Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 240

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 240 (GBl. DDR 1953, S. 240); 240 Gesetzblatt Nr. 15 ■ Ausgabetag: 3. Februar 1953 c) anderes auf Verlangen der Technischen Bergbauinspektion oder der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion im Einzelfalle. § 311 (1) Die Grubenbaue sind, bevor sie unbefahrbar werden, markscheiderisch aufzunehmen. (2) Die Lage von Bauen, die wider Erwarten unbefahrbar geworden sind, ist dem Markscheider möglichst genau anzugeben. § 312 Zum Schutze von Bauen an den Markscheiden, Feldesgrenzen oder Betriebsgrenzen muß das Nachbarwerk gestatten, daß seine Baue, die 50 m oder weniger von den Markscheiden, Feldesgrenzen oder Betriebsgrenzen entfernt sind, auf das Grubenbild des anderen Werkes auf getragen werden. § 313 ' Wird der Betrieb einer Anlage eingestellt, so ist das Grubenbild vollständig nachzutragen und in allen Teilen und Unterlagen abzuschließen. 3. Markscheiderische Angaben § 314 Baue an Markscheiden, Feldesgrenzen oder Betriebsgrenzen, an Sicherheitspfeilern und Schutzbezirken dürfen nur nach besonderen Angaben des Markscheiders aufgefahren werden. 4. Vollständigkeit des Grubenbildes § 315 (1) Der Werksleiter hat dem Markscheider alles, was auf dem Grubenbild dargestellt werden muß, schriftlich oder zeichnerisch mitzuteilen. (2) Nach jeder Nachtragung des Grubenbildes hat sich der Werksleiter von der Vollständigkeit der Nachtragung zu überzeugen. 5. Markscheidezeichen § 316 Markscheiderische Festpunkte und Zeichen über und unter Tage dürfen durch Unbefugte weder beseitigt noch in ihrer Lage verändert werden. Abschnitt XVIII. Besonderer Schutz der im Bergbau Beschäftigten 1. Beschäftigung der Arbeiter a) Allgemeines § 317 (1) Mit bergmännischen Arbeiten über und unter Tage dürfen nur Personen beschäftigt werden, die gemäß den Bestimmungen der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) nach dem Zeugnis eines mit den Arbeitsbedingungen im Bergbau vertrauten Arztes hierfür tauglich sind. (2) Die Tauglichkeit ist durch Nachuntersuchungen zu überwachen. (3) Personen mit körperlichen Schäden oder sonstigen Leiden dürfen nur mit solchen Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie weder sich noch andere gefährden können. (4) Über 60 Jahre alte Personen, die noch nie unter Tage beschäftigt waren, dürfen für den Untertagebetrieb nicht zugelassen werden. Personen, die noch nicht unter Tage beschäftigt waren, müssen in einer vom Werksleiter bestimmten Zeit mit betriebserfahrenen Bergleuten zusammen arbeiten. (5) Neu angelegte Personen müssen in mindestens einer Belehrungsschicht mit den Verhältnissen der Grube vertraut gemacht werden. b) Häuer § 318 Als Häuer darf nur beschäftigt werden, wer als Lehrhäuer tätig war und die Häuerprüfung abgelegt hat. c) Arbeitsortbelegung § 319 (1) Abbaubetriebe, Aufhauen, Aufbrüche, Gesenke und Arbeiten in Schächten und Gestellbremsbergen dürfen mit einer Person nur dann belegt werden, wenn andere erfahrene Bergleute ständig in Rufnähe sind. Dies gilt auch für Reparaturarbeiten in Strecken und Abbauen (2) Vereinzelt liegende Ortsbetriebe dürfen nicht mit einem Mann allein belegt werden. Ausnahmen kann die Arbeitsschutzinspektion bewilligen. d) Werksfremde Arbeiter § 320 Für die Personen, die in Bergwerksbetrieben arbeiten, aber von anderen Betrieben entlohnt werden, gelten die Bestimmungen dieser Vorschriften. 2. Gesundheitsschutz a) Arbeiten bei gesundheitsschädigender Staubentwicklung § 321 (1) Bei Arbeiten mit gesundheitsschädigender Staubentwicklung sind Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Staubentwicklung zu treffen. (2) Diese Maßnahmen haben sich besonders auf die Arbeiten beim Bohren und Schießen im Gestein, beim Laden, Versetzen und Zerkleinern von Bergen zu erstrecken. Diese Arbeitsstellen müssen Anschluß an eine Wasserleitung haben. (3) Die in staubgefährdeten Betrieben beschäftigten Personen müssen bei der Arbeit Staubmasken tragen. (4) Die Bestimmungen der Arbeitsschutzbestimmung 622 Verhütung von Staublungenerkrankungen (Silikose) in Betrieben sind zu beachten. (5) Die Arbeitsschutzinspektion kann in besonderen Fällen weitergehende Anordnungen treffen. b) Schutz gegen Nässe § 322 (1) An nassen Betriebsorten unter Tage sind Vorrichtungen zum Abhalten von Tropfwasser und Laugen anzubringen. (2) An den Füllörtern von nassen Schächten sind Schutzvorrichtungen gegen das Tropfen von Wasser und Laugen anzubringen:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen. noch kon. tIj tinuierlicherNfgeeigaete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich. negativer Aktivitäten. Verhärtet und sur unbedingten Gewährleistung der So ion.

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