Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1171

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1171 (GBl. DDR 1953, S. 1171); Gesetzblatt Nr. 124 Ausgabetag: 27. November 1953 1171 § 2 (1) Die Erfüllung der im § 1 geforderten Planaufgaben ist im Kontrollbericht nachzuweisen. (2) Bei Umsatzübererfüllung ist das geplante Ergebnis entsprechend dem Prozentsatz der Umsatzübererfüllung zu berichtigen- Als überplanmäßiger Gewinn bzw. Unterschreitung des geplanten Verlustes gilt die Differenz zwischen dem entsprechend der Umsatzübererfüllung berichtigten geplanten Ergebnis und dem tatsächlich erreichten Ergebnis unter der Voraussetzung der planpositionsgerechten Erfüllung des geplanten Umsatzes. § 3 (1) Wird eine der unter § 1 Abs. 2 Buchstaben a bis d aufgeführten weiteren Planaufgaben nicht erfüllt, so sind die Prämien verkürzt zu zahlen. Dies geschieht dadurch, daß der für die Übererfüllung des Warenumsatzes nach der anliegenden Tabelle errechnete Prämienprozentsatz für Beschäftigte der Gruppen laut Prämientabelle wie folgt zu kürzen ist: 1 Gruppe 2 3 bei Nichterfüllung der geplanten Umschlagsgeschwindigkeit für jedes Prozent der Nichterfüllung um 2*/i 1,7 V 1,5 V. bei Nichterfüllung des Gewinnplanes für jedes Prozent der Nichterfüllung um 1*/. 0,85 V. 0,7 V. bei Nichterfüllung des Kassenplanes für jedes Prozent der Nichterfüllung um 1 / 0,85 Vo 0,7 V. bei Nichterfüllung des Kostenplanes für jedes Prozent der Nichterfüllung um 3 V. 2,5 V. 2 V. (2) Werden mehr als eine der im § 1 Abs. 2 Buchstaben a bis d auf geführten Planaufgaben nicht erfüllt, so entfällt die Prämienzahlung. § 4 Die Prämienzahlung hat allein nach dem Grundsatz der Leistung zu erfolgen und ist daher von der Leistung und dem Arbeitserfolg des Prämienberechtigten abhängig. Dieser Erfolg bestimmt sich nach dem Grad der Mitwirkung des Betreffenden an der Planerfüllung in seinem Aufgabenbereich. § 5 - (1) Die Anträge auf Auszahlung der Prämien sind von den Niederlassungen der Zentralen Leitung der DHZ Industriebedarf mit den entsprechenden Nachweisen der Erfüllung oder Übererfüllung, den iisten-mäßig aufgeführten Prämienvorschlägen sowie der Angabe des zur Prämiierung von Sonderleistungen vorgesehenen Gesamtbetrages und den dazugehörigen Unterlagen kurzfristig zur Bestätigung vorzulegen. Für die Richtigkeit der Prämienvorschläge trägt der Leiter der Niederlassung die volle Verantwortung. (2) Die errechnten Prämien sind auf volle DM-Beträge abzurunden. § 6 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1953 in Kraft. Berlin, den 14. November 1953 Staatliches Komitee für Materialversorgung Binz Vorsitzender Anlage 1 zu vorstehender Sechsten Durchführungsbestimmung Prämientabelle für das Jahr 1953 Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Für jedes Prozent der Übererfüllung des Gesamtumsatzes 3.5 % 3,0 § */o 2.5 % Die Zahlen geben den Prozentsatz des monatlichen Gehaltes an, der für die Übererfüllung der Pläne als Quartalsprämie zu zahlen ist. Anlage 2 zu vorstehender Sechsten Durchführungsbestimmung a Personenkreis der Prämienberechtigten Gruppe 1 Leiter der Niederlassungen, Stellv. Leiter der Niederlassung, Oberbuchhalter. Gruppe 2 Leiter der Abteilung Handel, Leiter der Abteilung Planung, Selbständiger Leiter der Abteilung Verkauf, Leiter der Abteilung Einkauf. Gruppe 3 Leiter von Auslieferungslagern ab V. G. III, Leiter der Abteilungen oder Sachgebiete Arbeit. Sechzehnte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Neuorganisation des Hochschulwesens. Bearbeitung der Kaderangelegenheiten der Universitäten und Hochschulen Vom 10. November 1953 Die Kaderarbeit aller Universitäten und Hochschulen hat auf der Grundlage der vom Ministerrat beschlossenen personalpolitischen Richtlinien zu erfolgen. Auf Grund des § 10 der Verordnung vom 22. Februa-1951 über die Neuorganisation des Hochschulwesens (GBl. S. 123) wird daher im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten folgendes bestimmt: § 1 Für die Bearbeitung der Kaderangelegenheiten der Universitäten und Hochschulen, die dem Staatssekretariat für Hochschulwesen direkt unterstellt sind, gilt folgende Regelung: 1. Die Rektoren, Dekane und Prodekane bedürfen zu ihrer Amtsführung nach erfolgter Wahl der Bestätigung des Staatssekretärs für Hochschulwesen. 2. Die Prorektoren, die Direktoren und Studiendirektoren der Arbeiter- und Bauernfakultäten werden vom Staatssekretär für Hochschulwesen ernannt und eingesetzt. Die Universitäten und Hochschulen haben das Recht, Universitätsangehörige als Prorektoren vorzuschlagen. * 15. Durchfb. (GBl. S. 1012).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht verursachende beeinflussende Umstände und Bedingungen hervorzuheben und darzustellen, wie diese Situationen, Umstände und Bedingungen sich auf das Handeln des Täters auswirkten.

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