Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1165

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1165 (GBl. DDR 1953, S. 1165); Gesetzblatt Nr. 124 Ausgabetag: 27. November 1953 1165 (2) Für alle Leistungen, die nicht Regelleistungen sind, ist das Zustandekommen des berechneten Preises an Hand des aufgestellten Kalkulationsschemas nachzuweisen unter Angabe der Materialpreise und der bei der Berechnung der Preise angewandten Stundenverrechnungssätze. (3) Dem Auftraggeber ist bei individuellen Arbeiten auf Verlangen ein Preisangebot zu machen, welches bei Leistungen im Werte ab 50 DM in Form eines schriftlichen Kostenanschlages auf Grund eines nach Materialeinsatz und Fertigungszeit gegliederten Leistungsver-zeichnisses unter Angabe der Preise für Materialien und der bei der Berechnung der Preise angewandten Stundenverrechnungssätze aufzustellen ist. Ist auf Verlangen des Auftraggebers ein Kostenanschlag aufgestellt worden, so hat die Rechnungslegung an Hand dieses Kostenanschlages zu erfolgen. (4) Unbeschadet der Nachweise gemäß Absätze 2 und 3 ist der Auftragnehmer verpflichtet, öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern ordnungsgemäß Rechnung zu erteilen. Die gleiche Verpflichtung obliegt den Polsterer- und Dekorateurbetrieben gegenüber allen übrigen Auftraggebern, wenn das Entgelt für die vollbrachte Leistung 30 DM übersteigt. Auf Verlangen des Auftraggebers muß auch für geringere Beträge Rechnung erteilt werden. Die Rechnung ist auf Wunsch des Auftraggebers gemäß Kalkulationsschema aufzugliedern. Von der Rechnung ist eine Zweitschrift anzufertigen und aufzubewahren. (5) Für Regelleistungspreise ist ein Preisnachweis nicht erforderlich. (6) Im übrigen gelten die preis rechtlichen und sonstigen Bestimmungen über die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher und Aufzeichnungen. § 10 (1) Gemäß § 6 der Verordnung vom 15. Juni 1950 über die Preisbildung im Handwerk hat die Zahlung des Entgeltes für handwerkliche Leistungen, falls nicht mit den Abnehmern besondere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, spätestens 15 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. In Zweifelsfällen gilt als Rechnungsdatum das Datum des Postaufgabestempels. Bei verspäteter Zahlung ist der Handwerksbetrieb berechtigt, vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 0,05 °/o vom Rechnungsbetrag für jeden Versäumnistag zu verlangen. (2) Die Rechnung darf frühestens nach Fertigstellung der Arbeit oder bei größeren Aufträgen nach Fertigstellung einer entsprechenden Teilleistung ausgestellt werden. In letzterem Falle kann die Leistung von angemessenen Abschlagzahlungen vereinbart werden. Sind Abschlagzahlungen vereinbart, so gilt hinsichtlich der Verzugszinsen Abs. 1 für jede Teilzahlung sinngemäß. § 11 Durchführungsbestimmungen sowie Änderungen der Regelleistungs-Preisliste und der Fertigungs- bzw. Materialgemeinkostenzuschläge erläßt das Ministerium für Leichtindustrie. § 12 (1) Diese Preisverordnung tritt am 1. Januar 1954 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Preisverordnung Nr. 98 vom 17. August 1950 (GBl. S. 912) sowie die Erste Durchführungsbestimmung vom 19. August 1950 zur Preis- verordnung Nr. 98 (GBl. S. 915) und die Zweite Durchführungsbestimmung vom 23. Januar 1952 zur Preisverordnung Nr. 98 (GBl. S. 265) außer Kraft. (3) Laufende und noch nicht abgerechnete Arbeiten müssen vom Tage des Inkrafttretens ab nach dieser Preisverordnung abgerechnet werden. Berlin, den 20. November 1953 Ministerium für Leichtindustrie Dr. Fel.dmann Minister Anlage zu § 2 vorstehender Preisverordnung Nr. 328 Regelleistungen für das Polsterer- und Dekorateurhandwerk Nachstehende Preise sind reine Fertigungspreise, sie verstehen sich bei Verwendung von neuwertigem Material. Bei Verwendung alten Materials ist der Abriß der alten Stücke und' die Herrichtung des Materials gesondert zu berechnen. Preis- Preise in DM Leistungen klasse OrtskL Ortski. OrtskL ABC 1 Flachpolstereinlegesitz in I 4,25 4,03 3,79 weiß gearbeitet einschl. II 3,67 3,46 3,36 Beziehen III 3,13 3,04 2,85 2 Lehne in weiß gearbeitet I 1,66 1,57 1,48 t II 1,40 1,32 1,28 III 1,15 1,12 1,05 3 desgl. Beziehen einschl. I 2,40 2,28 2,14 Borte kleben II 2,10 1,98 1,92 III 1,81 1,76 1,65 4 Schreibsessel einschl. Be- I 6,10 5,77 5,44 ziehen II 5,25 4,95 4,80 III 4,45 4,32 4,05 5 Rücken in weiß gearbeitet I 2,40 2,28 2,14 II 2,10 1,98 1,92 III 1,81 1,76 1,65 6 desgl. Beziehen und Borte i 3,33 3,15 2,97 kleben II 2,80 2,64 2,56 III 2,31 2,24 2,10 7 Hocker viereckig, 5 Fe- I 30,52 28,87 27,22 dern, in weiß gearbeitet, II 26,25 24,75 24, 4 Felder, einschl. Be- III 22,27 21,60 20,25 ziehen 8 Hocker, viereckig, Feder- I 39,03 36,92 34,81 kante, markiertes Sitz- II 33,60 31,68 30,72 kissen in weiß gearbeitet. III 28,54 27,68 25,95 einschl. Beziehen, 9 Fe- dern 9 Leichter Armlehnsessel in I 29,23 27,65 26.07 Fasson, 9 Federn im Sitz, II 25,20 23,76 23,04 Lehne Flachpolster, 3tei- III 21,45 20,80 19,50 lig, einschl. Beziehen . 10 Armlehnsessel offen, Sitz I 46,43 43,92 41,41 12 Federn, Lehne 4 Fe- II 39,90 37,62 36.48 dern, 2mal garniert in III 33,82 32,80 30,75 Fasson, einschl. Beziehen 11 Armlehnsessel offen, Sitz I 53,65 50,75 47,85 13 Federn, Federkante, II 46,20 43,56 42,24 Lehne 6 9 Federn, oben III 39,27 38,08 35,70 freifedernd, Einteilung beliebig in Fasson, einschl. Beziehen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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