Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 143

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 143 (GBl. DDR 1953, S. 143); Gesetzblatt Nr. 10 Ausgabetag: 27. Januar 1953 143 § 8 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. Januar 1953 Staatssekretariat für Hochschulwesen Prof. Dr. H a r i g Staatssekretär Zweite Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über die Verleihung von Ehrenbezeichnungen an verdiente Lehrer und Ärzte des Volkes. Vom 6. Januar 1953 Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. März 1950 über die Verleihung von Ehrenbezeichnungen an verdiente Lehrer und Ärzte des Volkes (GBl. S. 331) wird für die Auszeichnung von Lehrern an allgemeinbildenden Schulen folgendes bestimmt: § 1 Die Ehrenbezeichnung „Verdienter Lehrer des Volkes“ kann einem Lehrer verliehen werden, a) der die Kinder und Jugendlichen zu aufrechten Patrioten erzieht, die fähig und bereit sind, aktiv am planmäßigen Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik mitzuarbeiten, ihre Errungenschaften jederzeit zu verteidigen und für die Schaffung eines einheitlichen, unabhängigen, friedliebenden und demokratischen Deutschland vorbehaltlos zu kämpfen; b) der seinen Unterricht auf der Grundlage der fortgeschrittenen Wissenschaft erteilt, insbesondere ihm die Erkenntnisse der Sowjet-Pädagogik zugrunde legt; c) der die didaktischen Prinzipien in seiner Unterrichts- und Erziehungsarbeit beispielhaft anwendet und in Zusammenarbeit mit Elternhaus und Jugendorganisation einen erfolgreichen Kampf gegen das Zurückbleiben der Schüler führt; d) der in seinem Unterricht die Erfüllung der verbindlichen Lehrpläne des Ministeriums für Volksbildung sichert oder in den Einrichtungen der vorschulischen Erziehung seine Arbeit auf der Grundlage der vom Ministerium für Volksbildung herausgegebenen Richtlinien über die „Ziele und Aufgaben der vorschulischen Erziehung“ erfolgreich durchführt; e) der seine bei der Verbesserung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit gewonnenen Erfahrungen einem größeren Kreis von Lehrern vermittelt und dadurch hilft, auch ihre Unterrichtsarbeit zu verbessern; f) der selbst aktiv an der Arbeit der Jugendorganisation teilnimmt oder als Freund der Jugend die Jugendorganisation in ihrer Arbeit mit allen Kräften unterstützt und fördert; g) der durch die Erfolge in seiner Unterrichtsund Erziehungsarbeit sowie durch seine beispielhafte gesellschaftliche und politische Tätigkeit in der demokratischen Öffentlichkeit im Kampf für den sozialistischen Aufbau, für die Schaffung der Einheit Deutschlands und für die Erhaltung des Friedens * 1. Durchlb. (GBl. 1950 S. 407). Anerkennung bei der werktätigen Bevölkerung seines Wirkungskreises findet und als Persönlichkeit innerhalb und außerhalb der Schule seinen Einfluß geltend macht; h) der eine abgeschlossene pädogogische Ausbildung hat, mindestens fünf Jahre im praktischen Schuldienst erfolgreich tätig war und während dieser Zeit an der Verwirklichung der vor der deutschen demokratischen Schule stehenden Aufgaben aktiv mitgearbeitet hat; i) der für seine Leistungen mindestens einmal als Aktivist ausgezeichnet wurde oder als Inhaber eines Einzelvertrages die übernommenen Selbstverpflichtungen mustergültig erfüllt; k) der in seiner Lebensführung charakterlich und moralisch ein Vorbild ist. § 2 Kandidaten für die Auszeichnung „Verdienter Lehrer des Volkes“ sind dem Ministerium für Volksbildung von den Räten der Bezirke, den demokratischen Parteien und den Massenorganisationen bis zum 31. Januar jedes Jahres (im Jahre 1953 bis zum 28. Februar) vorzuschlagen. § 3 Beim Ministerium für Volksbildung wird ein beratender Ausschuß gebildet, der die Kandidaten für die Auszeichnung „Verdienter Lehrer des Volkes“ auswählt und dem Ministerium benennt. Diesem Ausschuß gehören an: 1. ein Vertreter des Förderungsausschusses bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik; 2. der Leiter der Hauptabteilung Unterricht und Erziehung im Ministerium für Volksbildung; 3. der Direktor des Deutschen Pädagogischen Zentralinstituts; 4. der Vorsitzende der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung im FDGB; 5. ein Vertreter des Zentralrates der FDJ; 6. ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB; 7. zwei Vertreter der Elternbeiräte (je ein Vertreter aus einer Stadtschule und einer Landschule). § 4 Den Vorsitz bei den Verhandlungen des beratenden Ausschusses führt der Minister für Volksbildung oder ein von ihm ernannter Beauftragter. § 5 Die Verleihung der Ehrenbezeichnung „Verdienter Lehrer des Volkes“ an Berufsschullehrer wird durch das Staatssekretariat für Berufsausbildung gesondert geregelt. § 6 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1953 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Erste Durchführungsbestimmung vom 22. Mai 1950 zum Gesetz über die Verleihung von Ehrenbezeichnungen an verdiente Lehrer und Ärzte des Volkes (GBl. S. 467) für die Auszeichnung von Lehrern an allgemeinbildenden Schulen außer Kraft. Berlin, den 6. Januar 1953 Ministerium für Volksbildung Prof. E. Z a i s s e r Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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