Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1091

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1091 (GBl. DDR 1953, S. 1091); Gesetzblatt Nr. 117 Ausgabetag: 7. November 1953 1091 § 7 (1) Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik werden an Strafgefangene sowie an Geisteskranke während der Zeit der Unterbringung in einer Anstalt nicht ausgestellt. (2) Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik für Staatenlose werden an Personen, deren Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik auf weniger als drei Monate beschränkt ist, nicht ausgegeben. 3) Aufenthaltserlaubnisse der Deutschen Demokratischen Republik für Ausländer werden nicht ausgegeben an a) Personen, die im Besitz eines vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten ausgegebenen Diplomatenausweises oder eines Ausweises für nichtdiplomatische Mitarbeiter sind; b) Ausländer, deren Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik sich auf weniger als drei Monate beschränkt. § 8 (1) Bei Neuausstellung von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik ist eine Gebühr von 3 DM, beim Umtausch eines bisher gültigen Personalausweises eine Gebühr voh 2 DM zu entrichten. § 11 Mit Geldstrafe bis zu 150 DM und Haft oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) entgegen den Bestimmungen dieser Verordnung es unterläßt, einen Personalausweis zu beantragen oder Veränderungen seiner Personalien binnen einer Woche der zuständigen Dienststelle der Volkspolizei nicht meldet; b) den Verlust oder die Wiederauffindung seines Personalausweises bei der nächsten Dienststelle der Volkspolizei nicht anzeigt; c) einen Personalausweis einer anderen Person unbefugt überläßt oder zum unbefugten Besitz annimmt. § 12 Den Personalausweisen im Sinne der §§ 10 und 11 sind ersatzweise oder befristet erteilte Personalpapiere gleich zu achten. § 13 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister des Innern. § 14 (1) Diese Verordnung tritt am 1. November 1953 in Kraft (2) Die Ausgabe an Rentenempfänger und Empfänger von Sozialfürsorgeunterstützung erfolgt gebührenfrei. (3) Die Gebühr kann in Fällen sozialer Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. § 9 (1) Bei Verlust von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik ist der Inhaber verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei der nächsterreichbaren Volkspolizeidienststelle anzuzeigen. Wird ein verlorener Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik durch den Besitzer wiedergefunden, so hat er dies sofort bei seinem zuständigen Volkspolizeikreisamt zu melden. Andere Finder haben Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik sofort bei der nächsten Dienststelle der Volkspolizei abzugeben. (2) Für die Neuausstellung eines Ersatzstückes für verlorene Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik wird eine Gebühr von 50 DM erhoben. Nach sozialer Lage kann diese Gebühr bis auf 20 DM herabgesetzt werden. § 10 (1) Mit Gefängnis bis zu drei Jahren und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, soweit nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, wer vorsätzlich a) einen Personalausweis unter falschen Angaben beantragt oder entgegen den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 den Personalausweis nicht abgibt; b) einen gefundenen Personalausweis nicht bei der nächsten Volkspolizeidienststelle abgibt; c) Personen beherbergt oder in ein Arbeitsverhältnis annimmt, die keinen Personalausweis oder keine anderen gültigen Ausweispapiere besitzen. (2) Werden die in den Buchstaben a bis c bezeichnten Handlungen fahrlässig begangen, so werden sie mit Geldstrafe bis zu 150 DM und Haft oder mit einer dieser Strafen bestraft. (2) Die Verordnung der Deutschen Verwaltung des Innern vom 18. November 1948 mit den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen sowie die Verordnung vom 25. Januar 1951 über die Rückgabe Deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin (GBl. S. 53) und die Anordnung vom 25. Februar 1953 über die Einziehung der Deutschen Personalausweise bei Ausgabe von Interzonen--pässen (GBl. S. 385) werden hiermit außer Kraft gesetzt- Berlin, den 29. Oktober 1953 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium des Innern Grotewohl Stoph Minister Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik Vom 4. November 1953 Auf Grund des § 13 vorstehender Verordnung wird folgendes bestimmt: I. Allgemeingültige Bestimmungen für die Ausgabe der Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik § 1 Wer unter die Bestimmungen zur Aüsstellung eines Personalausweises der Deutschen Demokratischen Republik fällt, ist verpflichtet, innerhalb der festgesetzten Frist einen Antrag auf Ausstellung des Personalausweis ses zu stellen und alle erforderlichen Auskünfte zu geben. § 2 Niemand darf mehr als einen Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik beantragen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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