Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 243

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 243 (GBl. DDR 1953, S. 243); Gesetzblatt Nr. 15 Ausgabetag: 3. Februar 1953 243 sungen der Aufsichtspersonen anzuhalten. Die Mitglieder der Brigaden müssen diese Weisungen befolgen. 3. Zechenbuch § 344 (1) Der Werksleiter hat für die Führung eines Zechenbuches zu sorgen und die Eintragungen in dieses Buch zu überwachen. (2) In das Zechenbuch sind auf Verlangen der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und der Arbeitsschutzinspektion Anordnungen und Verfügungen einzutragen. (3) Der Werksleiter muß die Eintragungen im Zechenbuch den Aufsichtspersonen unverzüglich bekanntgeben. Diese haben die Kenntnisnahme durch Unterschrift zu bestätigen. 4. Bekanntmach un ge n an die Belegschaft § 345 (1) Der Werksleiter muß Verfügungen und Anordnungen der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion und solche der Arbeitsschutzinspektion auf deren Verlangen der Belegschaft bekanntgeben. t (2) Aushänge, Anschläge und Tafeln müssen stets gut lesbar sein. § 346 (1) Jedem Belegschaftsmitglied ist bei der Anlegung nach erfolgter Belehrung ein Abdruck der Vorschriften für die Technische Sicherheit und den Arbeitsschutz im Erzbergbau usw. gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen. (2) Ein Abdruck dieser Vorschriften muß für jedermann im Betrieb erreichbar an geeigneter Stelle ausliegen. 5. Arbeitsschutzkommission § 347 (1) Die Arbeitsschutzkommission hat durch ein geeignetes Mitglied mindestens einmal wöchentlich an der Prüfung der Förderseile teilzunehmen. Alle Prüfungsteilnahmen und Beanstandungen sind in das Seilprüfungsbuch einzutragen. (2) Die Arbeitsschutzkommission ist verpflichtet, das Grubenrettungswesen, insbesondere das Alter der Grubenwehrmänner und den Stand der Ausbildung, mit zu überprüfen. (3) Ein Mitglied der Arbeitsschutzkommission muß im Grubenrettungswesen, ein weiteres in der Feuerwehr des Betriebes ausgebildet sein. Abschnitt XXI. Sondervorschriften für bestimmte Bergfcauzweige A. Sondervorschriften für Schieferbergwerke 1. Markscheidesicherheitspfeiler § 348 Auf beiden Seiten der Markscheiden, Feldesgrenzen oder Betriebsgrenzen müssen Sicherheitspfeiler von mindestens 2,5 m Stärke, rechtwinklig gegen die Markscheide, Feldesgrenze oder Betriebsgrenze gemessen, stehengelassen werden. 2. A b b a ü e § 349 (1) Sämtliche untertägigen Abbauorte müssen zwei Zugänge besitzen. In besonderen Fällen kann die Technische Bezirks-Bergbauinspektion im Einvernehmen mit der Arbeitsschutzinspektion Ausnahmen bewilligen. (2) Alle Abbauorte sind nach der Stunde aufzufahren. Die Abbauausmaße dürfen bestimmte betriebsplanmäßig festgelegte Maße nicht übersteigen. (3) Die Sicherheitspfeiler gegen Strecken und andere Abbaue müssen mindestens eine Stärke von 5 m haben. (4) In Tagebauen ist die Strossenhöhe im festen Schiefergestein betriebSpianmäßig festzulegen. Sie darf 12 m nicht übersteigen. Für den Abraumbetrieb in lockeren Gesteinsschichten gelten die Bestimmungen in § 178 sinngemäß. § 350 (1) In thüringischen Hohlbauen muß zu darüberliegenden Höhlbauen eine mindestens 5 m starke Schwebe, die gewölbeartig auszubilden ist, anstehen bleiben. Diese muß einwandfrei beräumt sein. (2) Die Fortsetzung eines Hohlbaues unter der Sohle als Gesenkbau darf nur bis zu einer Teufe von 20 m erfolgen. (3) Bei Firstennachfall in Hohlbauen und Gesenkbauen ist der weitere Abbau sofort zu stunden. Die Technische Bezirks-Bergbauinspektion entscheidet im Einvernehmen mit der Arbeitsschutzinspektion über die weitere Fortsetzung des Abbaues. (4) In Firstepbauen rheinischer Abbauweise dürfen die Höhen der einzelnen Firsten höchstens 4 m betragen. Der Versatz ist stets so hoch zu halten, daß jederzeit eine einwandfreie Beräumung der Firsten möglich ist. (5) Beim Beräumen und Prüfen der Firsten sind starke Scheinwerfer von 500 bis 1000 Watt Stärke zu verwenden. § 351 (1) Gesenkbaue sind an ihren Zugängen bis in Brusthöhe ausreichend gegen Absturz von Menschen und Förderwagen zu sichern. (2) Haspel und Schwenkarm sind fest zu verlagern, so daß ihre Standsicherheit gewährleistet ist. Die Bedienung des Schwenkmastes muß aus gesicherter Stellung erfolgen. (3) Die Förderanlagen für Gesenkbaue einschließlich der Seile sind täglich eingehend zu prüfen. Diese Prüfung hat auch wöchentlich durch eine maschinentechnisch vorgebildete Person zu erfolgen. Über die wöchentlichen Prüfungen ist Buch zu führen. (4) Die Gleise in den Zugangsstrecken dürfen nur bis an die Absperrung heranreichen und sind an den Enden zu sichern. (5) Die Belegschaft im Abbau hat sich während der Förderung in gesicherte Stellung zu begeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen. Zur Durchführung spezifischer operativ-technischer Aufgaben in den Untersuchungshaftanstalten ist eine enge Zusammenarbeit unerläßlich, um neue operativ-technische Mittel zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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