Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1281

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1281 (GBl. DDR 1953, S. 1281); Gesetzblatt Nr. 133 Ausgabetag: 24. Dezember 1953 1281 b) Die Abberufung oder die Lösung des Arbeitsver-hältnisses des Buchhalters muß von der Mitgliederversammlung gleichfalls bestätigt werden. c) Der Vorstand kann entsprechend den örtlichen Bedingungen der Genossenschaft (Größe, Vienbestand, Anbauverhältnis) Helfer des Buchhalters ernennen. d) Bei der Übergabe und Übernahme der Funktion des Buchhalters in der Genossenschaft hat die Revisionskommission unter Hinzuziehung des Instrukteurs für Rechnungswesen beim Rat des Kreises den Stand der Buchhaltung zu kontrollieren und die ordnungsgemäßen Buchungen durch die Ausfertigung eines Protokolls zu bestätigen. 3. a) Bei den Räten der Kreise sind gemäß dem Stellenplan Instrukteure für Rechnungswesen zu benennen. b) Diese Instrukteure für Rechnungswesen haben die Aufgabe, systematisch die Buchhalter der Genossenschaften, die Mitglieder des Vorstandes und die Mitglieder der Revisionskommission mit den Fragen der Buchhaltung, Finanzierung und Kreditierung der Genossenschaften vertraut zu machen, sie zu qualifizieren und bei der Durchführung ihrer Arbeiten anzuleiten. c) In Zusammenarbeit mit der Revisionskommission der Genossenschaft kontrolliert der Instrukteur für Rechnungswesen, daß 1. die Finanzdisziplin bei den Genossenschaften eingehalten wird, 2. - -der Vorstand am Ende eines jeden Monats einen Bericht über die Erfüllung des Finanzplanes erhält, 3. die Bücher laufend geführt werden, 4. die Buchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden, 5. die Ausstellung der Belege richtig erfolgt, 6. die Verteilung der Einkünfte lt. Statut vorgenommen wird, 7. die Bücher, Belege und die Jahresendabrechnungen ordnungsgemäß und sicher aufbewahrt werden. d) Der Instrukteur für Rechnungswesen hat zu gewährleisten, daß die Jahresendabrechnung bis zum 15. Januar eines jeden Jahres ausgearbeitet und der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorgelegt wird. e) Bei der Ausarbeitung der Jahresendabrechnung sowie zur Beseitigung der Mängel in der Wirtschaftsführung,-die sich durch die Kontrolle des Finanzplanes und durch die ordnungsgemäße Führung der Bücher ergeben, kann der Instrukteur für Rechnungswesen zur fachlichen Unterstützung den .Zootechniker und den Agronomen der MTS heranziehen. f) Mit der Revisionskommission der Genossenschaft führt der Instrukteur für Rechnungswesen mindestens einmal im Jahr eine umfassende Revision der Genossenschaft durch. Über den Verlauf der Revision arbeitet er mit der Revisionskommission einen Bericht aus, der spätestens 14 Tage nach Beendigung der Arbeit dem Vorstand der LPG vorgelegt wird. In diesem Bericht werden Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit gemacht, g) Der Instrukteur für Rechnungswesen sollte nicht mit Arbeiten belastet werden, die nicht in sein Aufgabengebiet fallen. 4. a) Der Instrukteur für Rechnungswesen beim Rat des Bezirkes leitet die Instrukteure für Rechnungswesen bei den Räten der Kreise an und kontrolliert deren Arbeit. Er ist verpflichtet, die Instrukteure für Rechnungswesen regelmäßig monatlich zu Beratungen zusammenzufassen, um mit ihnen Maßnahmen zur Verbesserung der Buchhaltung durchzusprechen und für die Weiterbildung der Instrukteure der Kreise zu sorgen. b) Über die monatliche Kontrolle der Tätigkeit der Kreisinstrukteure berichtet er an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. Eine Abschrift davon übersendet er an den Rat des Kreises. c) Der Bezirksinstrukteur sollte nicht mit Arbeiten belastet werden, die nicht in sein Aufgabengebiet fallen. III. Die Durchführung der richtigen Verteilung der Einkünfte und der Jahresendabrechnung 1. Die vorschußweise Verteilung der Geld- und Naturaleinkünfte sowie die Verteilung des Grün-, Rauh- und Saftfutters. Um die richtige Ausgabe von Geld- und Naturalvorschüssen sowie die Verteilung des Grün-, Rauhund Saftfutters, die wesentlich zur wirtschaftlichen und organisatorischen Festigung der Genossenschaften beiträgt, zu gewährleisten, ist die vorschußweise Verteilung der Geld- und Naturaleinkünfte sowie des Futters entsprechend den auf der Grundlage der Musterstatute ausgearbeiteten Richtlinien des Ministeriums* für Land- und Forstwirtschaft durchzuführen. (Veröffentlicht in Heft 5 der Schriftenreihe für LPG.) 2. Die Durchführung der Jahresendabrechnung. Der Jahresabschluß 1953 ist eme entscheidende Phase in der Entwicklung der LPG. Um eine einheitliche, schnelle und richtige Ausarbeitung der Jahresendabrechnung zu gewährleisten, ist diese in allen LPG nach den Richtlinien und Vordrucken des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft vorzunehmen. Bei der Durchführung des buchmäßigen Jahresabschlusses und bei der Ausarbeitung des Jahresabschlußberichtes brauchen die LPG gute Anleitung und Unterstützung. Deshalb wird vorgeschlagen: a) Die staatlichen Verwaltungsorgane, die MTS, die Deutsche Notenbank,- die Deutsche Investitionsbank, die Deutsche Bauernbank, die volkseigenen Güter una die staatlichen Kreiskontore geben den LPG für die Zeit bis zum 15. Januar 1954 durch geeignet Mitarbeiter die größtmögliche Hilfe und Unterstützung. b) Die VdgB (BHG), die Konsumgenossenschaften, die Patenbetriebe sowie die Fach- und Hochschulen für Finanzwirtschaft gewähren den LPG ebenfalls durch geeignete Fachkräfte die notwendige Hilfe. c) Verantwortlich für die Organisierung des Einsatzes dieser Kräfte ist der Rat des Kreises, der zu diesem Zweck einen Plan ausarbeitet, in dem genau festgelegt wird, wie und von wem jede einzelne LPG des Kreises unterstützt wird.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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