Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1202

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1202 (GBl. DDR 1953, S. 1202); 3202 Gesetzblatt Nr. 127 Ausgabetag: 4. Dezember 1953 (3) Gutschriften von Wolle können nicht für andere Personen oder für das nächste Jahr angerechnet werden. (4) Falls Wirtschaften infolge unzureichender Schafhaltung ihrer Ablieferungspflicht nach Hektarveranlagung in Schafwolle nicht erfüllen können, sind sie verpflichtet, an Stelle von Rohwolle nach folgenden Austauschsätzen Schlachtvieh oder Milch abzuliefern: Für 1 kg Rohwolle = 15 kg Lebendvieh ohne Schwein * oder 10 kg Schwein „ 50 kg Milch. Abschnitt IX Ablieferungsbescheide Zu § 10 Abs. 1 der Verordnung: § 45 Ausstellung der Ablieferungsbescheidc (1) Die Räte der Kreise haben die Gemeinde-Differenzierungskommissionen bei der Ausarbeitung der Veranlagungsvorschläge anzuleiten und sie in ihrer Arbeit zu unterstützen. Der Rat des Kreises hat Entscheidungen der Differenzierungskommissionen, wenn sie gegen die geltenden Vorschriften verstoßen, aufzuheben; er kann die erforderlichen Entscheidungen selbst treffen. (2) Die Ablieferungsnormen der einzelnen Wirtschaften, die vom Rat der Gemeinde festgesetzt wurden, sind vom Bürgermeister in einer Bauernversammlung bekanntzugeben, zu der die Mitglieder des Rates der Gemeinde, die Differenzierungskommission und alle ablieferungspflichtigen Erzeuger sowie der Rat des Kreises rechtzeitig einzuladen sind. (3) Einsprüche der Erzeuger, die beim Bürgermeister fristgemäß gegen Normenvorschläge eingereicht werden, sind von der Differenzierungskommission gründlich zu prüfen. Für das weitere Verfahren gilt § 28 Abs. 1 der Verordnung. (4) Nach Abschluß des Einspruchsverfahrens in der Gemeinde sind die Vorschläge über die Veranlagung der Erzeuger zur Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse entsprechend dem Arbeits- und Terminplan von den Räten der Gemeinde den Räten der Kreise vorzulegen. (5) Bei der Ausschreibung der Ablieferungsbescheide können die Räte der Kreise sich der Räte der Gemeinden bedienen, wobei durch eine genaue Kontrolle die Richtigkeit der Eintragung zu sichern ist. (6) Die Aushändigung der Bescheide an den Erzeuger hat gegen Quittung im Veranlagungsnachweis zu erfolgen. Zu § 10 Abs. 3 der Verordnung: § 46 Ablicfcrungsschulden (1) Die Veranlagung für das kommende Jahr ist unabhängig von den in den einzelnen Wirtschaften vorhandenen Ablieferungsschulden an pflanzlichen und tierischen Produkten aus den Vorjahren durchzuführen. Die Räte der Gemeinden haben nach erfolgter Abstimmung der Erzeugerkartei mit der Lieferantenkartei der VEAB für jede Wirtschaft nach dem Stand vom 1. Januar des Veranlagungsjahres die Ablieferungsschulden für die einzelnen Erzeugnisse i einschließlich der gestundeten Mengen festzustellen, im vorgeschriebenen Vordruck und in die Ergänzung zum Ablieferungsbescheid einzutragen und dem Rat des Kreises zu übergeben. Bei der Eintragung in die Vordrucke zum Stande vom 1. Januar 1954 sind die für 1955 gestundeten Mengen und die im Jahre 1954 zu tilgenden Schulden ebenfalls aufzuführen. (2) Der Rat des Kreises hat an Hand der vom VEAB übergebenen Abstimmungsnachweise zum Abschlußbericht über die Erfüllung des Erfassungsplanes die Richtigkeit der Eintragungen der Schulden zu überprüfen. Die in den Ergänzungen zum Ablieferungsbescheid eingetragenen Schulden sind durch den Vorsitzenden des Rates des Kreises zu bestätigen. (3) Ablieferungsschulden in pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen sind vor Beginn der Ablieferung für das laufende Veranlagungsjahr zu tilgen. § 47 Änderungen des Ablieferungsbescheides Eine Änderung des Ablieferungsbescheides ist jederzeit zulässig, wenn er entgegen den Bestimmungen der Verordnung ausgestellt wurde oder in ihm Schreiboder Rechenfehler enthalten sind. Die Änderung kann nur der Rat des Kreises durchführen. Abschnitt X Vertragskulturen Zu § 11 der Verordnung: § 48 Differenzierung der Planmcngen (1) Die Planmengen oder Durchschnittsnormen, wonach die Ablieferungsmengen der Vertragskulturen für den Vertragsabschluß zwischen den Erzeugern (Anbauern von Vertragskulturen) und den VEAB oder anderen Erfassungsstellen, wie Zuckerfabriken usw., zu berechnen sind, werden vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf den Räten der Bezirke übergeben. (2) Die Differenzierung der Planmengen oder Durchschnittsnormen ist von den Räten der Bezirke auf die Kreise, von den Räten der Kreise auf die Gemeinden und von den Gemeinden auf die Wirtschaften entsprechend den Anbauflächen und unter Berücksichtigung der Erzeugungsbedingungen vorzunehmen. (3; Die differenzierten Ablieferungsmengen sind von den Räten der Kreise den VEAB und den anderen Erfassungsstellen mit der Maßgabe mitzuteilen, den Abschluß der Verträge mit den Erzeugern so durchzuführen, daß die Planmengen unbedingt gesichert sind. (4) Bei der Durchführung der Differenzierung der Planmengen und Durchschnittsnormen sind von den Räten der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden den Differenzierungskommissionen auch Vertreter der Zuckerfabriken, der VEB Rohtabak, der Bastfaseraufbereitungsbetriebe, der Korbmachergenossenschaften sowie erfahrene Anbauer im Anbau von Heil-, Duft-und Gewürzpflanzen, ferner Sachverständige der VEAB oder deren Vertragsbetriebe und der VEG als beratende Mitglieder hinzuzuziehen. (Vgl. auch § 20 Abs. 3 dieser Durchführungsbestimmung.);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1202 (GBl. DDR 1953, S. 1202) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1202 (GBl. DDR 1953, S. 1202)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen erfolgen, hat der Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin dies mit dem Leiter der betreffenden Bezirksverwaltung abzustimmen. Des weiteren hat er die Konspiration und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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