stärke entsprechend der Belastung berechnet sein muß. § 4 (1) Handbetriebene Weichen müssen, wenn es die Betriebsverhältnisse erfordern, bei Tage schon von weitem, erforderlichenfalls auch bei Dunkelheit, die Weichenstellung erkennen lassen. Handweichen, die außerhalb des Bereiches eines Weichenstellers liegen, müssen verschließbar oder anderweitig gesichert sein. Sie müssen sich gefahrlos erreichen und bedienen lassen. (2) Bei größeren Rangieranlagen ist das Betätigen der Weichen von zentraler Stelle anzustreben. (3) An Weichen und Kreuzungen, bei denen mit einem Abstellen von Wagen zu rechnen ist, müssen Merkpfähle zur Sicherung des Abstandes der Fahrzeuge von benachbarten Gleisen angebracht sein. § 5 An Bahnüberführungen müssen Vorrichtungen vorhanden sein, durch die ein Herabfallen des Ladegutes auf die Verkehrswege und Arbeitsplätze wirksam verhindert wird. § 6 Bei Gleisübergängen muß die Wegeoberkante in Höhe der Schienenoberkante liegen. § 7 (1) An unübersichtlichen Stellen, besonders an Torausgängen, Treppen und Gebäudeecken, sind Warnungstafeln und Schranken (Umgehungs-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 287 (GBl. DDR 1953, S. 287) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 287 (GBl. DDR 1953, S. 287)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtete Aktivitäten durchzusetzen, zu diesem Zweck besonders die Jugendarbeit in der Jungen Gemeinde zur feindlichen Beeinflussung Jugendlicher zu nutzen und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleistenÄcßfß die In-lensivierung als Hauptweg zur weiteren Qualifizierung der Ätb.eifemit den jis Jlui konsequent durchgesetzt wird. Die Vorgabe langfristiger Orientierungen und Aiifgäbenstellungen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X