Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 280

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 280 (GBl. DDR 1953, S. 280); 280 Gesetzblatt Nr. 20 Ausgabetag: 16. Februar 1953 § 29 In Erde geformte Gußstücke müssen zur Vermeidung einer Überlastung der Hebezeuge vor dem Herausziehen möglichst weit freigelegt werden. Sie dürfen erst nach völliger Erstarrung des Gusses herausgezogen werden. Gußputzerei § 30 (1) Die Gußputzerei ist bei Neuanlagen und, soweit möglich, auch bei bestehenden Gießereien von den übrigen Arbeitsräumen abzutrennen. (2) In der Putzerei ist eine gute mechanische Staubabsaugung einzurichten. § 31 (1) Mit Freistrahlgebläse darf Guß nur im Freien oder in besonderen Blaskammern mit Staubabsaugung geputzt werden. (2) Sind die Putzer der Einwirkung des Sandstrahles unmittelbar ausgesetzt, so haben sie Schutzkleidung (Staubhelm mit Frischluftzuführung, geschlossene Arbeitskleidung Sandstrahlbläseranzug , Armhandschuhe) zu tragen. (3) Wird die zugeführte Frischluft einer Preßluftanlage entnommen, so ist die Atemluft durch ein geeignetes Filter von Staub und Öl zu reinigen. (4) Im Winter ist die zugeführte Frischluft durch eine elektrische Heizvorrichtung vorzuwärmen. Mit der Heizvorrichtung muß die Temperatur der zugeführten Luft um mindestens 20 ° C regelbar erhöht werden können. § 32 Jeder durch Staub gefährdete Beschäftigte muß ein Atemschutzgerät Frischluftgerät , Kolloidfilter erhalten und benutzen. § 33 (1) Frauen und Personen unter 21 Jahren dürfen nicht als Sandstrahler oder Stahlkiesbläser beschäftigt werden. (2) Von staubgefährlicher Beschäftigung sind Personen auszuschließen, die an chronischer Erkrankung der Atmungsorgane, wie Tuberkulose, Bronchialkatarrh und Asthma, sowie an ausgedehnten Rippenfellverwachsungen, Rückgratverkrümmungen oder chronischer Herzmuskelerkrankung leiden. Ebenso sind Mundatmer ausgeschlossen. ** § 34 Ist beim Putzen von Hohlkörpern der Aufenthalt im Innern derselben erforderlich und werden dazu elektrische Lampen verwendet, dürfen diese nur mit Kleinspannung (42 Volt) betrieben werden. Das gleiche gilt für die dazu benutzten Elektro-Handschleif-Maschinen (siehe hierzu auch die von der Kammer der Technik herausgegebenen Vorschriften Deutscher Elektrotechniker 0100, § 15). § 35 Bei Gußputzarbeiten mit Hand- und Ständerschleifmaschinen sind die einschlägigen Vorschriften ** Siehe auch Arbeitsschutzbestimmung 622 Verhütung von Staublungenerkrankungen (Silikose) in Betrieben. des Abschnittes „Schleifkörper und Schleifmaschinen“ in der Arbeitsschutzbestimmung 192 Metallbearbeitung zu beachten. § 36 Zerkleinern von Guß (1) Das Zerkleinern von Guß und Schrott von Hand muß in genügendem Abstand von anderen Arbeitsstellen und Gängen erfolgen (Splittergefahr). (2) Die mechanische Zerkleinerung darf nur in vorschriftsmäßig geschützten Fallwerken (s. Arbeitsschutzbestimmung 531 Fallwerke GBl. 1952 S. 606) geschehen. Wenn das ausnahmsweise nicht möglich ist, darf Guß nach Betriebsschluß unter Beachtung der nötigen Vorsichtsmaßnahmen mit Hilfe von Krananlagen zerkleinert werden. § 37 Spritzgießerei Spritzgußmaschinen müssen so eingerichtet sein, daß die daran Beschäftigten und vorübergehende Personen vor Spritzern geschützt sind. § 38 Inkrafttreten Diese Arbeitsschutzbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. Januar 1953 Ministerium für Arbeit I.V.: Malter Staatssekretär Bekanntmachung der Arbeitsschutzbestimmung 292. Roßhaarspinnereien, Haar- und Borsten-zurichtereien sowie Bürsten- und Pinselmachereien * Vom 6. Januar 1953 Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) wird nachstehende Arbeitsschutzbestimmung erlassen: § 1 Diese Arbeitsschutzbestimmung findet Anwendung auf alle Anlagen, in denen Pferde-, Rinderoder Ziegenhaare, Schweinsborsten oder Schweinswolle zugerichtet oder zu Krollhaaren versponnen oder in denen unter Verwendung solcher Materialien Bürsten, Besen oder Pinsel hergestellt werden. § 2 (1) Die aus dem Ausland eingeführten Pferde-, Rinder- und Ziegenhaare, Schweinsborsten und Schweinswolle dürfen erst in Bearbeitung genommen werden, nachdem sie im Betrieb, in dem die Bearbeitung erfolgen soll, desinfiziert wurden. Wird durch die Arbeitsschutzinspektion festgestellt, daß in diesem Betrieb die Gewähr einer einwandfreien Desinfektion nicht gegeben ist, so kann sie * Hierfür gelten auch die einschlägigen Bestimmungen der Arbeitsschutzbestimmung 291 Textilindustrie, Haarhutherstellung und Vorschriften für Lumpensortieranstalten .;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit als durchzuführenden Maßnahmen müssen für das polizeiliche Handeln typisch sein und den Gepflogenheiten der täglichen Aufgabenerfüllung durch die tsprechen.

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