Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 276

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 276 (GBl. DDR 1953, S. 276); 276 Gesetzblatt Nr. 20 Ausgabetag: 16. Februar 1953 § 9 (1) Bei Arbeiten an den Gichtverschlüssen und im Ofenschacht sind die Gichtverschlüsse und die dazugehörigen Antriebsmaschinen gegen unbeabsichtigtes Bewegen (z. B. durch Entfernung der Sicherungen) zu sichern. (2) Vor Arbeitsbeginn ist an der Arbeitsstelle durch den dafür Verantwortlichen eine Untersuchung des CO-Gehaltes der Luft zu veranlassen. Außerdem ist der Bedienende für die Gichtwinde durch den Verantwortlichen über das Ergebnis zu unterrichten. Getroffene Vorsichtsmaßnahmen dürfen nur von dem für die Arbeiten Verantwortlichen wieder aufgehoben werden. § 10 (1) Bei Arbeiten über der Gicht, beim Abdichten der Explosionsklappen oder der Klappen an Staubabscheidern sind die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen Gasschutzmaßnahmen zu treffen (z. B. Verwendung von Gasschutzgeräten, Verbot des Einzelarbeitens, Betrauung mehrerer Personen mit der Durchführung der Arbeit sowie Sicht- und Ruf verbin düngen unter den Beschäftigten). (2) Wird über der Gicht bei geöffneten Gasverschlüssen gearbeitet, so müssen die Arbeitsbühnen Schutz gegen ein Abstürzen in den Ofen gewähren. Erforderlichenfalls sind für die Arbeiten besondere Schutzgeräte oder sonstige Auffangsvorrichtungen, z. B. Netze, anzuwenden. (3) Bei Arbeiten von längerer Dauer, z. B. beim Nieten, Entrosten, Anstreichen, sind die Arbeitsplätze je nach der Windrichtung so zu wählen, daß sie von entweichenden Gasen frei bleiben. § 15 Sauerstoff-Flaschen sind gegen Wärmeeinwirkung geschützt aufzustellen. In unmittelbarer Nähe des Ofens dürfen Sauerstoff-Flaschen nicht gelagert werden. Sie sind so zu lagern, daß eine Explosion der Flaschen bei Ofendurchbrüchen nicht erfolgen kann. § 16 Die Zubringerwagen in Erzbunkeranlagen müssen in ihrer Größe und Bauart sowie in deren Gleisführung so beschaffen sein, daß die auf den Fahrzeugen befindlichen Personen zwischen Wagen und Bunkeranlage nicht gequetscht werden können. § 17 Möllerwagen müssen durch Feststellvorrichtung gegen unbeabsichtigtes Umkippen gesichert sein. § 18 Roheisen- und Schlackenpfannen dürfen nur so weit gefüllt werden, daß der Pfanneninhalt beim Transport nicht überlaufen oder spritzen kann. Das Mitfahren auf Roheisen- und Schlackenpfannenwagen ist nur beim Vorhandensein feuersicherer Bedienungsstände gestattet. § 19 Gasleitungen und Gasreinigungsapparate sollen so beschaffen sein, daß sich die Leitungen gefahrlos reinigen lassen (z. B. Öffnung der Reinigungsklappen nach unten, Fernbetätigung von Reinigungsund Explosionsklappen). Einsteigeöffnungen müssen mindestens 600X600 mm lichte Weite haben und möglichst direkt über dem Boden angebracht sein. (4) Besteht Absturzgefahr, so haben sich die Beschäftigten anzuseilen. § 11 Bei Arbeiten im Ofenschacht müssen die Beschäftigten ständig beobachtet werden. Bei Absturzgefahr sind entsprechende Schutzmaßnahmen, wie Anseilen, Anwendung von Arbeitsgerüsten, zu treffen. § 12 Die Umgänge des Ofenschachtes dürfen zu Ausbesserungsarbeiten oder zur Überwachung nur von mehreren Personen gleichzeitig begangen werden; sie müssen dabei Gasschutzgeräte benutzen. Der Abstand der einzelnen Personen voneinander muß gegenseitige Sicht- und Rufverbindung ermöglichen. Bei Niederschachtöfen kann bei der Überwachung hiervon abgesehen werden. § § 13 Beim Granulieren der Schlacke muß im Schlackenablauf mitgeführtes Eisen durch geeignete Mittel (z. B. Mulden, Querdämme) zurückgehalten werden. § 14 Für das Abstechen sind, auch wenn es unter Verwendung des Lürmann-Gerätes erfolgt, Schutzmittel gegen Verbrennungen zur Verfügung zu stellen und zu benutzen. Die Arbeitsschutzkleidung muß aus nicht brennbaren Stoffen bestehen. § 20 Leitungen, die begangen werden müssen, sind auf beiden Seiten mit Geländer und Fußleiste zu versehen, oder es ist in halber Höhe der Leitungen ein Laufsteg mit Geländer an der freiliegenden Seite anzubringen. § 21 Gasgefährdete Aufstiege und Zugänge, z. B. Aufgänge zu Ventilen, Laufstegen, Fahrlöchern von Leitungen, müssen durch Bügel, Körbe, Rückenschutz u. dgl. gegen Abstürzen gesichert sein. § 22 Bei Geländern an Bühnen, Laufstegen und Umgängen mit Gasgefahr darf der Abstand zwischen Fußleiste und unterstem Zwischenstab nicht mehr als 25 cm betragen. Das gleiche gilt für Bühnen, die zu Ausbesserungsarbeiten benutzt werden. § 23 Die Umgänge der Winderhitzer müssen zum Schutz gegen Herabfallen von Baustoffen mindestens bis zur halben Geländerhöhe vollwandig verkleidet sein. Entsprechende Warnschilder sind anzubringen. ' § 24 Befinden sich Gasleitungen neben oder über Räumen, die zum Aufenthalt von Personen dienen, so sind die Explosionsklappen so anzuordnen, daß in den Räumen befindliche Personen nicht durch austretende Stichflammen und Gase gefährdet werden können.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der verankerten Rechte und Pflichten durch die Bürger unseres Landes und ihrer darauf beruhenden Bereitschaft, an der Erfüllung wichtiger Aufgaben zur Sicherung der gesellschaftlichen Entwicklung und der staatlichen Sicherheit entscheidendes Objekt, Bereich, Territorium oder Personenkreis, in dem durch die Konzentration operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die komplexe politisch-operative Sicherung der Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung durchzuführeude UntersuchungshaftVollzug im MfShat durch vorbeugende politisch-operative Maßnahmen sowie Wach-, Sicherungs-, Kontroll- und Betreuungs-aufgäben zu gewährleisten, daß.

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