Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1259

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1259 (GBl. DDR 1953, S. 1259); ' Gesetzblatt Nr. 131 Ausgabetag: 16. Dezember 1953 1259 § 38 (1) Das Waschen von Kraftfahrzeugen mit leichtentzündlichen Flüssigkeiten ist verboten. (2) Zum Waschen von Einzelteilen der Kraftfahrzeuge und ihrer Metallteile, von auseinandergenommenen Licht- und Anlaßmaschinen, Magnetzündern, Brennstoff- und Einspritzpumpen u. ä. darf Benzin oder Benzol nur benutzt werden, wenn hierzu ein Waschbehälter von höchstens acht Litern Inhalt mit einem bei Entzündung des Inhalts sofort selbstschließenden Deckel verwendet wird. Bei Wascharbeiten mit Benzin oder Benzol sind als Schutzkleidung undurchlässige Schürzen zu tragen. (3) Abzunehmende Reifen sind zu entlüften und erst dann der Ventileinsatz aus dem Druckluftventil herauszuschrauben. In den Werkstätten ist zum Abnehmen der Reifen von den Felgen eine Reifenabziehpresse zu verwenden. (4) Sicherheitsglasscheiben an Kraftfahrzeugen dürfen ohne besondere Erlaubnis nicht durch gewöhnliche Glasscheiben ersetzt werden. (5) Nur bei stillstehendem Motor dürfen Windflügelantriebe nachgestellt und Ventilatorriemen aufgelegt werden. (6) Bei Bremsversuchsfahrten ist am Schluß des Kraftfahrzeuges oder Anhängers ein Schild anzubringen mit der Aufschrift „Vorsicht! Bremsversuchsfahrt!“. § 39 Für die Schiffahrt gelten die Vorschriften der Arbeitsschutzbestimmungen 371 Binnenschiffahrt (GBl. 1952 S. 895) und 372 Seeschiffahrt (Dampf-, Motor-, Segelschiffe und Spezialfahrzeuge) (GBl. 1952 S. 913). Drehscheiben und Schiebebühnen § 40 (1) Bei unversenkten Schiebebühnen sind bis über die Spitzen der Auflaufschienen reichende auffällige Warnungszeichen anzubringen. (2) Bei elektrisch betriebenen Drehscheiben und Schiebebühnen soll der Strom nicht durch die Fahrschiene, sondern durch eine besondere Leitung (bei Drehscheiben durch einen besonderen Ring) zurück-geleitet werden. (3) Drehscheiben und Schiebebühnen müssen mit einer Selbstschutzeinrichtung versehen 6ein. Bei Abwesenheit des Wärters müssen die Steuerungsorgane verschlossen sein. Sind zwei Schaltvorrichtungen (Kontroller) vorhanden, so müssen beide benutzbar sein. § 41 (1) Beim Schmieren der Triebwerkteile muß der Hauptschalter ausgeschaltet werden. Während der Ausbesserungsarbeiten und beim Umstellen des elektrischen Betriebes auf Hand- oder Preßluftbetrieb ist am Schalter ein Schild mit rotem Blitzpfeil und der Aufschrift anzubringen: „Nicht schalten! Gefahr!“. (2) Das gleichzeitige Kurbeln und Schieben von Hand bedienter Drehscheiben und Schiebebühnen ist verboten; beim Schieben sind die Kurbeln der Antriebe auszurücken. (3) Die Erlaubnis zum Befahren und Verlassen der Drehscheibe oder Schiebebühne darf der Verantwortliche erst dann erteilen, wenn die Drehscheibe oder Schiebebühne in der richtigen Lage verriegelt ist. Entriegelt darf erst werden, wenn das Fahrzeug richtig und fest auf der Drehscheibe oder Schiebebühne steht oder sie verlassen hat. Auf der Drehscheibe oder Schiebebühne stehende Fahrzeuge sind durch Anziehen der Handbremse oder durch Vorlegeklötze festzulegen. Schiebebühnen ohne Verriegelung sind durch die Bremse oder Vorlegeklötze festzustellen. Die Drehscheibe oder Schiebebühne darf niemals in Bewegung gesetzt werden, solange sich das Fahrzeug ncch bewegt. (4) Ragt das umzusetzende Fahrzeug über den lichten Raum der Drehscheibe oder der Schiebebühne hinaus, so ist besondere Vorsicht anzuwenden. (5) Rechts und links der Schiebebühne ist der Fußboden durch einen weißen Markierungsstrich (äußerste Begrenzung) zu kennzeichnen. Wenn der Wärter die Fahrbahn nicht übersehen kann, hat ein anderer Beauftragter vorauszugehen. Außerdem sind Warnzeichen zu geben. An Schiebebühnen mit zwei Schaltvorrichtungen (Kontroller) ist jeweils die in Fahrtrichtung stehende zu benutzen. § 42 Auf der Plattform einer bewegten Drehscheibe und Schiebebühne darf sich kein Unbefugter aufhalten. Das Betreten und Verlassen einer in Bewegung befindlichen Drehscheibe und Schiebebühne ist nur in Notfällen gestattet. Gleiswaagen § 43 (1) Für die Anlage, Verstärkung und regelmäßige Prüfung von Gleiswaagen bestehen besondere Vorschriften (DV für die Prüfung der Waagen und Gewichte DV 932 Technische Bedingungen für den Bau von Gleiswaagen Drucksache 916 14 und Richtlinien für die Beschaffung und den Umbau von Gleiswaagen der Deutschen Reichsbahn). (2) Die Handkurbel muß eine Sperrvorrichtung haben, die die Brücke beim Loslassen' der Kurbel in jeder Stellung selbsttätig festhält. Die Brücke ist mit Warzenblech abzudecken. § 44 (1) Gleiswaagen dürfen nur von besonders bestimmten Rangierern oder unter ihrer Aufsicht bedient werden. (2) Entlastungsvorrichtungen sind langsam und vorsichtig zu bedienen und stets in ihre Endstellung zu bringen. Harte Schläge müssen vermieden werden. (3) Die Handkurbel muß beim Hochheben und Ent lasten fest in der Hand gehalten werden. Vor dem Loslassen ist zu prüfen, ob die Sperrvorrichtung richtig gefaßt hat. (4) Gleiswaagen ohne Auffahrschiene und Stoßfänger müssen vor jeder Verschiebung der zu wiegenden Fahrzeuge vollständig eingelassen werden. Der Orts aufsichtführende hat den beteiligten Bahnhofsbeschäftigten Beginn und Ende der Wiegearbeiten mitzuteilen. Die Arbeitsstelle ist durch Fahrtverbot-Signal (Ve3-Signal) sowie durch Radvorleger und, wenn diese Einrichtungen nicht vorhanden sind, durch Sicherungs-* posten zu schützen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und hierin eingeordnet auch eines wesentlichen Teiles solcher Handlungen, die in Form von Staatsverbrechen und anderen vom Gegner inspirierten Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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