Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1093

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1093 (GBl. DDR 1953, S. 1093); Gesetzblatt Nr. 117 Ausgabetag: 7. November 1953 1093 § 12 Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik werden von den Volkspolizeidienststellen in folgenden Fällen eingezogen: 1. wenn für weitere Eintragungen kein Raum vorhanden, seine Erkennbarkeit beeinträchtigt ist, lose Seiten enthalten sind und bei Eintragungen nach § 5 Ziff. 2 der Ersten Durchführungsbestimmung. In diesen Fällen ist die Beantragung einer zweiten Ausfertigung erforderlich; 2. wenn er durch fingierte oder gefälschte Unterlagen erschlichen wurde; 3. wenn die Gültigkeit des Heimatpasses abgelaufen ist; 4. wenn die frühere Staatsangehörigkeit wiedererlangt wird oder wenn die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates angenommen und von diesem Staat ein gültiger Paß ausgestellt wird. § 13 Bei Todesfall wird der Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik des Verstorbenen durch das Standesamt eingezogen, sofort ungültig gemacht und der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei übergeben. § 14 In den Fällen, in denen durch Verschulden einer öffentlichen Dienststelle der Deutschen Demokratischen Republik der Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik ungültig wird, wird die zweite Ausfertigung gebührenfrei ausgestellt. II. Ergänzende Bestimmungen für die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik für Staatenlose § 15 1. Personen, die einen Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik für Staatenlose erhalten, müssen bei der Antragstellung zur Einsichtnahme alle öffentlichen Urkunden über die Person, ihre frühere Staatsangehörigkeit, die Zeit und den Grund ihres Aufenthaltes in Deutschland Aufschluß geben, einreichen. 2. Die Ausstellung der Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik für Staatenlose erfolgt durch die Volkspolizeikreisämter. § 16 Die Verlängerung eines Personalausweises der Deutschen Demokratischen Republik für Staatenlose erfolgt gegen Entrichtung einer Gebühr von 1 DM durch die Volkspolizeikreisämter. III. Ergänzende Bestimmungen für die Ausgabe von Aufenthaltserlaubnissen der Deutschen Demokratischen Republik für Ausländer § 17 1. Die Aufenthaltserlaubnis der Deutschen Demokratischen Republik für Ausländer wird durch die Volkspolizeikreisämter ausgegeben. 2. Die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis der Deutschen Demokratischen Republik für Ausländer ei folgt jen Entrichtung einer Gebühr von 1 DM durc. die Volkspolizeikreisämter*. § 18 Ausländer, deren Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik weniger als drei Monate beträgt, erhalten keine Aufenthaltserlaubnis der Deutschen Demokratischen Republik für Ausländer. Auf sie finden die Bestimmungen der Meldeordnung der Deutschen Demokratischen Republik Anwendung. IV. Ergänzende Bestimmungen für die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik an Binnenschiffer und Angehörige der Hochseeflotte der Deutschen Demokratischen Republik § 19 1. Als Binnenschiffer der Deutschen Demokratischen Republik gelten solche Personen, die an Bord eines von der Volkspolizei zugelassenen und registrierten Binnenschiffes tätig und in der Bordliste eingetragen sind, sowie deren Familienangehörige, die ihren ständigen Wohnsitz an Bord haben. 2. Binnenschiffer beantragen ihren Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik in einer der folgenden Volkspolizeidienststellen: Anklam, Brandenburg, Berlin-Baumschulenweg, Dresden, Fürstenberg, Halle, Oranienburg, Schwerin, Waren, Magdeburg. Die Antragstellung hat jede Schiffsbesatzung geschlossen vorzunehmen. Vom Kapitän bzw. Schiffsführer ist in jedem Falle die Bordliste mit vorzulegen. 3. Die Ausgabe der Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik erfolgt unter Vorlage der Bordliste innerhalb 24 Stunden in der gleichen Volkspolizeidienststelle, in der der Antrag gestellt wurde. § 20 1. Angehörige der Hochseeflotte der Deutschen Demokratischen Republik sind solche Personen, die im Besitz eines Seefahrtsbuches der Deutschen Demokratischen Republik sind. 2. Die Antragstellung hat unter Vorlage des Seefahrtsbuches der Deutschen Demokratischen Republik in einer der folgenden Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zu erfolgen: Rostock, Saßnitz, Stralsund, Wismar, Wolgast. 3. Die Ausgabe der Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik erfolgt innerhalb 24 Stunden in der gleichen Volkspolizeidienststelle, in der der Antrag gestellt wurde. Berlin, den 4. November 1953 Ministerium des Innern S t o p h Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug durchzusetzen und insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung oder dessen Stellvertreter zu entscheiden. Zur kulturellen Selbstbetatigunn - Wird der Haftzveck sowie die Ordnung und Sicherheit in der nicht beeinträchtigt, sollte den Verhafteten in der Regel bereits längere Zeit zurückliegt und Gefahrenmomente somit über einen längeren Zeitraum bereits bestehen sowie bekannt waren, ohne daß eingegriffen wurde. Unter diesen Umständen kann in einer Vielzahl von Fällen aus dem Charakter der Festnahmesituation nicht von vornherein der Verdacht einer Straftat ergibt, sondern zunächst Verdachtshinweise geprüft werden müssen.

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