Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1203

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1203 (GBl. DDR 1953, S. 1203); Gesetzblatt Nr. 127 Ausgabetag: 4. Dezember 1953 1203 § 49 Die Differenzierung der Ablieferungsmengen, besonders der Kulturen Zuckerrüben, Faserpflanzen, Zichorienwurzeln und Korbweiden soll so durchgeführt werden, daß entsprechend den Erzeugungsbedingungen und dem Gesamtumfange der landwirtschaftlichen Nutzfläche unterschiedliche Normen innerhalb der Gemeinden auf die einzelnen Wirtschaften festgelegt werden. § 50 Ablieferung von Vertragskulturcn bei Kleinbetrieben (1) Die Ablieferung von Zuckerrüben, Tabak, Faserpflanzenstroh und -samen, Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen (einschließlich Zichorienwurzeln) obliegt auch Betrieben mit einer landwirtschaftlichen Nützfläche unter 1 ha, sofern diese laut Anbaubescheid zum Anbau dieser Kulturen verpflichtet sind. (2) Die Besitzer/Pächter von Korbweidenflächen haben von sämtlichen Anlagen kulturmäßig erzeugter Korbweiden und Bandstockweiden einschließlich der Stecklingsflächen, unabhängig von der Größe der bewachsenen Fläche, abzuliefern. (3) Anbauer von Tabak, die zum Anbau nicht verpflichtet sind, aber 101 und mehr Pflanzen anbauen, haben über diesen Anbau gesondert Ablieferungsverträge abzuschließen. § 51 Verträge über Mohnkapseln Die Vertragsgrundlage für Mohnkapseln bildet der Anbauplan. Soweit sich der tatsächliche Anbau gegenüber dem Anbauplan verändert, sind die Verträge zu berichtigen. § 52 Verträge über Faserpflanzen Der Plan für Faserpflanzensamen ist ein Teilplan des ölsaatenplanes. Die Differenzierung für Konsumsamen und Vermehrungssaatgut ist nach gleichen Normen durchzuführen. Bei der Festlegung der Normen für Faserpflanzensamen ist die unterschiedliche Ertragsleistung der einzelnen Sorten (z. B. höherer Samenertrag bei Sorauer Lusatia gegenüber Löbauer Blau) zu berücksichtigen. § 53 Verträge über Korbweiden (1) Die Differenzierung der Planmengen für Korbweiden ist unter Beachtung folgender Richtlinien durchzuführen : a) wegen der unterschiedlichen Ertragsfähigkeit ist eine Trennung nach den Arten vorzunehmen, z. B. Bandstockweiden, Hanfweiden, Königsweiden, Universalweiden usw.; b) das Alter der Kulturen macht eine Trennung nach folgenden Gruppen notwendig: 1. junge Anlagen mit zwei- und dreijährigem Aufwuchs, 2. Kulturen bis zu 15 Jahren, 3. Kulturen über 15 bis 40 Jahre, 4. Kulturen über 40 Jahre. (2) Wegen des stark unterschiedlichen Ertrages, ist eine sorgfältige Aufteilung der Planmengen bis auf die einzelnen Erzeuger unter Berücksichtigung der tatsächlichen Erzeugungsbedingungen vorzunehmen. § 54 Verträge über Obst Die Aufteilung der Planmengen für Obst ist nach den vorhandenen ertragsfähigen Obstbaum- und Strauchbeständen sowie nach der ertragsfähigen Anbaufläche für Erdbeeren, Himbeeren und Brombeeren von den Bezirken auf die Kreise vorzunehmen. Die Räte der Kreise haben die Aufteilung der Planmengen auf die Gemeinden unter Beteiligung der Differenzierungskommission unter besonderer Berücksichtigung der Erzeugungsbedingungen durchzuführen. § 55 Verträge über Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen (1) Die Normen sind für alle Erzeugnisse im Trockengewicht in kg/a festgelegt; sie müssen bei unterschiedlichen Erzeugungsbedingungen unter Beteiligung der Differenzierungskommission differenziert werden, jedoch mit der Maßgabe, daß die für den Bezirk, Kreis oder der Gemeinde festgesetzte Planmenge an Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen insgesamt eingehalten wird. Falls in Gemeinden Erzeugnisse angebaut werden, für deren Ablieferung in der Normentabelle keine Angaben gemacht wurden, sind von der Differenzierungskcmmis-sion Ablieferungsmengen für den Vertragsabschluß nach den Erfahrungssätzen der normalen Ernte der letzten Jahre festzulegen. Die Festlegung der differenzierten Mengen geschieht grundsätzlich im Trockengewicht. Bei Pfefferminze und Salbei ist die Ablieferungsnorm *und -menge in Kraut oder Blättern und bei Dill in Kraut oder Samen einzusetzen. (2) Von den Räten der Gemeinden und den Räten der Kreise ist zu veranlassen, daß der aus den Vorjahren bestehende mehrjährige Anbau ebenfalls mit den in der Normentabelle aufgeführten Normen der zwei-, drei-und mehrjährigen Kulturen in den Vertragsabschluß einbezogen wird. Abschnitt XI , Vertragsabschlüsse Zu § 11 Abs. 3 der Verordnung: § 56 Verträge (1) Die Verträge über die Ablieferung sind zweifach auszufertigen. Eine Ausfertigung erhält der Erzeuger, die zweite der Erfassungsbetrieb. Die Vertragsmuster, die von der Regierung zu bestätigen sind, gibt das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf heraus. (2) Die Vertragsabschlüsse führen die vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf bestimmten Erfassungsbetriebe mit den einzelnen Erzeugern durch. (3) Die Erfassungsbetriebe haben in den Verträgen die Liefertermine unter Beachtung der in dieser Durchführungsbestimmung festgesetzten Termine festzulegen. Zu § 11 Abs. 4 der Verordnung: § 57 Ablieferungsbescheide an Stelle von Verträgen (1) Kommt es mit einem Erzeuger nicht zu einer Vereinbarung über den Vertragsabschluß, so hat der Erfassungsbetrieb den Rat des Kreises zu benachrichtigen. Kommt es auch trotz der Vermittlung des Rates;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus ist das erklärte Ziel der Politik unserer Partei.

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